Soziale Verantwortung. 20.1 Für BMW ist es von überragender Bedeutung, dass unternehmerische Aktivitäten die soziale Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitern und der Gesellschaft im Übrigen berücksichtigen. Dies gilt sowohl für BMW selbst als auch für seine Zulieferer. BMW und der Auftragnehmer bekennen sich zur Einhaltung der von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in der „Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ (Genf, 06/98) verabschiedeten Prinzipien und Rechte, der Richtlinien der UN Initiative Global Compact (Davos, 01/99) und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011). Die folgenden Prinzipien sind von besonderer Wichtigkeit: - Achtung der Menschenrechte, - Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, - positive und negative Vereinigungsfreiheit, - keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltan- schauung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Ähnliches, Behinderung, Alter, sexueller Identität, Nationalität, Personenstand, politischer Neigung, Veteranenstatus, oder sonstiger lokal gesetzlich ge- schützter Merkmale, - Einhaltung der Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, - Schutz vor einzelnen willkürlichen Personalmaßnahmen, - Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit durch Aus- und Weiterbildung, - Einhaltung von sozialadäquaten Arbeitsbedingungen, - Herstellung von Bedingungen, die es den Mitarbeitern erlauben, einen angemessenen Lebensstandard zu genießen, - Entlohnung, die die Sicherung der Existenz einschließlich sozialer und kultureller Teilhabe ermöglicht, - Verwirklichung von Chancengleichheit und familienfreundlichen Rahmenbedingungen, - Schutz indigener Rechte, - Verbot von Bestechung und Erpressung, - Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften. Im Hinblick darauf wird der Auftragnehmer angemessene Maßnahmen ergreifen, um Bestechungsdelikte in seinem Unternehmen zu vermeiden.
20.2 Es ist die Verantwortung des Auftragnehmers dafür zu sorgen, dass seine Unterauftragnehmer ebenfalls entsprechend den in dieser Klausel 20 („Soziale Verantwortung“) aufgeführten Regelungen handeln.
Soziale Verantwortung. Der Lieferant ist verpflichtet, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitenden, zur Arbeitssicherheit, zum Umwelt- und Tierschutz einzuhalten. Er sorgt dafür, dass bei seinen Tätigkeiten nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestmöglich verringert werden. Der Lieferant verpflichtet sich, den Vertrag unter Beachtung der Richtlinien der UN Initiative Global Compact sowie der von den Internationalen Arbeitsorganisationen (IAO) in der „Declaration of fundamental principles and rights at work“ verabschiedeten Prinzipien abzuwickeln. Der Lieferant sichert zu, dass die jeweiligen gültigen Gesetzte zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns eingehalten werden und vom ihm beauftragte Unterlieferanten im gleichen Umfang zu verpflichten. Auf Verlangen weist der Lieferant die Einhaltung der vorstehenden Zusicherung nach. Bei Verstoss gegen diese Zusicherung stellt der Lieferant den Besteller von Ansprüchen Dritter frei und ist zur Erstattung von Bussgeldern verpflichtet, welche in diesem Zusammenhang auferlegt werden. Der Lieferant wird sich weder aktiv oder passiv noch direkt oder indirekt an jeder Form der Bestechung oder Korruption, der Verletzung der Menschenrechte oder der Diskriminierung seiner Mitarbeitenden, der Zwangsarbeit oder der Kinderarbeit beteiligen.
Soziale Verantwortung. 15.1. Es ist für den Auftraggeber von größter Bedeutung, dass die gesellschaftliche Verantwortung im Zusammenhang mit seinen Lieferantenbeziehungen und unternehmerischen Aktivitäten berücksichtigt wird. Dies gilt gleichermaßen für die Mitarbeiter des Auftraggebers, die Mitarbeiter seiner Vertragsparteien und den Auftragnehmer sowie die Gesellschaft insgesamt. Hierzu hat der Auftraggeber einen eigenen Verhaltenskodex (LEONI Code of Conduct) sowie einen Verhaltenskodex für Geschäftspartner (LEONI Code of Conduct for Business Partners) herausgegeben. Der LEONI Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist Bestandteil dieser AGB-NPP und auch unter xxx.XXXXX.xxx verfügbar. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer die Annahme und Einhaltung des LEONI Verhaltenskodex für Geschäftspartner.
