Common use of Beanstandungen, Gewährleistung Clause in Contracts

Beanstandungen, Gewährleistung. 12.1 Unser Kunde hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse (z. B. Proofs) in jedem Fall und unverzüglich im Detail zu prüfen. 12.2 Mit der Druckfreigabeerklärung geht die Gefahr etwaiger Fehler auf unseren Kunden über. Es sei denn, es handelt sich um Fehler, die erst im weiteren Fertigungsvorgang entstanden sind oder hätten erkannt werden können. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden. 12.3 Bei Druckerzeugnissen, die nach ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch geklebt, gebunden, zugeschnitten oder in anderer Art und Weise weiterverarbeitet werden sollen, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich eine Probeverarbeitung durchzuführen. Ergeben sich dabei Auffälligkeiten, ist genauer zu untersuchen und es sind Sachverständige hinzuzuziehen. 12.4 Wenn sich bei Anlieferung oder im Rahmen der Untersuchung ein Mangel zeigt, ist dieser unverzüglich anzuzeigen. 12.5 Versteckte Mängel, die nach der unverzüglich durchzuführenden Untersuchung nicht zu finden sind, müssen uns nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt diese Anzeige um mehr als 3 Wochen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 12.6 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine mangelfreie Teillieferung nachweislich für den Kunden ohne Interesse ist. 12.7 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für die Differenzen zwischen Andrucken und Auflagendruck. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften. 12.8 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. 12.9 Für Mängel unseres Liefergegenstands gewähren wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 12.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann unser Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, wobei Nachbesserungsversuche ausdrücklich als solche vereinbart werden müssen, sowie ein Tätigwerden unsererseits außerhalb der vereinbarten Nachbesserungsversuche nicht als Nacherfüllung im Sinne dieser Bestimmung gilt. 12.11 Aus einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, kann unser Kunde keine Rechte herleiten. 12.12 Nimmt unser Kunde eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die Rechte wegen eines solchen Mangels nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme vorbehält. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unseren Xxxxxx trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 12.13 Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch uns. 12.14 Garantien im Rechtssinne erhält unser Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 12.15 Unsere weitergehende Haftung beschränkt sich gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen. 12.16 Die Obliegenheiten unseres Kunden gem. § 377 HGB bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beanstandungen, Gewährleistung. 12.1 Unser Kunde Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und oder Zwischenerzeugnisse (z. B. Proofs) in jedem Fall und unverzüglich im Detail zu prüfen. 12.2 Mit der Druckfreigabeerklärung geht die . Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf unseren Kunden den Auftraggeber über. Es sei denn, soweit es handelt sich nicht um FehlerFehler handelt, die erst im weiteren Fertigungsvorgang in den sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder hätten erkannt werden könnenkonnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden. 12.3 Auftraggebers zur weiteren Herstellung. • Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung und bestimmt dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen binnen 7 Werktagen nach Entdecken, bei dem Auftragnehmer geltend gemacht werden. • Die Gewährleistungsfristen für bewegliche Sachen betragen 2 Jahre (Mangels Regelung beträgt die gesetzliche Frist zwei Jahre und kann verkürzt bzw. verlängert werden). • Bei Druckerzeugnissen, die nach ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch geklebt, gebunden, zugeschnitten oder in anderer Art und Weise weiterverarbeitet werden sollen, berechtigten Beanstandungen ist der Kunde verpflichtet unverzüglich Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine Probeverarbeitung durchzuführenzugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Ergeben sich dabei AuffälligkeitenDas gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, ist genauer zu untersuchen und es sind Sachverständige hinzuzuziehen. 12.4 Wenn sich bei Anlieferung unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden besteht nur im Rahmen Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung. • Hat der Untersuchung ein Mangel zeigtAuftrag Lohnveredelungsarbeiten (das gilt auch für die Bearbeitung von Gläsern wie zB. Kanten polieren, ist dieser unverzüglich anzuzeigenschleifen, etc. 12.5 Versteckte Mängel) oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die nach dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der unverzüglich durchzuführenden Untersuchung nicht zu finden sind, müssen uns nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich angezeigt werdenSchaden vorsätzlich oder zumindestens fahrlässig verursacht wurde. Unterbleibt • Bei Teillieferung gelten diese Anzeige um mehr als 3 Wochen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 12.6 Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine mangelfreie Teillieferung nachweislich für den Kunden ohne Interesse ist. 12.7 . • Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren Druckverfahren können geringfügige Abweichungen (auch Farbübereinstimmungen) vom Original nicht beanstandet werden.Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müsste zusätzlich ein kostenpflichtiger Andruck erstellt werden. Das Gleiche gilt • Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die Differenzen zwischen Andrucken und Auflagendruck. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaftendurch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind. 12.8 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. 12.9 Für Mängel unseres Liefergegenstands gewähren wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 12.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann unser Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, wobei Nachbesserungsversuche ausdrücklich als solche vereinbart werden müssen, sowie ein Tätigwerden unsererseits außerhalb der vereinbarten Nachbesserungsversuche nicht als Nacherfüllung im Sinne dieser Bestimmung gilt. 12.11 Aus einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, kann unser Kunde keine Rechte herleiten. 12.12 Nimmt unser Kunde eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die Rechte wegen eines solchen Mangels nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme vorbehält. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unseren Xxxxxx trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 12.13 Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch uns. 12.14 Garantien im Rechtssinne erhält unser Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 12.15 Unsere weitergehende Haftung beschränkt sich gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen. 12.16 Die Obliegenheiten unseres Kunden gem. § 377 HGB bleiben unberührt.

