Soziale Verantwortung Musterklauseln

Soziale Verantwortung. Die Unternehmen der BOS-Gruppe legen großen Wert darauf, dass unternehmerische Aktivitäten die soziale Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitern und der Gesellschaft im Ganzen berücksichtigen. Dies gilt sowohl für die BOS-Gruppe selbst als auch für ihre Lieferanten und Partner. Besteller und Lieferant bekennen sich zur Einhaltung bekennen sich zur Einhaltung der von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in der „Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ (Genf, 06/98) verabschiedeten Prinzipien und Rechte, der Richtlinien der UN Initiative Global Compact (Davos, 01/99) und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011). Die folgenden Prinzipien sind von besonderer Wichtigkeit: • Achtung der Menschenrechte, • Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, • positive und negative Vereinigungsfreiheit, • keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Ähnliches, Behinderung, Alter, sexueller Identität, Nationalität, Personenstand, politischer Neigung, Veteranenstatus, oder sonstiger lokal gesetzlich geschützter Merkmale, • Einhaltung der Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, • Schutz vor einzelnen willkürlichen Personalmaßnahmen, • Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit durch Aus- und Weiterbildung, • Einhaltung von sozialadäquaten Arbeitsbedingungen, • Herstellung von Bedingungen, die es den Mitarbeitern erlauben, einen angemessenen Lebensstandard zu genießen, • Entlohnung, die die Sicherung der Existenz einschließlich sozialer und kultureller Teilhabe ermöglicht, • Verwirklichung von Chancengleichheit und familienfreundlichen Rahmenbedingungen, • Schutz indigener Rechte, • Verbot von Bestechung und Erpressung, • Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften. Im Hinblick darauf hat der Lieferant angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Bestechungsdelikte in seinem Unternehmen zu vermeiden. Der Lieferant hat außerdem dafür zu sorgen, dass seine Unterlieferanten ebenfalls die oben aufgeführten Regeln einhalten und beachten.
Soziale Verantwortung. Der Lieferant ist verpflichtet, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitenden, zur Arbeitssicherheit, zum Umwelt- und Tierschutz einzuhalten. Er sorgt dafür, dass bei seinen Tätigkeiten nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestmöglich verringert werden. Der Lieferant verpflichtet sich, den Vertrag unter Beachtung der Richtlinien der UN Initiative Global Compact sowie der von den Internationalen Arbeitsorganisationen (IAO) in der „Declaration of fundamental principles and rights at work“ verabschiedeten Prinzipien abzuwickeln. Der Lieferant sichert zu, dass die jeweiligen gültigen Gesetzte zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns eingehalten werden und vom ihm beauftragte Unterlieferanten im gleichen Umfang zu verpflichten. Auf Verlangen weist der Lieferant die Einhaltung der vorstehenden Zusicherung nach. Bei Verstoss gegen diese Zusicherung stellt der Lieferant den Besteller von Ansprüchen Dritter frei und ist zur Erstattung von Bussgeldern verpflichtet, welche in diesem Zusammenhang auferlegt werden. Der Lieferant wird sich weder aktiv oder passiv noch direkt oder indirekt an jeder Form der Bestechung oder Korruption, der Verletzung der Menschenrechte oder der Diskriminierung seiner Mitarbeitenden, der Zwangsarbeit oder der Kinderarbeit beteiligen.
Soziale Verantwortung. Anerkennung und Einhaltung der Menschenrechte: Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die Menschenrechte anerkennen und einhalten. Hierzu zählen in erster Linie die Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie der Europäischen Menschenrechtskonventionen (EMRK). • Nicht-Diskriminierung: Wir erwarten, dass unsere Liefe- ranten weder ihre Mitarbeitenden noch sonstige Personen auf Grund ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Abstammung und Hautfarbe, ihrer Sprache, ihrer Heimat und sozialer Herkunft, ihrer Nationalität, ihres Glaubens, ihrer Religion oder Weltan- schauung, Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung dis- kriminieren oder wegen einer Behinderung benachteiligen. • Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen: Wir erwarten, dass unsere Lieferanten sowohl bei sich selbst, als auch in ihren Lieferketten für faire Arbeitsbedingungen gemäß der defi- nierten ILO Kernarbeitsnormen sorgen. Diese weltweit aner- kannten Sozialstandards zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen behandeln Themen wie insbesondere das Verbot bzw. die Abschaffung von Zwangs- und Pflichtarbeit, den Schutz des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, des Rechts zu Kollektivverhandlungen, für Gleichheit des Entgelts, Dis- kriminierung in Beschäftigung und Beruf, das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie der Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die vollständige Liste der Übereinkommen einschließlich ihrer offiziellen Bezeichnung kann z. B. unter xxxx://xxx.xxx.xxx/ berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/ index.htm eingesehen werden. • Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Wir erwarten, dass der Lieferant die Rechte seiner Angestellten im Hinblick auf Arbeitsschutz und Arbeits- sicherheit einhält und für sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen sorgt. • Compliance: Der Lieferant (Unternehmer) bestätigt, seinen Mitarbeitern geeignete Weisungen erteilt zu haben, um Verhaltensweisen vorzubeugen und zu unterbinden, die gegen die Absichten und Motive nationalen und internationalen Konvention gegen Korruption wie z. B. §§ 298 ff. StGB (Straf- taten gegen den Wettbewerb), §§ 331 ff. StGB (Straftaten im Amt) bzw.§ 130 OWiG (Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen) verstoßen.