15.2. Es muss jedoch auch unabhängig von diesen Chartas ein ausdrückliches Ziel sowohl des Auftraggebers als auch der Auftragnehmer sein, im Einklang mit den Richtlinien der UN Initiative Global Compact (Davos, Januar 99) zu handeln, die unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx verfügbar sind und diese zu befolgen. Von besonderer Bedeutung sind dabei folgende Grundsätze der Richtlinien der UN Initiative Global Compact (Davos, Januar 99): die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte, das Verbot von Kinderarbeit, das Verbot von Zwangsarbeit, das Verbot von Diskriminierung, die Achtung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und die Einhaltung der einschlägigen nationalen Standards für Vergütung, Arbeitszeit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Umweltschutz und der Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die oben genannten Grundsätze in seiner eigenen Organisation eingehalten und umgesetzt werden. Darüber hinaus erwartet der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ähnliche Anstrengungen unternimmt, um sicherzustellen, dass auch seine Subunternehmer diese Anforderungen erfüllen.
15.3. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des Auftragnehmers gegen den LEONI Verhaltenskodex für Geschäftspartner gemäß Abschnitt 15.1 oder die in Abschnitt 15.2 genannten Grundsätze ist die Fortführung der Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer für den Auftraggeber nicht länger möglich. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und dies gilt sowohl für Einzelverträge als auch für Rahmenverträge mit dem Auftragnehmer.
Soziale Verantwortung. Der Lieferant ist verpflichtet, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitenden, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einzuhalten. Er sorgt dafür, dass bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestmöglich verringert werden. Der Lieferant verpflichtet sich, den Vertrag unter Beachtung der Richtlinien der UN Initiative Global Compact sowie der von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in der „Declaration on fundamental principles and rights at work“ verabschiedeten Prinzipien abzuwickeln. Der Lieferant wird sich weder aktiv oder passiv noch direkt oder indirekt an jeder Form der Bestechung oder Korruption, der Verletzung der Menschenrechte oder der Diskriminierung seiner Mitarbeitenden, der Zwangsarbeit oder der Kinderarbeit beteiligen.
Soziale Verantwortung. Wir unterstützen und achten den Schutz international anerkannter Menschenrechte und sind um die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften bemüht. Wir haben für unsere Mitarbeiter/innen einen Code of Conduct basierend auf den Prinzipien von Integrität, Redlichkeit und Fairness implementiert und erwarten auch von ihren Lieferanten und deren Unterauftragnehmern die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz international anerkannter Menschenrechte, aller geltenden Gesetze und Vorschriften und der diesen zugrundeliegenden Prinzipien. − Achtung der Grund- und Menschenrechte, − Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, − Einhaltung der gesetzlichen oder in der Industriebranche vorgeschriebenen Mindestlöhne und Sozialleistungen, − Einhaltung der gesetzlich oder durch geltende Industrie- oder sonstige Normen vorgegebenen Arbeitszeiten, − Gewährleistung der geltenden Gesetze und Vorschriften zur Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf Kollektivverhandlungen, − Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, − Einhaltung der Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, − Verantwortung für die Umwelt und Einhaltung der geltenden Umweltschutzvorschriften, − Einhaltung der Antikorruptionsvorschriften und des Verbots, sich weder aktiv noch passiv, direkt oder indirekt an irgendeiner Form von Bestechlichkeit und Bestechung oder unzulässiger Vorteilsgewährung zu beteiligen − Einhaltung der jeweils geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze, insbesondere des Verbots wettbewerbsbeschränkender Abreden. Der Lieferant hat eigene angemessene Maßnahmen zur Einhaltung der in dieser Ziffer aufgeführten Gesetze, Vorschriften und Prinzipien zu ergreifen und dies auf Anforderung von Piezocryst unverzüglich nachzuweisen. Der Lieferant wird ferner nach besten Kräften dafür sorgen, dass seine Unterauftragnehmer ebenfalls entsprechende Verpflichtungen eingehen.
