Common use of Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers Clause in Contracts

Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Versicherungsbedingungen Zur Cyber Versicherung, www.it-haftpflicht.versicherung

Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, www.alt-partner.at

Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs Haft- pflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen gericht- lichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers Versicherte abzugeben.

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Samples: www.alt-partner.at, www.carlrieck.de, www.carlrieck.de

Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs Haftpflicht- anspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers Versicherten abzugeben.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung

Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs Haft- pflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen gericht- lichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung, Jahresnettobeitrag Zusatzbaustein Eigenschäden Aus Druckaufträgen

Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. 2.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Vereinshaftpflichtversicherung, www.easy-insure.eu, www.alt-partner.at

Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs Haftpflicht- anspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen Er- klärungen im Namen des Versicherungsnehmers Versicherten abzugeben.

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Samples: www.kuv24-berater.de, www.carlrieck.de, www.assecon.de

Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs Haft- pflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen gericht- lichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers Versicherten abzugeben.

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Samples: www.alt-partner.at, www.kuv24-cyber.de

Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Der Versicherungsnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftpflichtanspruch vollständig oder teilweise anzuerkennen, zu vergleichen oder zu befriedigen, selbst dann nicht, wenn er den Anspruch für begründet hält.

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Samples: refactoring.vvs-gmbh.de, www.wifo-marketingportal.com

Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers Versicherten abzugeben.

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Samples: Jahresnettobeitrag Zusatzbaustein Eigenschäden Aus Druckaufträgen, www.kuv24-media.de

Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs Haft- pflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen gerichtli- chen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers Versicherten abzugeben.

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Samples: www.kuv24-datenrisiken.de

Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden er- scheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen gerich lichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers Versicherungsnehmer abzugeben.

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Samples: coverager.com

Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Der Versicherungsnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftpflichtanspruch vollständig oder teilweise anzuerkennen, zu vergleichen oder zu befriedigen, selbst dann nicht, wenn er den Anspruch für begründet hält.

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Samples: www.wko.at

Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig zweckmässig erscheinenden außergerichtlichen aussergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag

Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugebenabzuge- ben.

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Samples: coverager.com

Beachtung der Regulierungsvollmacht des Versicherers. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden außergerichtlichen und gerichtlichen Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers der Versicherten abzugeben.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Cyber Versicherung