Zahlungspflichten Musterklauseln

Zahlungspflichten. Für den erstmaligen Anschluss und bei einer Erhöhung oder Änderung der Leistungsanforderung sind vom Anschlussnehmer die Kosten für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses gemäß § 9 NDAV und unter den Voraussetzungen des § 11 NDAV Baukostenzuschüsse zu zahlen.
Zahlungspflichten. 8.1 Die Höhe und Struktur der monatlichen Lizenzgebühr ergibt sich je nach Art der vom Vertragspartner bezogenen Marktdaten und wird in Annex 1 für das jeweilige Marktdatenprodukt festgelegt. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Tag des erstmaligen Bezugs der Marktdaten oder mit der Möglichkeit auf die Marktdaten zuzugreifen.
Zahlungspflichten. Zahlungen an Datenfluss IT-Services GmbH sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort fällig (ohne Abzug). Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.
Zahlungspflichten. Für den erstmaligen Anschluss und bei einer Erhöhung/Änderung der Leistungsanforderung einer elektrischen Anlage sind vom Anschlussnehmer die Kos- ten für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses gemäß § 9 NAV und Baukostenzuschüsse gemäß § 11 NAV zu zahlen.
Zahlungspflichten. Für den erstmaligen Anschluss und bei einer Erhöhung oder Änderung der Leistungsanforderung sind vom Anschlussnehmer die Kosten für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses gemäß § 9 NAV zu zahlen. Unter den Voraussetzungen des § 11 NAV ist SLW berechtigt, Baukostenzuschüsse zu erheben.
Zahlungspflichten a) Zahlungen an den Vermieter sind bis zum Fälligkeitstag auf Kosten und auf Gefahr des Mieters an den Vermieter (Zahlungseingang bei diesem) zu bezahlen.
Zahlungspflichten. 2.1.1 Der Partner ist verpflichtet, für sämtliche von Rapid erbrachten Leistungen das Entgelt gemäß diesem Vertrag, insbesondere den auf der Vertragsurkunde genannten Grundpreis, jeweils fristgerecht und abzugsfrei an Rapid zu bezahlen. Sämtliche angeführte Preise sind Netto und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Zahlungspflichten. Die Erziehungsberechtigten zahlen für die Teilnahme des Kindes an der Hausaufgabenbetreuung einen monatlichen Beitrag abhängig von der Anzahl der angemeldeten Tage/Stunden. Der Beitrag ist unabhängig von Ferien- bzw. Schließungszeiten (z.B. Schulentwicklungstag, mündliche Abiturprüfungen) während des jeweiligen Schulhalbjahres durch Zahlung von Monatsbeiträgen zu entrichten. Der Betrag wird vom Konto der Erziehungsberechtigten durch den Schulverein eingezogen.
Zahlungspflichten. Zahlungen an riatech GmbH sind - sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt - sofort und ohne Abzug fällig. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen riatech GmbH und dem Vertragspartner unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, Zahlung leistet.
Zahlungspflichten. Zahlungen an CompData IT GmbH sind - sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt - sofort und ohne Abzug fällig. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen CompData IT GmbH und dem Vertragspartner unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenan- spruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.