Bauablauf Musterklauseln

Bauablauf. 6.1 Der Auftragnehmer hat den taggenauen Terminablauf für seine Leistungen entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers verantwortlich zu planen, zu koordinieren und zu überwachen. 6.2 Der Auftragnehmer übergibt spätestens 15 Werktage nach Auftragserteilung dem Auftraggeber einen detaillierten Bauablaufplan unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Fristen. Der Detailablaufplan ist ständig entsprechend der Entwicklungen auf der Baustelle fortzuschreiben und bei Bauzeiten von mehr als drei Monaten dem Auftraggeber monatlich aktualisiert vorzulegen. 6.3 Ist erkennbar, dass sich durch eine Behinderung oder Unterbrechung Auswirkungen ergeben, hat der Auftragnehmer sowohl die Behinderung / Unterbrechung als auch die daraus entstehenden Auswirkungen dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit gesondertem Schreiben und der Überschrift „Behinderungsanzeige“ anzuzeigen; ein Eintrag in das Bautagebuch genügt nicht. Dies gilt auch für offenkundige Behinderungen i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B. Unterlässt er die Behinderungsanzeige schuldhaft, so hat er dem Auftraggeber den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Übrigen gilt § 6 VOB/B. 6.4 Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten umgehend zu räumen. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen.
Bauablauf. Dem Vorhabenträger obliegt die Verantwortung dafür, dass der Übergangszustand zwischen dem bestehendem und dem geplanten Zustand verträglich und ohne unnötige Belastungen für Dritte abgewickelt wird. Neben der Sicherstellung der Busbetriebe bis zur Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie wird auch die Erreichbarkeit der Anlieger während der gesamten Bauzeit zu gewährleisten. Ferner wird dafür Sorge getragen, dass auch der Individualverkehr, insbesondere in den Kreuzungsbereichen, nicht unnötig beeinträchtigt wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Arbeiten am Brückenbauwerk über die B 75 zum Baubeginn der Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 weitestgehend abgeschlossen sind. Falls die Xxxxxxxx-Xxxxx-Allee aufgrund der Brückenbauarbeiten für einen gewissen Zeitraum nicht durchgehend befahrbar ist, muss der Bauablauf für die Verlängerung der Straßenbahnlinie dementsprechend angepasst werden. In räumlicher Sicht erfolgt die Bauabwicklung bei dieser Maßnahme in mehreren Abschnitten. Die konkrete Abschnittsbildung wird sich im Zuge der Erarbeitung der Ausführungsplanung ergeben. Die Arbeiten finden ausschließlich auf den in der Planung ausgewiesen Ausbaugrenzen statt. Eine Inanspruchnahme von Privatgrund ist über die vom Vorhabenträger zur Verfügung gestellten Flächen nicht möglich bzw. nur nach vorheriger einvernehmlicher Übereinkunft mit den Privateigentümern denkbar. Somit sind die Bauarbeiten im Regelfall „Vor-Kopf“ bzw. auf den vorhandenen Verkehrsflächen auszuführen. Generell wird auf die temporäre Nutzung von Arbeitsstellenbereichen oder Arbeitsstellensicherungsflächen und die damit verbundenen Rodungsarbeiten zur Minimierung der Eingriffe in Privatgrundstücke weitestgehend verzichtet. Durch die Beschränkung der Baustellenlogistik auf die Bereiche innerhalb der Baugrenzen bei gleichzeitiger Berücksichtigung der aufrechtzuerhaltenden Verkehre ergeben sich zwangsläufig vermehrte provisorische Bauzustände. Während der Bauzeit müssen die vorhandenen und provisorischen Lichtsignalanlagen in der Leistungsfähigkeit immer wieder den unterschiedlichen Bauzuständen angepasst werden. Flächen für Baustelleneinrichtungen oder Materiallagerungen der bauausführenden Firmen außerhalb der eigentlichen Bauflächen sind nicht vorgesehen. Das Aufstellen einer Brechanlage zur Aufbereitung und Wiederverwendung von ausgebauten Tragschichten muss im Einzelfall geprüft werden.
Bauablauf. 4.1. Die Rohr- und Tiefbauarbeiten für den Rückbau des Netzanschlusses werden vom Netzbetreiber bzw. deren beauftragten Firmen ausgeführt. 4.2. Der Netzbetreiber wird den Rückbau innerhalb von ca. 8 Wochen nach Eingang des unterschriebenen Vertrages ausführen. Die Bauausführung setzt Baufreiheit, eine Mindestaußentemperatur von 0°C sowie frostfreies Erdreich voraus.
