Beachtung von Therapiehinweisen der Krankenkassen und der KVB gemäß §73 Abs. 8 SGB V Musterklauseln

Beachtung von Therapiehinweisen der Krankenkassen und der KVB gemäß §73 Abs. 8 SGB V. 1Die Vertragspartner stellen der Prüfungsstelle für jedes Prüfquartal eine Auswahl von Arzneimitteln, für die für das Prüfquartal relevante Therapiehinweise nach § 73 Abs. 8 SGB V vorliegen zur Verfügung. 2Die Prüfstelle prüft dieses Prüffeld bei allen Vertragsärz- ten mit, die die Voraussetzungen für eine Prüfung erfüllen. Sofern im Rahmen der Prüfung der Verordnungsweise Arzneimittel des Vertragsarztes weitere offensichtliche Unwirtschaftlichkeiten oder Unplausibilitäten festgestellt werden (z.B. Einhal- tung der G-BA-Beschlüsse im Rahmen der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V), sind diese in die Prüfung sowie in die Prüfungsmaßnahme einzubeziehen. 1Nach Vorliegen der Auswertungen zu den Aufgreifkriterien, wie sie in den Prüffeldern 1 bis 8 beschrieben sind, prüfen die Vertragspartner, ob und ggf. wie viele Vertragsärzte in die Prü- fung einbezogen werden. 2Dabei ist zu berücksichtigen, dass Vertragsärzte nur dann in die Prüfung kommen, wenn sie die Aufgreifkriterien mehrerer Prüffelder erfüllen. 3Sofern aus dem Vergleich mit Erfahrungswerten der Nummer 2 „Verordnung von therapiege- rechten Packungsgrößen“ erkennbar wird, dass in einer Wirkstoffgruppe ein unwirtschaftlicher Mix von Packungsgrößen vorliegt, erfolgt die Ausweisung des Vertragsarztes in der Auswahl- liste. Für die Prüfung des Prüffeldes 1) der Anlage 6 legen die Vertragspartner die nachfolgend auf- gelisteten Wirkstoffe und/oder Wirkstoffgruppen (außerhalb der Wirkstoffvereinbarung) fest: AA03F Prokinetika AA04A Antiemetika und Mittel gegen Übelkeit (nur zytobedingtes Xxxxxxxxx) XX00X, XX00X Mittel gegen Obstipation AA07A intestinale Antiinfektiva AA07E intestinale Antiphlogistika XX00XX, XX00XX eisenhaltige Zubereitungen (oral) AB03AC eisenhaltigen Zubereitungen (parenteral) AC01B Antiarrhythmika der Klassen I und III AD05B Antipsoriatika zur system. Anwendung AD07A Corticosteroide, rein AH01A Hypophysenvorderlappenhormone und Analoga AH01C Hypothallamushormone (Therapiezyklus beachten!!) AH05B Nebenschilddrüsenhormonantagonisten AJ05A direkt wirkende antivirale Mittel AM03B Muskelrelaxantien, zentral wirkend AM04A Gichtmittel AN07C Antivertiginosa AR05C Expektorantien, excl. Kombi mit Antitussiva (ohne Pulmozyme, ohne Säfte) AR05D Antitussiva, excl. Kombi mit Expektorantien AR06A Antihistaminika zur system. Anwendung 1Für die Prüfung des Prüffeldes 1) der Anlage 6 wird durch die Vertragspartner die jeweilige Auffälligkeitsgrenze mit einem Wert in Euro je DDD der gemäß Anlage 6a) festgelegte...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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