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Samples: General Terms and Conditions

Beanstandungen, Gewährleistung. 12.1 Unser Kunde 11.1 Garantiezusagen des Auftragnehmers, insbesondere Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien, beispielsweise in Lieferspezifikationen, Leis- tungsbeschreibungen oder sonstigen Unterlagen, sind vorbehaltlich nachstehender Punkte, ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn sie als solche bezeichnet sind. 11.2 Für auftretende Herstellungs- oder Materialfehler bei Erzeugnissen des Auftragnehmers oder Abweichungen von den einschlägigen Normen kommt der Auftragnehmer nach Xxxx des Auftraggebers durch Instand- setzung oder Ersatzlieferung auf. 11.3 Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel sowie Mengenabwei- chungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich bei Empfang der Ware unmittelbar beim Spediteur/Frachtführer/Paket- dienst am Versanddokument festgehalten und spätestens nach drei Werktagen beim Auftragnehmer geltend gemacht werden. 11.4 Mängelanzeigen ohne Vorlage entsprechender Originalmaterialien kön- nen nicht anerkannt werden. Der Auftragnehmer kann die Vorweisung und Übergabe der bemängelten Ware verlangen. 11.5 Bei Mängelrügen darf der Auftraggeber Zahlungen nur in einem Umfang zurück halten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Der Auftraggeber kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht worden ist, deren Berechtigung unzweifelhaft ist. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, hierdurch entstandene Auf- wendungen vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen. 11.6 Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Arbeiten zur Nacherfül- lung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Vertragsmäßigkeit erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls ist der gelieferten Ware sowie Auftragnehmer von der Haf- tung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fäl- len der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Korrektur übersandten Abwehr unverhält- nismäßig großer Schäden, wobei der Auftraggeber den Auftragnehmer sofort zu verständigen hat, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Mehrfache Nachbesserung ist im gesetzlichen Rahmen zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx den Kauf- preis angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten. 11.7 Sollen die Artikel Mustern von früheren Lieferungen entsprechen, so wer- den Abweichungen vermieden, soweit dies technisch möglich ist. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren geringfü- gige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das glei- che gilt – technisch bedingt – für den Vergleich zwischen sonstigen Vor- und Zwischenerzeugnisse (z. lagen, z.B. Proofs) in jedem Fall , die vom Auftragnehmer erstellt wurden, und unverzüglich im Detail zu prüfen. 12.2 Mit der Druckfreigabeerklärung geht dem Endprodukt. Farbmuster, die Gefahr etwaiger Fehler auf unseren Kunden über. Es vom Auftraggeber erstellt wurden, sind nicht verbindlich, es sei denn, es handelt sich um Fehler, die erst im weiteren Fertigungsvorgang entstanden sind oder hätten erkannt werden können. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kundendiese entsprechen der aktuellen Norm nach DIN ISO 12647-2 (Prozess Standard Offsetdruck). 12.3 11.8 Abweichungen innerhalb von Toleranzen gelten nicht als Xxxxxxxxxx. Bei Druckerzeugnissenerheblichen Abweichungen kann der Auftragnehmer nach Xxxx des Auftraggebers entweder eine Ersatzlieferung vornehmen oder vom Ver- trag zurücktreten. 11.9 Sachmängel sind nicht- Farbabrieb und Produktionsspuren bei unlackier- ten Produkten - natürlicher Verschleiß; - Beschaffenheit der Ware oder Schäden, die nach ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch geklebtdem Gefahrüber- gang infolge unsachgemäßer Behandlung, gebundenLagerung oder Aufstellung, zugeschnitten der Nichtbeachtung; von Einbau- und Behandlungsvorschriften oder in anderer Art und Weise weiterverarbeitet werden sollenübermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen; - Beschaffenheit der Ware oder Schäden, ist die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Kunde verpflichtet unverzüglich eine Probeverarbeitung durchzuführen. Ergeben sich dabei Auffälligkeiten, ist genauer zu untersuchen und es sind Sachverständige hinzuzuziehenWare außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen; - nicht reproduzierbare Softwarefehler. 12.4 Wenn sich bei Anlieferung 11.10 Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn der Auftraggeber Materialien und Daten bereits fehlerhaft bereitgestellt hat. Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenom- men, so bestehen Sachmängelansprüche ebenfalls nicht. 11.11 Abweichungen in der Papierbeschaffenheit, die im technischen Teil der vom Verband Deutscher Papierfabriken e.V. empfohlenen „Allgemeinen Verkaufsbedingungen für graphische Papiere und graphische Kartons zur drucktechnischen Anwendung” (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 15. Mai 1983 auf S. 4534 und am 26. Januar 1984 auf S. 785 – beigefügt als Anlage A) für zulässig erklärt sind, stellen keine Mängel dar. Flächengewichts- sowie Dicketoleranzen im Rahmen dieser Vorga- ben können nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für geringe Mengen-, Gewichts und Maßabweichungen sowie für geringe Abwei- chungen in Stoff, Reinheit, Farbe und Oberfläche, die innerhalb der Untersuchung ein Mangel zeigt, ist dieser unverzüglich anzuzeigenfür die Ware handelsüblichen Grenzen liegen. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Papiers haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. 12.5 Versteckte Mängel, die nach der unverzüglich durchzuführenden Untersuchung nicht zu finden sind, müssen uns nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt diese Anzeige um mehr als 3 Wochen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 12.6 11.12 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung Beanstan- dung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine mangelfreie die Teillieferung nachweislich für den Kunden Auftraggeber ohne Interesse ist. 12.7 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für 11.13 Vor Rücksendung beanstandeter Xxxx ist die Differenzen zwischen Andrucken und Auflagendruck. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter EigenschaftenEinwilligung des Auftrag- nehmers einzuholen. 12.8 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden11.14 Eine Nacherfüllung, gleich in welcher Form, stellt in keinem Fall ein Anerkenntnis eines Anspruchs des Auftraggebers dar. 12.9 Für Mängel unseres Liefergegenstands gewähren wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung 11.15 Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Ersatzlieferung. 12.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann unser Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, wobei Nachbesserungsversuche ausdrücklich als solche vereinbart werden müssen, sowie ein Tätigwerden unsererseits außerhalb der vereinbarten Nachbesserungsversuche nicht als Nacherfüllung im Sinne Abhanden- kommen übernimmt dieser Bestimmung gilt. 12.11 Aus einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, kann unser Kunde keine Rechte herleiten. 12.12 Nimmt unser Kunde eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die Rechte wegen eines solchen Mangels nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme vorbehält. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unseren Xxxxxx trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 12.13 Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch uns. 12.14 Garantien im Rechtssinne erhält unser Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührtEine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. 12.15 Unsere weitergehende Haftung beschränkt sich gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen. 12.16 Die Obliegenheiten unseres Kunden gem. § 377 HGB bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beanstandungen, Gewährleistung. 12.1 Unser Kunde (1) Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und oder Zwischenerzeugnisse (z. B. Proofs) in jedem Fall und unverzüglich im Detail zu prüfen. 12.2 Mit der Druckfreigabeerklärung geht die . Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf unseren Kunden den Auftraggeber über. Es sei denn, soweit es handelt sich nicht um FehlerFehler handelt, die erst im weiteren Fertigungsvorgang in den sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder hätten erkannt werden könnenkonnten. Das Gleiche gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des KundenAuftraggebers zur weiteren Herstellung. 