Soziale Verantwortung Musterklauseln

Soziale Verantwortung. Für den Käufer ist es von überragender Bedeutung, dass unternehmerische Aktivitäten die soziale Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitern und der Gesellschaft im Übrigen berücksichtigen. Dies gilt sowohl für den Käufer selbst als auch für seine Zulieferer. Käufer und Verkäufer bekennen sich zur Einhaltung der von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in der „Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ (Genf, 06/98) verabschiedeten Prinzipien und Rechte, der Richtlinien der UN Initiative Global Com- pact (Davos, 01/99) und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011). Die folgenden Prinzipien sind von besonderer Wichtigkeit: - Achtung der Menschenrechte, - Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, - positive und negative Vereinigungsfreiheit, - keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Ähnliches, Behinde- rung, Alter, sexueller Identität, Nationalität, Personenstand, politischer Neigung, Vetera- nenstatus, oder sonstiger lokal gesetzlich geschützter Merkmale, - Einhaltung der Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, - Schutz vor einzelnen willkürlichen Personalmaßnahmen, - Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit durch Aus- und Weiterbildung, - Einhaltung von sozialadäquaten Arbeitsbedingungen, - Herstellung von Bedingungen, die es den Mitarbeitern erlauben, einen angemessenen Lebensstandard zu genießen, - Entlohnung, die die Sicherung der Existenz einschließlich sozialer und kultureller Teilha- be ermöglicht, - Verwirklichung von Chancengleichheit und familienfreundlichen Rahmenbedingungen, - Schutz indigener Rechte, - Verbot von Bestechung und Erpressung, - Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften. Im Hinblick darauf wird der Verkäufer angemessene Maßnahmen ergreifen, um Bestechungs- delikte in seinem Unternehmen zu vermeiden. Es ist die Verantwortung des Verkäufers dafür zu sorgen, daß seine Unterauftragnehmer ebenfalls entsprechend den in dieser Ziffer 20 aufgeführten Regelungen handeln.
Soziale Verantwortung. Anerkennung und Einhaltung der Menschenrechte: Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die Menschenrechte anerkennen und einhalten. Hierzu zählen in erster Linie die Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie der Europäischen Menschenrechtskonventionen (EMRK). • Nicht-Diskriminierung: Wir erwarten, dass unsere Liefe- ranten weder ihre Mitarbeitenden noch sonstige Personen auf Grund ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Abstammung und Hautfarbe, ihrer Sprache, ihrer Heimat und sozialer Herkunft, ihrer Nationalität, ihres Glaubens, ihrer Religion oder Welt- anschauung, Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminieren oder wegen einer Behinderung benachteiligen. • Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen: Wir erwarten, dass unsere Lieferanten sowohl bei sich selbst, als auch in ihren Lieferketten für faire Arbeitsbedingungen gemäß der defi- nierten ILO Kernarbeitsnormen sorgen. Diese weltweit aner- kannten Sozialstandards zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen behandeln Themen wie insbesondere das Verbot bzw. die Abschaffung von Zwangs- und Pflichtarbeit, den Schutz des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, des Rechts zu Kollektivverhandlungen, für Gleichheit des Entgelts, Dis- kriminierung in Beschäftigung und Beruf, das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie der Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die vollständige Liste der Übereinkommen einschließlich ihrer offiziellen Bezeichnung kann z. B. unter xxxx://xxx.xxx.xxx/ berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/ index.htm eingesehen werden. • Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Wir erwarten, dass der Lieferant die Rechte seiner Angestellten im Hinblick auf Arbeitsschutz und Arbeits- sicherheit einhält und für sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen sorgt. • Compliance: Der Lieferant (Unternehmer) bestätigt, seinen Mitarbeitern geeignete Weisungen erteilt zu haben, um Verhaltensweisen vorzubeugen und zu unterbinden, die gegen die Absichten und Motive nationalen und internationalen Konvention gegen Korruption wie z. B. §§ 298 ff. StGB (Straf- taten gegen den Wettbewerb), §§ 331 ff. StGB (Straftaten im Amt) bzw.§ 130 OWiG (Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen) verstoßen. 1. If the supplier is a merchant in the meaning of the German Com- mercial Code (HGB), a legal entity under public law, or a...
Soziale Verantwortung. Der Lieferant ist verpflichtet, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitenden, zur Arbeitssicherheit, zum Umwelt- und Tierschutz einzuhalten. Er sorgt dafür, dass bei seinen Tätigkeiten nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestmöglich verringert werden. Der Lieferant verpflichtet sich, den Vertrag unter Beachtung der Richtlinien der UN Initiative Global Compact sowie der von den Internationalen Arbeitsorganisationen (IAO) in der „Declaration of fundamental principles and rights at work“ verabschiedeten Prinzipien abzuwickeln. Der Lieferant sichert zu, dass die jeweiligen gültigen Gesetzte zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns eingehalten werden und vom ihm beauftragte Unterlieferanten im gleichen Umfang zu verpflichten. Auf Verlangen weist der Lieferant die Einhaltung der vorstehenden Zusicherung nach. Bei Verstoss gegen diese Zusicherung stellt der Lieferant den Besteller von Ansprüchen Dritter frei und ist zur Erstattung von Bussgeldern verpflichtet, welche in diesem Zusammenhang auferlegt werden. Der Lieferant wird sich weder aktiv oder passiv noch direkt oder indirekt an jeder Form der Bestechung oder Korruption, der Verletzung der Menschenrechte oder der Diskriminierung seiner Mitarbeitenden, der Zwangsarbeit oder der Kinderarbeit beteiligen.
