Stoffinhalt – und -kennzeichnung Musterklauseln

Stoffinhalt – und -kennzeichnung a) Der Lieferant versichert, dass jede chemische Substanz oder jeder Gefahrstoff, die an oder in den Liefergegenständen oder anderen an den Käufer übergebenen Waren enthalten sind, entsprechend allen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und sonstigen Anforderungen zur Nutzung eingesetzt und transportiert werden können und diese vorschriftsmäßig verpackt, gekennzeichnet, etikettiert, dokumentiert versandt und/oder registriert sind. b)–Der Lieferant versichert, dass die Liefergegenstände oder sonstigen an den Käufer übergebenen Waren keine der folgenden Stoffe enthalten:
Stoffinhalt – und -kennzeichnung. Die Zusicherungen des Lieferanten beinhalten, dass jede chemische Substanz oder umweltgefährdender Stoff, aus denen die Waren bestehen oder die in den Waren enthalten sind, zur Verwendung und zum Transport geeignet sind und nach geltendem Recht vorschriftsmässig verpackt, gekennzeichnet, etikettiert, dokumentiert, versandt/geliefert und/oder registriert wurden. Ungeachtet des Vorstehenden enthalten die Zusicherungen des Lieferanten, dass die Waren, die der Lieferant unter dieser Bestellung unabhängig des Ziellandes liefert, Folgendes nicht enthält: jegliche Chemikalien, die eingeschränkt oder anderweitig nach den Bestimmungen des Montrealer-Protokolls, Stockholmer Konvention zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen, den Bestimmungen des US-amerikanischen Gesetz eszur Kontrolle giftiger Stoffe (US Toxic Substances Control Act), den Beschränkungen der Europäischen Union in Bezug auf Gefahrstoffe und den REACH-Vorschriften verboten sind und andere vergleichbare chemische Rechtsvorschriften, sofern keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Käufers vorliegt. Auf Aufforderung des Käufers muss der Lieferant dem Käufer Sicherheitsdatenblätter und Angaben zur chemischen Zusammensetzung, einschliesslich der Mengenverhältnisse, jeglicher Substanzen, Zubereitungen, Mischungen, Legierungen oder Waren zur Verfügung stellen, die gemäss dieser Bestellung bereitgestellt werden, sowie sonstige relevante Informationen oder Daten. Gesundheitsgefährdende Stoffe bedeutet im Rahmen dieser Bestellung alle Substanzen oder Materialien, die angesichts ihrer potenziellen Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt nach geltendem Recht reguliert werden.