Common use of Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 11 NAV Clause in Contracts

Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 11 NAV. 3.1 Der von dem Anschlussnehmer als BKZ zu übernehmende Kostenanteil bemisst sich nach dem Verhältnis, in dem die an seinem Netzanschluss vorzuhaltende Leistung zu der Summe der Leistungen steht, die in den im betreffenden Versorgungsbereich erstellten Verteileran- lagen oder auf Grund der Verstärkung insgesamt vorgehalten werden können. Dabei wird nur der Teil der Leistungsanforderung berücksichtigt, der 30 kW übersteigt. Der Durchmischung der jeweiligen Leistungsanforderungen wird Rechnung getragen.

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Samples: www.stadtwerke-vlotho-stromnetz.de

Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 11 NAV. 3.1 3.1. Der von dem Anschlussnehmer als BKZ zu übernehmende Kostenanteil bemisst sich nach dem Verhältnis, in dem die an seinem Netzanschluss vorzuhaltende Leistung zu der Summe der Leistungen steht, die in den im betreffenden Versorgungsbereich erstellten Verteileran- lagen er- stellten Verteileranlagen oder auf Grund der Verstärkung insgesamt vorgehalten werden wer- den können. Dabei wird nur der Teil der Leistungsanforderung berücksichtigt, der 30 50 kW übersteigt. Der Durchmischung der jeweiligen Leistungsanforderungen wird Rechnung getragen.

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Samples: www.mainzer-netze.de

Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 11 NAV. 3.1 Der von dem Anschlussnehmer als BKZ zu übernehmende Kostenanteil bemisst sich nach dem Verhältnis, in dem die an seinem Netzanschluss vorzuhaltende Leistung zu der Summe der Leistungen Leis- tungen steht, die in den im betreffenden Versorgungsbereich erstellten Verteileran- lagen Verteileranlagen oder auf Grund aufgrund der Verstärkung insgesamt vorgehalten werden können. Dabei wird nur der Teil der Leistungsanforderung berücksichtigt, der 30 kW übersteigt. Der Durchmischung der jeweiligen Leistungsanforderungen wird Rechnung getragen.

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Samples: Netzanschlussvertrag Für Elektrische Anlagen Mit Angeschlossener Erzeugungs /Batteriespeicheranlage (Niederspannung)

Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 11 NAV. 3.1 Der von dem Anschlussnehmer als BKZ zu übernehmende Kostenanteil bemisst sich nach dem Verhältnis, in dem die an seinem Netzanschluss vorzuhaltende Leistung zu der Summe der Leistungen steht, die in den im betreffenden Versorgungsbereich erstellten Verteileran- lagen er- stellten Verteileranlagen oder auf Grund der Verstärkung insgesamt vorgehalten werden wer- den können. Dabei wird nur der Teil der Leistungsanforderung berücksichtigt, der 30 kW übersteigt. Der Durchmischung der jeweiligen Leistungsanforderungen wird Rechnung getragen.

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Samples: www.stadtwerke-coesfeld.de