12.3 (2) Beanstandungen (Mängelrüge) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung und bestimmt dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, bei dem Auftragnehmer geltend gemacht werden. (3) Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate. (4) Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. (5) Das Regressrecht nach § 933 b, zweiter Satz ABGB verjährt in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer. (6) Bei Druckerzeugnissen, die nach ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch geklebt, gebunden, zugeschnitten oder in anderer Art und Weise weiterverarbeitet werden sollen, berechtigten Beanstandungen ist der Kunde verpflichtet unverzüglich Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine Probeverarbeitung durchzuführenzugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Ergeben sich dabei AuffälligkeitenDas gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, ist genauer zu untersuchen und unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber verzichtet darauf, bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sind Sachverständige hinzuzuziehensei denn, den Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 12.4 Wenn sich bei Anlieferung (7) Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder im Rahmen die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Untersuchung ein Mangel zeigtAuftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, ist dieser unverzüglich anzuzeigensofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 12.5 Versteckte Mängel, die nach der unverzüglich durchzuführenden Untersuchung nicht zu finden sind, müssen uns nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt (8) Bei Teillieferung gelten diese Anzeige um mehr als 3 Wochen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossenRegelungen jeweils für den gelieferten Teil. 12.6 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine mangelfreie Teillieferung nachweislich für den Kunden ohne Interesse ist. 12.7 (9) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren Druck-verfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gleiche gilt für die Differenzen den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck, insbesondere wenn Andruck- und Auflagenpapier nicht übereinstimmen. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter EigenschaftenEine Garantie für die Echtheitseigenschaften von Farben, Bronzen, Lackierungen, Imprägnierungen, Kaschierungen und Gummierungen wird nur in jenem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten dem Auftragnehmer gegenüber verpflichteten. 12.8 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet (10) Wird dem Auftraggeber als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreiferklärung vorgelegt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müsste ein zusätzlich kostenpflichtiger Andruck erstellt werden. 12.9 (11) Für Mängel unseres Liefergegenstands gewähren wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 12.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann unser Kunde grundsätzlich nach Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, wobei Nachbesserungsversuche ausdrücklich als solche vereinbart werden müssen, sowie ein Tätigwerden unsererseits außerhalb der vereinbarten Nachbesserungsversuche nicht als Nacherfüllung im Sinne dieser Bestimmung gilt. 12.11 Aus einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, kann unser Kunde keine Rechte herleiten. 12.12 Nimmt unser Kunde eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die Rechte wegen eines solchen Mangels nur zuHaftung befreit, wenn er sich seine Rechte wegen Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Mangels Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Bei den eingesetzten Materialien gelten jene Toleranzen, die in den entsprechenden Lieferbedingungen der Zulieferanten enthalten bzw. bei der Annahme vorbehält. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unseren Xxxxxx trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrügediesen branchenüblich sind. 12.13 Zulieferungen (auch Datenträger12) Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch unsmangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind. 12.14 Garantien im Rechtssinne erhält unser Kunde durch uns nicht(13) Können beanstandete Druckerzeugnisse dem Auftragnehmer nicht mehr rückgegeben werden, so findet eine Gewährleistung bzw. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührtein Schadenersatz nur dann statt, wenn eine genaue, einer anerkannten Qualitätskontroll-Methode entsprechende Mangeldokumentation dem Auftragnehmer vorgelegt wird. Der Auftraggeber anerkennt in einem solchen Fall eine auf einer anerkannten Qualitätssicherungsmethode basierende Qualitätsdokumentation des Auftragnehmers. 12.15 Unsere weitergehende Haftung beschränkt sich gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen. 12.16 Die Obliegenheiten unseres Kunden gem. § 377 HGB bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beanstandungen, Gewährleistung. 12.1 Unser Kunde hat 7.1 Der Auftraggeber wird die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur Korrektur/Freigabe übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse (z. B. Proofs) in jedem Fall und unverzüglich im Detail zu prüfen. 12.2 Mit der Druckfreigabeerklärung geht die Gefahr . Die Ge- fahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabeerklärung auf unseren Kunden den Auftraggeber über. Es sei denn, soweit es handelt sich nicht um FehlerFehler handelt, die erst im weiteren Fertigungsvorgang in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Ferti- gungsvorgang entstanden sind oder hätten erkannt werden könnenkonnten. Das Gleiche Dies gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kundenauch, sofern der Auftraggeber auf die zur Korrektur/ Freigabe übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse nicht in- nerhalb einer angemessenen Frist reagiert. 12.3 Bei Druckerzeugnissen7.2 Der Auftraggeber wird die Vertragsmäßigkeit der Ware unter Berücksichtigung der vereinbarten Abwicklung, die der verfahrens- bedingten branchenüblichen Toleranzen sowie der eingesetz- ten Papierqualität unverzüglich nach ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch geklebtErhalt prüfen. Mängel sind unverzüglich, gebundenspätestens innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, zugeschnitten oder in anderer Art und Weise weiterverarbeitet werden sollenversteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich eine Probeverarbeitung durchzuführen. Ergeben sich dabei Auffälligkeiten, ist genauer zu untersuchen und es sind Sachverständige hinzuzuziehen. 12.4 Wenn sich bei Anlieferung oder im Rahmen der Untersuchung ein Mangel zeigt, ist dieser unverzüglich anzuzeigen. 12.5 Versteckte Mängel, die nach der unverzüglich durchzuführenden Untersuchung nicht zu finden sind, müssen uns nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt diese Anzeige um mehr als 3 Wochen, anderen- falls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. 12.6 7.3 Abweichend von 7.2 sind bereits äußerlich erkennbare Schä- den, die beim Transport entstanden sind, dem Frachtführer und der Druckerei unverzüglich nach Ablieferung anzuzeigen (spä- testens innerhalb von 12 Stunden), andernfalls gilt die Ware als frei von Transportschäden. Bei einer vereinbarten Versandart ge- mäß Ziff. 4.1, erfolgt eine etwaige Schadenabwicklung jedoch 7.4 Bei berechtigten Beanstandungen und sofern die Druckerei den 7.5 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, Lieferung es sei denn, dass eine mangelfreie die Teillieferung nachweislich für den Kunden Auftraggeber ohne Interesse ist. 12.7 7.6 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet bean- standet werden. Das Gleiche gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Differenzen zwischen Andrucken und Auflagendruck. Dies gilt Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaftenoder nur unwesent- lich beeinträchtigen, ausgeschlossen. 12.8 7.7 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die geliefer- te Menge. 12.9 Für Mängel unseres Liefergegenstands gewähren wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 12.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann unser Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, wobei Nachbesserungsversuche ausdrücklich als solche vereinbart werden müssen, sowie ein Tätigwerden unsererseits außerhalb der vereinbarten Nachbesserungsversuche nicht als Nacherfüllung im Sinne dieser Bestimmung gilt. 12.11 Aus einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, kann unser Kunde keine Rechte herleiten. 12.12 Nimmt unser Kunde eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die Rechte wegen eines solchen Mangels nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme vorbehält. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unseren Xxxxxx trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 12.13 Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch uns. 12.14 Garantien im Rechtssinne erhält unser Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 12.15 Unsere weitergehende Haftung beschränkt sich gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen. 12.16 Die Obliegenheiten unseres Kunden gem. § 377 HGB bleiben unberührt.

