Bauliche Entwicklung der Hochschule Musterklauseln

Bauliche Entwicklung der Hochschule. Die Untersuchungen der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) bilden ei- ne Grundlage für die ganzheitliche bauliche Strukturplanung der Hochschul- standorte. Die HFD wird darauf aufbauend ihre strukturbezogenen baulichen Entwicklungsplanungen weiterentwickeln. Gleichzeitig wird sich hieran das lang- fristige und nachhaltige Immobilienmanagement der Hochschule orientieren. Die langfristigen Planungsstrategien dienen als Entscheidungsgrundlage für Investiti- onsplanungen, die im Rahmen von HEUREKA mit einer jährlichen Investitionsra- te von 250 Mio. Euro realisiert werden. Durch das Sonderinvestitionsprogramm "Schulen und Hochschulen" der Landesregierung (Laufzeit bis 2012) und das Konjunkturpaket II des Bundes (Laufzeit bis 2011) können HEUREKA-Projekte vorgezogen verwirklicht werden und gleichzeitig energetische Sanierungen an Gebäuden, die langfristig im Bestand der Hochschule bleiben, durchgeführt wer- den. HEUREKA bietet den hessischen Hochschulen auch eine Finanzierungs- grundlage für die Realisierung von Forschungsbauten gem. Artikel 91 b Abs. 1 Nr.3 GG.
Bauliche Entwicklung der Hochschule. Wie in der vorliegenden Vereinbarung dargelegt, strebt die Fachhochschule Frank- furt sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Wachstum an, dass auch auf die Zeit nach 2015 auswirken wird. Neben dem Ausbau grundständiger Bache- lorprogramme, Masterprogramme und attraktiver Weiterbildungsprogramme wird die Forschung weiter ausgebaut z.B. durch internationale Kooperationen. Der Um- fang eingeworbener Drittmittel wird erheblich erweitert. Um die wichtige gesellschaftliche und soziale Verantwortung der Hochschule wahrzunehmen werden weitere Studierende aus unterschiedlichen Bereichen an- gesprochen wie z.B. Berufstätige, ausländische Studierende, Studierende mit Migrationshintergrund oder aus bildungsfernen Schichten. Hier besteht gerade in Frankfurt außerordentliche hoher Bedarf bzw. außerordentlich großes Potential Durch spezielle Programme sowie die regional starke Vernetzung in Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung werden diese Internationalisierung und diese Diversi- tät der individuellen Bildungswege im Rahmen des „Lebenslangen Lernens“ unter- stützt. Dieses zieht eine entsprechende Erhöhung der Studienplätze nach sich. Quantitativ gesehen geht die Fachhochschule Frankfurt am Main damit davon aus, dass auch nach 2015 die im Paktzeitraum angestrebte Studierendenzahl von rund 7.800 in Regelstudienzeit – entgegen dem demographischen Trend im Inland – durch die besondere demographische Situation in Frankfurt, durch Aufwüchse beim internationalen Clientel, beim Weiterbildungsclientel sowie dem Clientel aus dem dualen Studium, mindestens stabil bleiben wird. Die Hochschule wird bis 2011 eine Anmeldung für dementsprechende Bedarfe zur Weiterführung der Campusbebauung vorlegen.
Bauliche Entwicklung der Hochschule. Die Hochschule verfolgt nachdrücklich die Planung und den Bau eines neuen Cam- pus (hfg21) und vorbereitend dazu einen internationalen Architekturwettbewerb. Aufgrund des K1 Gutachtens (2009) und nachfolgenden Evaluierungen (2010/11) zeigte sich, dass das Areal „Xx xxx Xxxxxxxxxx“ xx Xxxxx Xxxxxxxxx einen geeigne- ten Standort für den Hochschul-Neubau bietet: integrierte Lage im Stadtgebiet, att- raktive Freiflächen und vorhandene Entwicklungsflächen im Umfeld. Die Verlagerung der HfG sollte aus Sicht der Hochschule nur im Ganzen erfolgen, da eine Verlage- rung in mehreren Teilen funktionale Nachteile für den Hochschulbetrieb und erhöhte Betriebskosten erzeuge, die man vermeiden sollte. Vorbereitend und begleitend zum internationalen Architekturwettbewerb wird ab 2011 ein Zukunftslabor hfg21 eingerichtet werden. Ziel dieser Arbeitsgruppe aus Lehren- den, Studierenden und MitarbeiterInnen der Verwaltung: Entwicklung einer Vision für eine innovative Kunsthochschule der Zukunft, Definition der Abläufe von Forschung und Lehre und Werkstätten, Formulierung von Wunschszenarien für das Umfeld der Hochschule, Visualisierung der Prozesse als Kommunikationsdesign-Projekt, Veran- staltung von Vorträgen und Workshops. Im Rahmen der KP II Maßnahmen realisiert die HfG erstmalig eine Mittagsversor- gung für Studierende und Mitarbeiter in der Hochschule. Beginn des Cafeteriabe- triebs ist für Oktober 2011 geplant. Ziele der Maßnahme sind die Verbesserung der internen Kommunikation durch diesen neuen zentralen Ort des Campus, die Mittags- versorgung für Studierende, Lehrende, Mitarbeiter und Gäste sowie Gewinnung ei- nes neuen Veranstaltungsorts, aber auch die Erhöhung der Attraktivität der Hoch- schule als Lehr- und Arbeitsort. Verantwortlich: Präsidium, beide Fachbereiche, Verwaltung
Bauliche Entwicklung der Hochschule. Die Philipps-Universität strebt die Übernahme der Bauangelegenheiten nach § 9 Abs. 3 HHG im Rahmen einer Teilautonomie an und führt derzeit mit der Landesregierung Verhandlungen über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit fünfjähri- ger Laufzeit für die Jahre 2012 bis 2016. Die Philipps-Universität wird auf der Grundlage der Untersuchungen der Hochschul- Informations-System-GmbH (HIS) sowie der Ermittlung der Bedarfe für die darin nicht enthaltenen Flächen des Fachbereichs Medizin ihre strukturbezogenen baulichen Ent- wicklungsplanungen weiterentwickeln. An diesen Bedarfsermittlungen orientiert sich auch das langfristige und nachhaltige Immobilienmanagement. Angestrebt werden die Realisierung des Campus Firmanei im Lahntal für die Geistes- und Sozialwissenschaf- ten sowie des Campus Lahnberge für die Naturwissenschaften sowie der Erhalt identi- tätsstiftende Gebäude im Lahntal wie z.B. die Alte Universität in der Nutzung durch die Universität.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.