Soziale Verantwortung. 15.1. Der Lieferant ist verpflichtet, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgangmit Mitarbeitern, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einzuhalten. Er sorgt dafür, dass bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestmöglich verringert werden. Der Lieferant verpflichtet sich, den Vertrag unter Beachtung der Richtlinien der UN-Initiative Global Compact sowie der von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in der „Declaration on fundamental principles and rights at work“ verabschiedeten Prinzipien abzuwickeln. 15.2. Der Lieferant wird sich weder aktiv oder passiv noch direkt oder indirekt an jeder Form der Bestechung oder Korruption, der Verletzung der Menschenrechte oder der Diskriminierung seiner Mitarbeiter, der Zwangsarbeit oder der Kinderarbeit beteiligen.
Soziale Verantwortung. (1) Für Encory ist es von überragender Bedeutung, dass unternehmerische Aktivitäten die soziale Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitern und der Gesellschaft im Übrigen berücksichtigen. Dies gilt sowohl für Encory selbst als auch für seine Zulieferer. Encory und der Auftragnehmer bekennen sich zur Einhaltung der von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in der „Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ (Genf, 06/98) verabschiedeten Prinzipien und Rechte, der Richtlinien der UN Initiative Global Compact (Davos, 01/99) und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011). Die folgenden Prinzipien sind von besonderer Wichtigkeit: - Achtung der Menschenrechte, - Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, - positive und negative Vereinigungsfreiheit, - keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Ähnliches, Behinderung, Alter, sexueller Identität, Nationalität, Personenstand, politischer Neigung, Veteranenstatus, oder sonstiger lokal gesetzlich geschützter Merkmale, - Einhaltung der Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, - Schutz vor einzelnen willkürlichen Personalmaßnahmen, a chemical substance being imported into the area of applicability of a relevant law, the Contractor assumes responsibility for all obligations named above and all associated expenditure. Furthermore, the Contractor will upon request and without undue delay provide Encory with any and all information about goods and substances contained therein, even if such goods have already been delivered, as well as declarations and confirmations, required by Encory in order to fully and timely fulfil its statutory information duties (e.g., under Art. 33 of REACH). In the event that goods are chemical substances, preparations or materials, the Contractor shall provide Encory with “Safety Data Sheets” for these goods.
Soziale Verantwortung. 15.1. Es ist für den Auftraggeber von größter Bedeutung, dass die gesellschaftliche Verantwortung im Zusammenhang mit seinen Lieferantenbeziehungen und unternehmerischen Aktivitäten berücksichtigt wird. Dies gilt gleichermaßen für die Mitarbeiter des Auftraggebers, die Mitarbeiter seiner Vertragsparteien und den Auftragnehmer sowie die Gesellschaft insgesamt. Hierzu hat der Auftraggeber einen eigenen Verhaltenskodex (LEONI Code of Conduct) sowie einen Verhaltenskodex für Geschäftspartner (LEONI Code of Conduct for Business Partners) herausgegeben. Der LEONI Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist Bestandteil dieser AGB-NPP und auch unter xxx.XXXXX.xxx verfügbar. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer die Annahme und Einhaltung des LEONI Verhaltenskodex für Geschäftspartner. 15.2. Es muss jedoch auch unabhängig von diesen Chartas ein ausdrückliches Ziel sowohl des Auftraggebers als auch der Auftragnehmer sein, im Einklang mit den Richtlinien der UN Initiative Global Compact (Davos, Januar 99) zu handeln, die unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx verfügbar sind und diese zu befolgen. Von besonderer Bedeutung sind dabei folgende Grundsätze der Richtlinien der UN Initiative Global Compact (Davos, Januar 99): die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte, das Verbot von Kinderarbeit, das Verbot von Zwangsarbeit, das Verbot von Diskriminierung, die Achtung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und die Einhaltung der einschlägigen nationalen Standards für Vergütung, Arbeitszeit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Umweltschutz und der Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die oben genannten Grundsätze in seiner eigenen Organisation eingehalten und umgesetzt werden. Darüber hinaus erwartet der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ähnliche Anstrengungen unternimmt, um sicherzustellen, dass auch seine Subunternehmer diese Anforderungen erfüllen. 15.3. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des Auftragnehmers gegen den LEONI Verhaltenskodex für Geschäftspartner gemäß Abschnitt 15.1 oder die in Abschnitt 15.2 genannten Grundsätze ist die Fortführung der Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer für den Auftraggeber nicht länger möglich. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und dies gilt sowohl für Einzelverträge als auch für Rahmenverträge mit dem Auftragnehmer.