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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Beanstandungen, Gewährleistung. 12.1 Unser Kunde hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse (z. B. Proofs) in jedem Fall und unverzüglich 9.1 Wir haften für Sachmängel, deren Ursachen nach- weisbar im Detail zu prüfenMaterial, in der Verarbeitung und in der Konstruktion bzw. der Anleitung liegen und deren Ur- sache bei Gefahrübergang bereits vorlag. Wir über- nehmen jedoch keine Gewähr für die Konstruktion von Sonderanfertigungen nach Konstruktionsunterlagen des Auftraggebers. 12.2 Mit 9.2 Mängelgewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der Druckfreigabeerklärung geht üblichen oder schriftlich vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Insbesondere für die Gefahr etwaiger Fehler auf unseren Kunden übergenaue Übereinstimmung mit Farbmustern sowie für die absolute Gleichmäßigkeit der verwendeten Furniere bei verschiedenen Möbel- stücken mit furnierten Oberflächen kann keine Gewähr übernommen werden. Es sei dennFarb- und Strukturabweichungen in Bezugsstoffen oder Dekoren sind produktionsbe- dingt, es handelt sich um Fehlerbei Leder (z.B. Narben, die erst im weiteren Fertigungsvorgang entstanden Risse, Mastfalten) und Holz (z.B. Farbton, Holzstruktur) naturbedingt und berechtigen, insbesondere bei Nachlieferungen, nicht zur Reklamation. Polsterbezugsmaterialien sind oder hätten erkannt werden können. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kundenvon der Garantiepflicht ausgeschlossen. 12.3 Bei Druckerzeugnissen9.3 Der Gewährleistung unterfallen nicht der natürliche Verschleiß, unsachgemäße Behandlung (wie z.B. nasse Neubauräume, Einlagerung in feuchten Räumen, starke Wärmeeinwirkung, fehlerhafte Reinigung und Bedie- nung, mutwillige Beschädigung, usw.) Lichteinwirkung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmit- tel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund oder sonstige besondere äußere Einflüsse, die nach ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch geklebtdem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, gebundenso be- stehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 9.4 Mängelgewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware. 9.5 Eine Gewährleistungshaftung tritt nur ein, zugeschnitten wenn uns der Mangel unverzüglich nach Bekanntwerden schrift- lich mitgeteilt wird. Das beanstandete Stück ist uns zur Prüfung zu überlassen oder jederzeit zugäng- lich zu machen. Erkennbare Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Ebenso sind verdeckte Mängel während des in anderer Art Ziffer 9.4 genannten Gewährleistungszeitraums unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. 9.6 Soweit Mängel bereits bei Anlieferung erkennbar sind, hat der Käufer diese Mängel bei Empfang der Ware gegenüber dem Transportunternehmen zu be- anstanden und Weise weiterverarbeitet werden sollensich die Beanstandung bescheinigen zu lassen. Beanstandungen müssen eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Ziffer 9.6 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn bei Anlieferung Stückzahl- und/ oder Gewichtsmängel erkennbar sind. 9.7 Eine nicht frist- oder formgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Käufers auf Gewährleistung aus. 9.8 Ist ein Mangel gegeben, so wird dieser nach unserer Xxxx durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung be- hoben, wobei uns grundsätzlich zwei Nachbesserungs- versuche zuzugestehen sind. Dem Käufer steht das Recht zur Minderung solange nicht zu, wie wir unserer Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nachkommen und die Nachbesserung nicht fehlgeschlagen ist. 9.9 Ansprüche des Käufers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbeson- dere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort oder die Nieder- lassung des Käufers verbracht worden ist. 9.10 Ersatzlieferungen erfolgen nur Zug um Zug gegen Herausgabe der ursprünglichen Lieferung. Ist dies dem Käufer nicht möglich, so ist er anstelle der Her- ausgabe zum Wertersatz verpflichtet. Ferner ist der Kunde verpflichtet unverzüglich eine Probeverarbeitung durchzuführen. Ergeben sich dabei Auffälligkeiten, ist genauer zu untersuchen und es sind Sachverständige hinzuzuziehenKäufer zur Herausgabe von Nutzungen verpflichtet. 12.4 Wenn sich bei Anlieferung 9.11 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers nur in dem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sach- mängeln stehen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, vom Käufer Ersatz der uns hier- durch entstandenen Aufwendungen zu verlangen. 9.12 Rücksendungen dürfen nur mit unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis erfolgen. 9.13 Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen oder im Rahmen Zusammenhang mit Mängeln, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nur nach Maßgabe der Untersuchung ein Mangel zeigtBe- stimmungen in Ziffer 10, ist dieser unverzüglich anzuzeigen. 12.5 Versteckte Mängelsoweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer garantierten Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit handelt. Für Schäden, die nach auf dem Fehlen der unverzüglich durchzuführenden Untersuchung garan- tierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht zu finden sindunmittelbar an der Ware eintreten, müssen uns nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich angezeigt werdenhaften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- bzw. Unterbleibt diese Anzeige um mehr als 3 Wochen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 12.6 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine mangelfreie Teillieferung nachweislich für den Kunden ohne Interesse Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. 12.7 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für die Differenzen zwischen Andrucken und Auflagendruck. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften. 12.8 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. 12.9 Für Mängel unseres Liefergegenstands 9.14 Auf SITAG-Produkte gewähren wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung eine Garantie von 5 Jahren auf Konstruktion, Material und Verarbeitung bei durchschnittlicher Nutzung von 8 Stunden an 222 Arbeitstagen pro Jahr. Ausgenommen sind Tische mit elektrischer oder Ersatzlieferung. 12.10 Schlägt pneumatischer/liftmatischer Hö- henverstellung, Bezugsmaterialien, pneumatische Teile, Rollen und Gleiter – hier gewähren wir eine Garantie von 2 Jahren bei durchschnittlicher Nutzung von 8 Stunden an 222 Arbeitstagen pro Jahr. Bei mehrschichtiger Nutzung erfolgt jeweils eine entsprechende Kürzung der Garantiezeit. Sie beginnt mit der Auslieferung ab Werk. Maßgebend ist die Nacherfüllung fehlSITAG-Etikette, kann unser Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangendie an jedem Möbelstück angebracht ist. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagenSchäden die auf unsachgemäße Behandlung schließen lassen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder wer- den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, wobei Nachbesserungsversuche ausdrücklich als solche vereinbart werden müssen, sowie ein Tätigwerden unsererseits außerhalb der vereinbarten Nachbesserungsversuche von uns nicht als Nacherfüllung im Sinne dieser Bestimmung giltGarantiefall akzeptiert. Wird die SITAG-Etikette entfernt, erlischt die erweitere Herstellergarantie. Ausgeschlossen sind Schäden durch vom Kunden gewünschte Abweichungen von den Serienausführungen. Weiterhin ausgeschlossen ist, der natürliche Verschleiß von Produktteilen wie Rollen, Bezugsstoffe, Gasfedern, Oberflächen etc.! 12.11 Aus einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit9.15 Unter die Garantie fallende Mängel werden von uns kostenlos behoben. Sofern die Nachbesserung möglich ist, gilt das Recht auf Wandelung und Minderung als nichtig. Wir behalten uns das Recht vor, eine andere, die Interessen beider Partner angemessen berück- sichtigende Regelung zu treffen. Jeder weitere An- spruch des Käufers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere bei nur geringfügigen Mängelnauf Schadenersatz für Folgekosten und -schäden, kann unser Kunde keine Rechte herleiten. 12.12 Nimmt unser Kunde ist ausgeschlossen. Für Ersatzteile bzw. Reparaturleistungen ist der Einsatz des mobi- len SITAG-Kundendienstes in den ersten 24 Monaten kostenlos. Danach werden Frachtkosten bzw. eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die Rechte wegen eines solchen Mangels nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme vorbehältFahrtkostenpauschale und Lohnkosten berechnet. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige AbsendungGarantiezeit Material Lohn Fracht Fahrtk. Unseren Xxxxxx trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 12.13 Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch uns. 12.14 Garantien im Rechtssinne erhält unser Kunde durch uns nicht0-12 Mon. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 12.15 Unsere weitergehende Haftung beschränkt sich gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen. 12.16 Die Obliegenheiten unseres Kunden gem– – – – 13-24 Mon. § 377 HGB bleiben unberührt.– – – –