Bauablauf. 4.1. Die Rohr- und Tiefbauarbeiten für den Rückbau des Hausanschlusses werden von SachsenNetze bzw. deren beauftragten Firmen ausgeführt. 4.2. Der Rückbau wird innerhalb von ca. 8 Wochen nach Eingang des unterschriebenen Vertrages ausgeführt. Die Bauausführung setzt Baufreiheit, eine Mindestaußentemperatur von 0°C sowie frostfreies Erdreich voraus.
Bauablauf. Die Nutzung der BE- Flächen ist vorher in jedem Fall mit der zuständigen Baulei- tung abzustimmen. Die Bauzeiten im Bauablaufplan werden Vertragsbestandteil.
Bauablauf. Die Bauzeiten im Bauablaufplan werden Vertragsbestandteil mit den für die Ausführung beauftragten Firmen und dem AG. Baubeginn: ……………………………………….. Fertigstellung: ……………………………………….
Bauablauf. Siehe Punkt 3.1.1 der Baubeschreibung. Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten Die Abwicklung der Arbeiten und Dispositionen die den gesamten Ablauf betreffen, sind Sache des AN. Die Xxxx des Bauverfahrens und Bauablaufes sowie die Xxxx und der Einsatz der Baugeräte unter Berücksichtigung der vorgegebenen Sperrabschnitte für die Verkehrssiche- rung sind Sache des AN. Die Baustelleneinrichtung ist entsprechend den Forderungen der ArbStättV zu errichten. Sollten innerhalb der Baustelle Arbeiten, welche nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschrei- bung sind, durch andere Unternehmen (auch im Auftrag von Dritten) notwendig werden, so hat der Auftragnehmer diese Arbeiten zu dulden und seine Arbeiten mit diesen zu koordinieren. Unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Durchführung der Bauarbeiten ist von einer vollen Ausschöpfung der Tageshelligkeit auszugehen. Der AG erwartet, dass zur Sicherung der Termine die Werktage (Montag bis Samstag) ausge- nutzt werden.
Bauablauf. Nach Erhalt der Zustimmungserklärung darf mit den Bauarbeiten begonnen werden Grabungsarbeiten erfolgen durch den Bauführer. Im üblichen Leistungsumfang der Bauarbeiten ist ein provisorischer Künettenverschluss vom Bauführer nach Beendigung der Grabungsarbeiten herzustellen. Optisch unterscheidet sich ein provisorischer Verschluss zur definitiven Straßendecke im Regelfall nur geringfügig (speziell Langzeitprovisorien mit Heißmischgut) Der Bauführer ist verpflichtet eine Fertigstellungsmeldung mittels Formblatt (Bekanntgabe des Aufgrabungsmaßes) der Stadt Wien zu übermitteln. Die jeweils aktuelle Version der Drucksorte ist unter folgendem Link abrufbar: xxxxx://xxx.xxxx.xx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxx-xxxx/xxx/xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xxx Die zum Vertragsabschluss gültige Fassung der Drucksorte wird auf Anfrage durch die MA 28 zur Verfügung gestellt. Danach erfolgt die Aufmaßkontrolle sowie die Freigabe bei korrekten Daten durch die Stadt Wien. Erforderliche Korrekturen der Meldung werden von der Stadt Wien durchgeführt. Das Aufgrabungsmaß ist ausschlaggebend für die Rechnungshöhe (Rechnungshöhe ist proportional dem Aufgrabungsmaß).
Bauablauf. Die Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten bleibt dem AN überlassen, ist jedoch mit dem AG und der geplanten Verkehrsführung abzustimmen. Der Bauablauf sollte nach Möglichkeit so geplant und durchgeführt werden, dass der Abschnitt der K 27 von Welferode kommend und über die K 25 in Richtung Dickershausen führend, in der schulfreien Zeit ausgebaut wird, damit die Befahrbarkeit für den Schulbus gewährleistet werden kann. Der AN hat über die Reihenfolge und Abwicklung des vorgesehenen Bauablaufes einen detaillierten Bauzeitenplan entsprechend den Hauptpositionen des Leistungsverzeichnisses zu erstellen, der auf den Endtermin abgestimmt ist und diesen dem AG innerhalb von 20 Tagen nach Zuschlagserteilung zur Genehmigung vorzulegen.
Bauablauf. Der Beginn sowie Reihenfolge und Abwicklung der Baumaßnahme sind im Einvernehmen und in Abstimmung mit dem AG auszuführen. Binnen vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung ist durch den AN ein detaillierter Bauablaufplan vorzulegen, der Vertragsbestandteil wird, und zwar nachrangig zum Angebot des Auftragnehmers (vgl. § 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen der RSVG). Der AN erstellt arbeitstäglich schriftliche Bautagesberichte und übergibt diese wöchentlich dem AG.