Beachtung gesetzlicher Bestimmungen. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Ein- fuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verant- wortlich. Dies umfasst auch die regelmäßige, erfolgreiche Durch- führung aller notwendigen Schulungen bzgl. Handling und Ver- wendung der Ware (insbesondere aber nicht beschränkt auf sol- che Schulungen, welche nach der REACH-VO gefordert sind).
Appears in 2 contracts
Samples: www.basf.com, www.basf.com
Beachtung gesetzlicher Bestimmungen. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Ein- fuhrEinfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verant- wortlichverantwortlich. Dies umfasst auch die regelmäßige, erfolgreiche Durch- führung Durchführung aller notwendigen Schulungen bzgl. Handling und Ver- wendung Verwendung der Ware (insbesondere aber nicht beschränkt auf sol- che solche Schulungen, welche nach der REACH-VO gefordert sind).
Appears in 2 contracts
Samples: www.basf-coatings.com, www.basf-coatings.com
Beachtung gesetzlicher Bestimmungen. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Ein- fuhrEinfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verant- wortlichverantwortlich. Dies umfasst auch die regelmäßige, erfolgreiche Durch- führung er- folgreiche Durchführung aller notwendigen Schulungen bzgl. Handling und Ver- wendung Verwendung der Ware (insbesondere aber nicht beschränkt auf sol- che solche Schulungen, welche nach der REACH-VO gefordert sind).
Appears in 1 contract
Samples: www.basf.com