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Beanstandungen, Gewährleistung. 12.1 Unser Kunde (1) Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und oder Zwischenerzeugnisse (z. B. Proofs) in jedem Fall und unverzüglich im Detail zu prüfen. 12.2 Mit der Druckfreigabeerklärung geht die . Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf unseren Kunden den Auftraggeber über. Es sei denn, soweit es handelt sich nicht um FehlerFehler handelt, die erst im weiteren Fertigungsvorgang in den sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder hätten erkannt werden könnenkonnten. Das Gleiche gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des KundenAuftraggebers zur weiteren Herstellung. 12.3 Bei Druckerzeugnissen(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt nach gesetzlichen Regelungen 24 Monate. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, die nach ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch geklebtes sei denn, gebunden, zugeschnitten den Auftragnehmer oder in anderer Art und Weise weiterverarbeitet werden sollen, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich eine Probeverarbeitung durchzuführen. Ergeben sich dabei Auffälligkeiten, ist genauer zu untersuchen und es sind Sachverständige hinzuzuziehenseinen Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 12.4 Wenn sich bei Anlieferung (3) Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder im Rahmen die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Untersuchung ein Mangel zeigtAuftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, ist dieser unverzüglich anzuzeigensofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 12.5 Versteckte Mängel, die nach der unverzüglich durchzuführenden Untersuchung nicht zu finden sind, müssen uns nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt (4) Bei Teillieferung gelten diese Anzeige um mehr als 3 Wochen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossenRegelungen jeweils für den gelieferten Teil. 12.6 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine mangelfreie Teillieferung nachweislich für den Kunden ohne Interesse ist. 12.7 (5) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gleiche gilt für die Differenzen den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck, insbesondere wenn Andruck- und Auflagenpapier nicht übereinstimmen. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter EigenschaftenEine Garantie für die Echtheitseigenschaften von Farben, Bronzen, Lackierungen, Imprägnierungen, Kaschierungen und Gummierungen wird nur in jenem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten dem Auftragnehmer gegenüber verpflichteten. 12.8 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet (6) Wird dem Auftraggeber als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreiferklärung vorgelegt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müsste ein zusätzlich kostenpflichtiger Andruck erstellt werden. 12.9 (7) Für Mängel unseres Liefergegenstands gewähren wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 12.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann unser Kunde grundsätzlich nach Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, wobei Nachbesserungsversuche ausdrücklich als solche vereinbart werden müssen, sowie ein Tätigwerden unsererseits außerhalb der vereinbarten Nachbesserungsversuche nicht als Nacherfüllung im Sinne dieser Bestimmung gilt. 12.11 Aus einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, kann unser Kunde keine Rechte herleiten. 12.12 Nimmt unser Kunde eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die Rechte wegen eines solchen Mangels nur zuHaftung befreit, wenn er sich seine Rechte wegen Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Mangels Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Bei den eingesetzten Materialien gelten jene Toleranzen, die in den entsprechenden Lieferbedingungen der Zulieferanten enthalten bzw. bei der Annahme vorbehält. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unseren Xxxxxx trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrügediesen branchenüblich sind. 12.13 Zulieferungen (auch Datenträger) 8) Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch unsmangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind. 12.14 Garantien im Rechtssinne erhält unser Kunde durch uns nicht(9) Können beanstandete Druckerzeugnisse dem Auftragnehmer nicht mehr rückgegeben werden, so findet eine Gewährleistung bzw. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührtein Schadenersatz nur dann statt, wenn eine genaue, einer anerkannten Qualitätskontroll-Methode entsprechende Mangeldokumentation dem Auftragnehmer vorgelegt wird. Der Auftraggeber anerkennt in einem solchen Fall eine auf einer anerkannten Qualitätssicherungsmethode basierende Qualitätsdokumentation des Auftragnehmers. 12.15 Unsere weitergehende Haftung beschränkt sich gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen. 12.16 Die Obliegenheiten unseres Kunden gem. § 377 HGB bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beanstandungen, Gewährleistung. 12.1 Unser Kunde 1. Der Abnehmer hat die Vertragsmäßigkeit Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse (z. B. Proofs) in jedem Fall und unverzüglich im Detail nach Erhalt zu prüfen. 12.2 Mit der Druckfreigabeerklärung geht die . Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabe auf unseren Kunden den Abnehmer über. Es sei denn, soweit es handelt sich nicht um FehlerFehler handelt, die erst im weiteren anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder hätten erkannt werden könnenkonnten. Das Gleiche gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des KundenAuftraggebers zur weiteren Herstellung. 12.3 Bei Druckerzeugnissen2. Offensichtliche Mängel der Vor- und Zwischenerzeugnisse bzw. der gelieferten Ware, die auch Abweichungen von einer etwa vereinbarten Beschaffenheit, sind unmittelbar, längstens innerhalb von 5 Tagen, nach ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch geklebtErhalt anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unmittelbar, gebundenlängstens innerhalb von 5 Tagen, zugeschnitten oder in anderer Art und Weise weiterverarbeitet werden sollen, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich eine Probeverarbeitung durchzuführen. Ergeben sich dabei Auffälligkeiten, ist genauer zu untersuchen und es sind Sachverständige hinzuzuziehen. 12.4 Wenn sich bei Anlieferung oder im Rahmen der Untersuchung ein Mangel zeigt, ist dieser unverzüglich anzuzeigen. 12.5 Versteckte Mängel, die nach der unverzüglich durchzuführenden Untersuchung nicht zu finden sind, müssen uns nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich angezeigt werdenanzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige um mehr Unterlässt der Abnehmer die form- und fristgerechte Anzeige, gelten Vor- und Zwischenerzeugnisse bzw. die Ware als 3 Wochen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossengenehmigt. 12.6 3. Mängel sind schriftlich anzuzeigen, die Entgegennahme einer mündlichen Mängelrüge bedeutet keinen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform. 4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferunggelieferten Ware führen, es sei denn, dass eine mangelfreie die Teillieferung nachweislich für den Kunden Abnehmer ohne Interesse ist. 12.7 Bei farbigen Reproduktionen 5. Geringfügige Abweichungen in allen Herstellungsverfahren Form, Druckbild, Farbe und Beschaffenheit von Pappe, Karton und Papier gelten nicht als Mangel. Ebenso können geringfügige Abweichungen vom Original Schwankungen in Pappen- und Kartonstärken und - gewicht bis zu 10% nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für die Differenzen Daneben gelten geringe Abweichungen zwischen Andrucken Andruck und Auflagendruck. Dies gilt Auflagendruck sowie bei handgefertigten Waren nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaftenals Mangel. 12.8 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % 6. Soweit ein Mangel der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. 