Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Appears in 13 contracts
Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Versicherungsbedingungen Zur Cyber Versicherung, www.it-haftpflicht.versicherung
Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Appears in 7 contracts
Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, www.alt-partner.at
Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs Haft- pflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen gericht- lichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers Versicherte abzugeben.
Appears in 6 contracts
Samples: www.alt-partner.at, www.carlrieck.de, www.carlrieck.de
Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs Haftpflicht- anspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers Versicherten abzugeben.
Appears in 4 contracts
Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung
Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs Haft- pflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen gericht- lichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Appears in 4 contracts
Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung, Jahresnettobeitrag Zusatzbaustein Eigenschäden Aus Druckaufträgen
Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. 2.
Appears in 3 contracts
Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Vereinshaftpflichtversicherung, www.easy-insure.eu, www.alt-partner.at
Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs Haftpflicht- anspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen Er- klärungen im Namen des Versicherungsnehmers Versicherten abzugeben.
Appears in 3 contracts
Samples: www.kuv24-berater.de, www.carlrieck.de, www.assecon.de
Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs Haft- pflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen gericht- lichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers Versicherten abzugeben.
Appears in 2 contracts
Samples: www.alt-partner.at, www.kuv24-cyber.de
Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Der Versicherungsnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftpflichtanspruch vollständig oder teilweise anzuerkennen, zu vergleichen oder zu befriedigen, selbst dann nicht, wenn er den Anspruch für begründet hält.
Appears in 2 contracts
Samples: refactoring.vvs-gmbh.de, www.wifo-marketingportal.com
Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers Versicherten abzugeben.
Appears in 2 contracts
Samples: Jahresnettobeitrag Zusatzbaustein Eigenschäden Aus Druckaufträgen, www.kuv24-media.de
Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs Haft- pflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen gerichtli- chen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers Versicherten abzugeben.
Appears in 1 contract
Samples: www.kuv24-datenrisiken.de
Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden er- scheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen gerich lichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers Versicherungsnehmer abzugeben.
Appears in 1 contract
Samples: coverager.com
Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Der Versicherungsnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftpflichtanspruch vollständig oder teilweise anzuerkennen, zu vergleichen oder zu befriedigen, selbst dann nicht, wenn er den Anspruch für begründet hält.
Appears in 1 contract
Samples: www.wko.at
Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig zweckmässig erscheinenden außergerichtlichen aussergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Appears in 1 contract
Samples: Neuantrag Änderungsantrag
Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugebenabzuge- ben.
Appears in 1 contract
Samples: coverager.com
Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers der Versicherten abzugeben.
Appears in 1 contract