Soziale Verantwortung. 17.1 Der Lieferant hat die Gesetze der Rechtsordnung(en) einzuhalten, die bei der Erfüllung des Vertrages anwendbar sind. Er wird sich insbesondere nicht aktiv oder passiv, weder direkt noch indirekt in irgendeiner Form der Bestechung oder dem Einsatz von Kinderarbeit betei- ligen oder sich in irgendeiner Weise gegen grundlegende Menschenrechte der Mitarbeiten- den verhalten. 17.2 Darüber hinaus übernimmt der Lieferant die Verantwortung für die Gesundheit und Xxxxxx- heit seiner Mitarbeitenden; er handelt in Übereinstimmung mit den geltenden Umweltgeset- zen und unternimmt alle Anstrengungen, um diese Verpflichtungen seinen Subunterneh- mern und Zulieferanten zu überbinden. 17.3 Zusätzlich zu den anderen Rechten und Rechtsbehelfen, die ihm zustehen, kann der Käufer den Vertrag und/oder eine im Rahmen dieses Vertrages erteilte Bestellung kündigen, wenn der Lieferant diese Verpflichtungen verletzt. Das Kündigungsrecht des Käufers steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass der Lieferant die Vertragsverletzung nicht innerhalb einer vom Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist beseitigt hat.
Soziale Verantwortung. 18.1 Der Lieferant verpflichtet sich, die Grundsätze der „Corporate Social Responsibility“ (siehe. xxx.xxxxxxxx.xx) des Bestellers zu beachten. 18.2 Der Besteller und der Lieferant bekennen sich zur Einhaltung folgender Regelungen und Standards: UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011), Richtlinien der UN Initiative Global Compact (Davos 01/99), Inhalt der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (Genf 06/98). Der Besteller und der Lieferant werden insbesondere folgende Werte und Prinzipien beachten: Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften, Achtung der Menschenrechte, Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung, sichere und angemessene Arbeitsbedingungen, positive und negative Verhandlungsfreiheit, Verbot von Bestechung und Erpressung sowie den Umweltschutz. 18.3 Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der in Section 1502 des „Wall Street Reform and Consumer Protection Act“ („Dodd-Frank Act“) festgelegten Bestimmungen über Konfliktmineralien („conflict minerals“ im Sinne des „Dodd-Frank Acts“). Darüber hinaus hat der Lieferant dem Besteller nach dem „Dodd-Frank Act“ ggf. weiter erforderliche Dokumentation über den Einsatz und die Herkunft von Konfliktmaterialien vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Besteller und der Lieferant erkennen zudem das Dokument „Allgaier-Group US Conflict Minerals Policy“ (xxx.xxxxxxxx-xxxxx.xxx) als bindend an.
Soziale Verantwortung. 20. Social Responsibility (1) Für Encory ist es von überragender Bedeutung, dass unternehmerische Aktivitäten die soziale Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitern und der Gesellschaft im Übrigen berücksichtigen. Dies gilt sowohl für Encory selbst als auch für seine Zulieferer. (1) For Encory it is of paramount importance that corporate activities take account of the social responsibility to employees and to society as a whole. This applies both to Encory itself and to its suppliers. Encory und der Auftragnehmer bekennen sich zur Einhaltung der von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in der „Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ (Genf, 06/98) verabschiedeten Prinzipien und Rechte, der Richtlinien der UN Initiative Global Compact (Davos, 01/99) und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011). Die folgenden Prinzipien sind von besonderer Wichtigkeit: Encory and the Contractor acknowledge their compliance with the adopted principles and rights set by the International La-bour Organization (ILO) in its “Declaration on fundamental principles and rights at work” (Geneva 06/98), the Directives of the UN Initiative Global Compact (Davos, 01/99) and the UN Guiding Principles on Business and Human Rights (2011). The following principles are of particular importance: - Achtung der Menschenrechte, - Preservation of human rights, - Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, - Elimination of forced, compulsory, and child labor, - positive und negative Vereinigungsfreiheit, - Positive and negative freedom of association, - keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Ähnliches, Behinderung, Alter, sexueller Identität, Nationalität, Personenstand, politischer Neigung, Veteranenstatus, oder sonstiger lokal gesetzlich geschützter Merkmale, - Elimination of discrimination on the basis of gender, race, origin, religion or belief, membership of a trade union or the like, handicap, age, sexual identity, nationality, marital status, political affiliation, veteran status, or other characteristics protected by local laws, - Einhaltung der Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, - Compliance with occupational safety and health requirements, - Schutz vor einzelnen willkürlichen Personalmaßnahmen, - Protection from individual arbitrary personnel measures, - Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit durch Aus...
Soziale Verantwortung. Anerkennung und Einhaltung der Menschenrechte Keine Kinder- und Zwangsarbeit