12.9 Für Mängel unseres Liefergegenstands gewähren wir Ware vorliegt, leistet Bernholz zunächst nach unserer ihrer Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 12.10 Schlägt . Zur Nachlieferung ist eine angemessene Frist zu gewähren. Lässt Bernholz die gesetzte Frist zur Nacherfüllung fehlverstreichen ohne den Mangel zu beheben, kann unser Kunde grundsätzlich der Abnehmer nach seiner Xxxx den gesetzlichen Vorschriften die Herabsetzung der Vergütung der mangelhaften Ware (Minderung) verlangen oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangenvon dem betroffenen Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung gilt nach Bei einem nur unerheblichen Mangel der Ware steht dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich Xxxxxx ein Rücktrittsrecht nicht insbesondere aus zu. Tritt der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, wobei Nachbesserungsversuche ausdrücklich als solche vereinbart werden müssen, sowie ein Tätigwerden unsererseits außerhalb der vereinbarten Nachbesserungsversuche nicht als Nacherfüllung im Sinne dieser Bestimmung gilt. 12.11 Aus einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, kann unser Kunde keine Rechte herleiten. 12.12 Nimmt unser Kunde eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die Rechte Abnehmer wegen eines solchen Mangels nur zunach gescheiterter Nacherfüllung vom Vertrag zurück, wenn er sich seine Rechte steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels bei der Annahme vorbehält. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unseren Xxxxxx trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrügezu. 12.13 Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch uns7. Unberührt bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche aus Verbrauchergüterkaufverträgen des Abnehmers. Schadenersatzansprüche des Abnehmers sind jedoch nach Maßgabe nachstehender Ziffer XI. beschränkt. 12.14 Garantien im Rechtssinne erhält unser Kunde durch uns nicht8. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührtDie Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. 12.15 Unsere weitergehende Haftung beschränkt sich gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen. 12.16 Die Obliegenheiten unseres Kunden gem. § 377 HGB bleiben unberührt.

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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Beanstandungen, Gewährleistung. 12.1 Unser Kunde hat (1) Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung und ausschließlich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von 2 Monaten, nachdem die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse den Betrieb des Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, beim Auftragnehmer schriftlich geltend gemacht werden. Für Kaufleute gilt die Rügepflicht gemäß HGB. (z. B. Proofs2) in jedem Fall und unverzüglich Die Gewährleistungsfristen für bewegliche Sachen betragen drei Monate. (3) Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Detail Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu prüfenbeweisen. 12.2 Mit (4) Das Regressrecht nach § 933 b, zweiter Satz ABGB verjährt in zwei Jahren nach Erbringung der Druckfreigabeerklärung geht die Gefahr etwaiger Fehler auf unseren Kunden über. Es Leistung durch den Auftragnehmer. (5) Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, es handelt sich um Fehler, die erst im weiteren Fertigungsvorgang entstanden sind eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder hätten erkannt werden könnendem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber verzichtet darauf, bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten. Die Haftung des KundenAuftragnehmers für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, den Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 12.3 (6) Bei Druckerzeugnissen, die nach ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch geklebt, gebunden, zugeschnitten oder in anderer Art und Weise weiterverarbeitet werden sollen, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich eine Probeverarbeitung durchzuführenTeillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Ergeben sich dabei Auffälligkeiten, ist genauer zu untersuchen und es sind Sachverständige hinzuzuziehen. 12.4 Wenn sich bei Anlieferung oder im Rahmen der Untersuchung ein Mangel zeigt, ist dieser unverzüglich anzuzeigen. 12.5 Versteckte Mängel, die nach der unverzüglich durchzuführenden Untersuchung nicht zu finden sind, müssen uns nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt diese Anzeige um mehr als 3 Wochen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 12.6 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine mangelfreie Teillieferung nachweislich für den Kunden ohne Interesse ist. 12.7 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt (7) Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die Differenzen zwischen Andrucken und Auflagendruck. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaftendurch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind. 12.8 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. 12.9 Für Mängel unseres Liefergegenstands gewähren wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 12.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann unser Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, wobei Nachbesserungsversuche ausdrücklich als solche vereinbart werden müssen, sowie ein Tätigwerden unsererseits außerhalb der vereinbarten Nachbesserungsversuche nicht als Nacherfüllung im Sinne dieser Bestimmung gilt. 12.11 Aus einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, kann unser Kunde keine Rechte herleiten. 12.12 Nimmt unser Kunde eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die Rechte wegen eines solchen Mangels nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme vorbehält. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unseren Xxxxxx trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 12.13 Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch uns. 12.14 Garantien im Rechtssinne erhält unser Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 12.15 Unsere weitergehende Haftung beschränkt sich gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen. 12.16 Die Obliegenheiten unseres Kunden gem. § 377 HGB bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beanstandungen, Gewährleistung. 12.1 Unser Kunde 14.1. In Fällen, in denen seitens des Auftraggebers ein Grund zur Beanstandung bestehen, ist die index Agentur zur Nacherfüllung berechtigt. Es steht der index Agentur frei, dies in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Leistung zu erbringen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrück- lich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten. Daneben hat der Auftraggeber die Möglichkeit, nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz oder den Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen. 14.2. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der erbrachten Leistung, der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse (z. B. Proofs) in jedem Fall und unverzüglich im Detail zu prüfen. 12.2 Mit der Druckfreigabeerklärung geht die . Die Gefahr etwaiger Fehler gehen insbesondere bei Druckerzeugnissen mit der Druckreifeerklärung auf unseren Kunden den Auftraggeber über. Es sei denn, soweit es handelt sich nicht um FehlerFehler handelt, die erst im weiteren in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder hätten erkannt werden könnenkonnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des KundenAuftraggebers zur weiteren Herstellung oder Verwendung. 12.3 Bei Druckerzeugnissen, die 14.3. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch geklebt, gebunden, zugeschnitten oder in anderer Art und Weise weiterverarbeitet werden sollen, ist Empfang der Kunde verpflichtet unverzüglich eine Probeverarbeitung durchzuführenWare bzw. Ergeben sich dabei Auffälligkeiten, ist genauer zu untersuchen und es sind Sachverständige hinzuzuziehenErbringung der Leistung zulässig. 12.4 Wenn sich bei Anlieferung 14.4. Bei berechtigten Beanstandungen ist die index Agentur nach ihrer Xxxx und unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder iErsatzlieferung verpflichtet. Diese Pflicht ist betragsmäßig auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn eine zugesicherte Eigenschaft der Ware fehlt oder der index Agentur oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Im Rahmen Falle der Untersuchung ein Mangel zeigt, ist dieser unverzüglich anzuzeigenverspäteten oder misslungenen Nach- besserung und/oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. 12.5 Versteckte Mängel14.5. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, die nach es sei denn, dass der unverzüglich durchzuführenden Untersuchung nicht zu finden sind, müssen uns nach index Agentur oder ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt diese Anzeige um mehr als 3 Wochen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossenErfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. 