Soziale Verantwortung. Für den AG ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass der AN bei seinen unternehmerischen Aktivitäten die Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitern und der Gesellschaft berücksichtigt. Integraler Bestandteil dieser Vertragsbedingungen für Bauleistungen ist daher der "Brose-Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister“, der in der jeweils aktuellen Version gilt, es sei denn der AG hat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information über die Aktualisierung des Verhaltenskodex schriftlich widersprochen. Erhältlich ist die aktuelle Version unter xxx.xxxxx.xxx im Einkauf > Download > Handbücher/Vorlagen oder auf Nachfrage beim AG.
Soziale Verantwortung. Wir erwarten, dass unsere Partner ihre Geschäfte unter Berücksichtigung ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihren eigenen Mitarbeitern und der Gesellschaft unter Einhaltung der zehn Grundsätze des Globalen Pakts der Vereinten Nationen (UN Global Compact) führen. Die zehn Grundsätze des Globalen Pakts der Vereinten Nationen leiten sich ab aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über die Grundprinzipien und Rechte am Arbeitsplatz, die Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption. Grundsatz 1: Unternehmen sollten den Schutz der international anerkannten Menschenrechte unterstützen und respektieren. Grundsatz 2: Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Grundsatz 3: Unternehmen sollten die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren. Grundsatz 4: Unternehmen sollten alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit beseitigen. Grundsatz 5: Unternehmen sollten Kinderarbeit effektiv abschaffen. Grundsatz 6: Unternehmen sollten Diskriminierung am Arbeitsplatz und im Beruf beseitigen.
Soziale Verantwortung. Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Arbeitnehmerschutz. Weiters wird der Lieferant gebeten die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN zu beachten. Diese betreffen im Wesentlichen den Schutz der internationalen Menschenrechte, das Recht auf Tarifverhandlungen, die Abschaffung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit, die Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung, die Verantwortung für die Umwelt und die Verhinderung von Korruption. Weitere Informationen zur Global Compact Initiative der UN sind unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx erhältlich.
Soziale Verantwortung. Ausschluss von Zwangsarbeit Es darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder derart vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig sein und die Mitarbeitenden müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungs- verhältnis beenden können. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung stattfinden.
Soziale Verantwortung. Für BMW ist es von überragender Bedeutung, dass im Rahmen von unternehmerischen Aktivitäten auch der sozialen Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitern und gegenüber der Gesellschaft Rechnung getragen wird. Dies gilt sowohl für BMW selbst als auch für seine Lieferanten. Es ist anzustreben die Richtlinien der UN Initiative Global Compact (Davos, 01/99) sowie die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in der „Declaration on fundamental principles and rights at work“ (Genf, 06/98) verabschiedeten Prinzipien und Rechte zu beachten. Die folgenden Prinzipien sind von besonderer Wichtigkeit: • Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte, Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit; • Verwirklichung von Chancengleichheit und familienfreundlichen Rahmenbedingungen; • Keine Diskriminierung aufgrund von Religion, Herkunft, Nationalität, Alter, Behinderung, Personenstand, sexueller Orientierung, politischer Neigung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Ähnliches, Geschlecht und Veteranenstatus; • Schutz indigener Rechte; • Verbot von Bestechung und Erpressung; • Einhaltung von sozialadäquaten Arbeitsbedingungen; • Schutz vor einzelnen willkürlichen Personalmaßnahmen; • Herstellung von Bedingungen, die es den Mitarbeitern erlauben, einen angemessenen Lebensstandard zu genießen; • positive und negative Vereinigungsfreiheit; • Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit durch Aus- und Weiterbildung; • Information der Mitarbeiter über die Ziele, wirtschaftliche Lage und aktuelle Themen, die das Unternehmen und die Mitarbeiter betreffen; • verantwortliches Handeln aller Mitarbeiter im Umgang mit der Umwelt; • Einhaltung der Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz; • Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften. Es muss Ziel des Lieferanten sein, dass sich sämtliche Unterauftragnehmer vertraglich zur Einhaltung der in dieser Ziffer 16 aufgeführten Regelungen verpflichten.