Soziale Verantwortung. (1) Für Encory ist es von überragender Bedeutung, dass unternehmerische Aktivitäten die soziale Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitern und der Gesellschaft im Übrigen berücksichtigen. Dies gilt sowohl für Encory selbst als auch für seine Zulieferer. Encory und der Auftragnehmer bekennen sich zur Einhaltung der von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in der „Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ (Genf, 06/98) verabschiedeten Prinzipien und Rechte, der Richtlinien der UN Initiative Global Compact (Davos, 01/99) und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011). Die folgenden Prinzipien sind von besonderer Wichtigkeit: - Achtung der Menschenrechte, - Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, - positive und negative Vereinigungsfreiheit, - keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Ähnliches, Behinderung, Alter, sexueller Identität, Nationalität, Personenstand, politischer Neigung, Veteranenstatus, oder sonstiger lokal gesetzlich geschützter Merkmale, - Einhaltung der Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, - Schutz vor einzelnen willkürlichen Personalmaßnahmen, a chemical substance being imported into the area of applicability of a relevant law, the Contractor assumes responsibility for all obligations named above and all associated expenditure. Furthermore, the Contractor will upon request and without undue delay provide Encory with any and all information about goods and substances contained therein, even if such goods have already been delivered, as well as declarations and confirmations, required by Encory in order to fully and timely fulfil its statutory information duties (e.g., under Art. 33 of REACH). In the event that goods are chemical substances, preparations or materials, the Contractor shall provide Encory with “Safety Data Sheets” for these goods.
Soziale Verantwortung. 17.1 Der Lieferant hat die Gesetze der Rechtsordnung(en) einzuhalten, die bei der Erfüllung des Vertrages anwendbar sind. Er wird sich insbesondere nicht aktiv oder passiv, weder direkt noch indirekt in irgendeiner Form der Bestechung oder dem Einsatz von Kinderarbeit betei- ligen oder sich in irgendeiner Weise gegen grundlegende Menschenrechte der Mitarbeiten- den verhalten.
Soziale Verantwortung. DEKRA erwartet, dass der Lieferant
Soziale Verantwortung. Für den Erfolg betrieblicher Gesundheitsförde- rung ist auch entscheidend, ob und wie die Or- ganisation ihrer Verantwortung im Umgang mit den natürlichen Ressourcen gerecht wird. Sozi- ale Verantwortung schließt die Rolle der Orga- nisation auf lokaler, regionaler, nationaler und supranationaler Ebene in Bezug auf die Unter- stützung gesundheitsfördernder Initiativen ein.
Soziale Verantwortung. Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Arbeitnehmerschutz. Weiters wird der Lieferant gebeten die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN zu beachten. Diese betreffen im Wesentlichen den Schutz der internationalen Menschenrechte, das Recht auf Tarifverhandlungen, die Abschaffung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit, die Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung, die Verantwortung für die Umwelt und die Verhinderung von Korruption. Weitere Informationen zur Global Compact Initiative der UN sind unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx erhältlich.
Soziale Verantwortung. Ausschluss von Zwangsarbeit Es darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder derart vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig sein und die Mitarbeitenden müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungs- verhältnis beenden können. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung stattfinden.
Soziale Verantwortung. Der Händler verpflichtet sich, die Prinzipien zur sozialen Verant- wortung, wie folgt, zu achten und einzuhalten,