12.6 14.6. Mängel eines Teils Teiles der gelieferten Ware bzw. Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine mangelfreie die Teillieferung nachweislich für den Kunden Auftraggeber ohne Interesse ist. 12.7 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden14.7. Das Gleiche gilt für die Differenzen zwischen Andrucken und Auflagendruck. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften. 12.8 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % 10 Prozent der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. 12.9 Für Mängel unseres Liefergegenstands gewähren wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 12.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann unser Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, wobei Nachbesserungsversuche ausdrücklich als solche vereinbart werden müssen, sowie ein Tätigwerden unsererseits außerhalb der vereinbarten Nachbesserungsversuche nicht als Nacherfüllung im Sinne dieser Bestimmung gilt. 12.11 Aus einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, kann unser Kunde keine Rechte herleiten. 12.12 Nimmt unser Kunde eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die Rechte wegen eines solchen Mangels nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme vorbehält. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unseren Xxxxxx trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 12.13 Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch uns. 12.14 Garantien im Rechtssinne erhält unser Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 12.15 Unsere weitergehende Haftung beschränkt sich gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen. 12.16 Die Obliegenheiten unseres Kunden gem. § 377 HGB bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beanstandungen, Gewährleistung. 12.1 Unser Kunde (1) Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und oder Zwischenerzeugnisse (z. B. Proofs) in jedem Fall und unverzüglich im Detail zu prüfen. 12.2 Mit der Druckfreigabeerklärung geht die . Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf unseren Kunden den Auftraggeber über. Es sei denn, soweit es handelt sich nicht um FehlerFehler handelt, die erst im weiteren Fertigungsvorgang in den an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder hätten erkannt werden könnenkonnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des KundenAuftraggebers zur weiteren Herstellung. Telefonisch angeordnete Änderun- gen werden vom Auftragnehmer ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt. 12.3 (2) Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung und bestimmt dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, späte- stens jedoch innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, beim Auftragnehmer geltend gemacht werden. (3) Die Gewährleistungsfristen für bewegliche Sachen betragen 3 Monate. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Das Regressrecht nach § 933 b, 2. Satz ABGB, verjährt in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer. (4) Bei Druckerzeugnissen, die nach ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch geklebt, gebunden, zugeschnitten oder in anderer Art und Weise weiterverarbeitet werden sollen, berechtigten Beanstandungen ist der Kunde verpflichtet unverzüglich Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftrags- wertes, es sei denn, eine Probeverarbeitung durchzuführenausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Ergeben sich dabei AuffälligkeitenDas Gleiche gilt für den Fall einer berech- tigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, ist genauer zu untersuchen und unterlassener oder miss- lungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber verzichtet darauf, bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sind Sachverständige hinzuzuziehensei denn, den Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 12.4 Wenn sich bei Anlieferung (5) Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder im Rahmen Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Untersuchung ein Mangel zeigtAuftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder wei- terzuverarbeitenden Erzeugnisses, ist dieser unverzüglich anzuzeigensofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 12.5 Versteckte Mängel, die nach der unverzüglich durchzuführenden Untersuchung nicht zu finden sind, müssen uns nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich angezeigt werden(6) Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Unterbleibt diese Anzeige um mehr als 3 Wochen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 12.6 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine mangelfreie Teillieferung nachweislich für den Kunden ohne Interesse ist. 12.7 (7) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für die Differenzen den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck, insbesonde- re wenn Xxxxxxx- und Auflagenpapier nicht übereinstimmen. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter EigenschaftenEine Garantie für die Echtheitseigenschaften von Farben, Bronzen, Lackierungen, Imprägnierungen, Kaschierungen und Gummierungen wird nur in jenem Aus- maß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten dem Auftragnehmer gegenüber verpflichteten. 12.8 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet (8) Wird dem Auftraggeber als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreiferklärung vor- gelegt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht wer- den, müsste zusätzlich ein kostenpflichtiger Andruck erstellt werden. 12.9 (9) Für Mängel unseres Liefergegenstands gewähren wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 12.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann unser Kunde grundsätzlich nach Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, wobei Nachbesserungsversuche ausdrücklich als solche vereinbart werden müssen, sowie ein Tätigwerden unsererseits außerhalb der vereinbarten Nachbesserungsversuche nicht als Nacherfüllung im Sinne dieser Bestimmung gilt. 12.11 Aus einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, kann unser Kunde keine Rechte herleiten. 12.12 Nimmt unser Kunde eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die Rechte wegen eines solchen Mangels nur zuHaftung befreit, wenn er sich seine Rechte wegen Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Mangels Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Bei den eingesetzten Materialien gelten jene Toleranzen, die in den entsprechenden Lieferbedingungen der Zulieferanten enthalten bzw. bei der Annahme vorbehält. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unseren Xxxxxx trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrügediesen bran- chenüblich sind. 12.13 Zulieferungen (auch Datenträger10) Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch unsmangelhafte Lagerung der Erzeugnisse sei- tens des Auftraggebers entstanden sind. 12.14 Garantien im Rechtssinne erhält unser Kunde durch uns nicht(11) Können beanstandete Druckerzeugnisse dem Auftragnehmer nicht mehr rückgegeben werden, so findet eine Gewährleistung bzw. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührtein Schadenersatz nur dann statt, wenn eine genaue, einer anerkannten Qualitäts- kontroll-Methode entsprechende Mangeldokumentation dem Auftragnehmer vorgelegt wird. Der Auftraggeber anerkennt in einem solchen Fall eine auf einer anerkannten Qualitätssicherungsmethode basierende Qualitätsdokumentation des Auftragnehmers. 12.15 Unsere weitergehende Haftung beschränkt sich gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen. 12.16 Die Obliegenheiten unseres Kunden gem. § 377 HGB bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Beanstandungen, Gewährleistung. 12.1 Unser Kunde Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und oder Zwischenerzeugnisse (z. B. Proofs) in jedem Fall und unverzüglich im Detail zu prüfen. 12.2 Mit der Druckfreigabeerklärung geht die . Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf unseren Kunden den Auftraggeber über. Es sei denn, soweit es handelt sich nicht um FehlerFehler handelt, die erst im weiteren Fertigungsvorgang in den sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder hätten erkannt werden könnenkonnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des KundenAuftraggebers zur weiteren Herstellung. 12.3 (1) Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung, nachdem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, bei dem Auftragnehmer geltend gemacht werden. (2) Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. (3) Bei Druckerzeugnissen, die nach ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch geklebt, gebunden, zugeschnitten oder in anderer Art und Weise weiterverarbeitet werden sollen, berechtigten Beanstandungen ist der Kunde verpflichtet unverzüglich Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine Probeverarbeitung durchzuführenzugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Ergeben sich dabei Auffälligkeiten, ist genauer zu untersuchen und es sind Sachverständige hinzuzuziehenDie Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden besteht nur im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung. 12.4 Wenn sich bei Anlieferung (4) Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder im Rahmen die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Untersuchung ein Mangel zeigtAuftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, ist dieser unverzüglich anzuzeigensofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 12.5 Versteckte Mängel, die nach der unverzüglich durchzuführenden Untersuchung nicht zu finden sind, müssen uns nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich angezeigt werden(5) Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Unterbleibt diese Anzeige um mehr als 3 Wochen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 12.6 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine mangelfreie Teillieferung nachweislich für den Kunden ohne Interesse ist. 12.7 (6) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für die Differenzen zwischen Andrucken und Auflagendruck. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften. 12.8 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet (7) Wird dem Auftraggeber als korrekturfähiges Zwischenprodukt eines digitalen genormten, zertifizierten und kalibrierten Proofs zur Druckreiferklärung vorgelegt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müsste zusätzlich ein kostenpflichtiger Andruck erstellt werden, und zertifizierter Bedruckstoff verwendet wird. 12.9 Für Mängel unseres Liefergegenstands gewähren wir nach unserer Xxxx Gewähr (8) Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die durch Nachbesserung oder Ersatzlieferungmangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind. 12.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann unser Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, wobei Nachbesserungsversuche ausdrücklich als solche vereinbart werden müssen, sowie ein Tätigwerden unsererseits außerhalb der vereinbarten Nachbesserungsversuche nicht als Nacherfüllung im Sinne dieser Bestimmung gilt. 12.11 Aus einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, kann unser Kunde keine Rechte herleiten. 12.12 Nimmt unser Kunde eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die Rechte wegen eines solchen Mangels nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme vorbehält. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unseren Xxxxxx trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 12.13 Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch uns. 12.14 Garantien im Rechtssinne erhält unser Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 12.15 Unsere weitergehende Haftung beschränkt sich gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen. 12.16 Die Obliegenheiten unseres Kunden gem. § 377 HGB bleiben unberührt.

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Samples: General Terms and Conditions

Beanstandungen, Gewährleistung. 12.1 Unser Kunde (1) Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und oder Zwischenerzeugnisse (z. B. Proofs) in jedem Fall und unverzüglich im Detail zu prüfen. 12.2 Mit der Druckfreigabeerklärung geht die . Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf unseren Kunden den Auftraggeber über. Es sei denn, soweit es handelt sich nicht um FehlerFehler handelt, die erst im weiteren Fertigungsvorgang in den sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder hätten erkannt werden könnenkonnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des KundenAuftraggebers zur weiteren Herstellung. 12.3 (2) Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung und bestimmt dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, bei dem Auftragnehmer geltend gemacht werden. (3) Die Gewährleistungsfristen für bewegliche Sachen betragen drei Monate. (4) Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zubeweisen. (5) Das Regressrecht nach § 933 b, zweiter Satz ABGB verjährt in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer. (6) Bei Druckerzeugnissen, die nach ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch geklebt, gebunden, zugeschnitten oder in anderer Art und Weise weiterverarbeitet werden sollen, berechtigten Beanstandungen ist der Kunde verpflichtet unverzüglich Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine Probeverarbeitung durchzuführenzugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Ergeben sich dabei AuffälligkeitenDas gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, ist genauer zu untersuchen und unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber verzichtet darauf, bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sind Sachverständige hinzuzuziehensei denn, den Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 12.4 Wenn sich bei Anlieferung (7) Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder im Rahmen die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Untersuchung ein Mangel zeigtAuftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, ist dieser unverzüglich anzuzeigensofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 12.5 Versteckte Mängel, die nach der unverzüglich durchzuführenden Untersuchung nicht zu finden sind, müssen uns nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich angezeigt werden(8) Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Unterbleibt diese Anzeige um mehr als 3 Wochen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 12.6 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine mangelfreie Teillieferung nachweislich für den Kunden ohne Interesse ist. 12.7 (9) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gleiche gilt für die Differenzen den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck, insbesondere wenn Andruck- und Auflagenpapier nicht übereinstimmen. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter EigenschaftenEine Garantie für die Echtheitseigenschaften von Farben, Bronzen, Lackierungen, Imprägnierungen, Kaschierungen und Gummierungen wird nur in jenem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten dem Auftragnehmer gegenüber verpflichteten. 12.8 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet (10) Wird dem Auftraggeber als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreiferklärung vorgelegt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müsste zusätzlich ein kostenpflichtiger Andruck erstellt werden. 12.9 (11) Für Mängel unseres Liefergegenstands gewähren wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 12.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann unser Kunde grundsätzlich nach Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, wobei Nachbesserungsversuche ausdrücklich als solche vereinbart werden müssen, sowie ein Tätigwerden unsererseits außerhalb der vereinbarten Nachbesserungsversuche nicht als Nacherfüllung im Sinne dieser Bestimmung gilt. 12.11 Aus einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, kann unser Kunde keine Rechte herleiten. 12.12 Nimmt unser Kunde eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die Rechte wegen eines solchen Mangels nur zuHaftung befreit, wenn er sich seine Rechte wegen Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Mangels Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Bei den eingesetzten Materialien gelten jene Toleranzen, die in den entsprechenden Lieferbedingungen der Zulieferanten enthalten bzw. bei der Annahme vorbehält. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unseren Xxxxxx trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrügediesen branchenüblich sind. 12.13 Zulieferungen (auch Datenträger12) Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch unsmangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind. 12.14 Garantien im Rechtssinne erhält unser Kunde durch uns nicht(13) Können beanstandete Druckerzeugnisse dem Auftragnehmer nicht mehr rückgegeben werden, so findet eine Gewährleistung bzw. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührtein Schadenersatz nur dann statt, wenn eine genaue, einer anerkannten Qualitätskontrollmethode entsprechende Mangeldokumentation dem Auftragnehmer vorgelegt wird. Der Auftraggeber anerkennt in einem solchen Fall eine auf einer anerkannten Qualitätssicherungsmethode basierende Qualitätsdokumentation des Auftragnehmers. 12.15 Unsere weitergehende Haftung beschränkt sich gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen. 12.16 Die Obliegenheiten unseres Kunden gem. § 377 HGB bleiben unberührt.

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