Bearbeitung von Leistungsansprüchen. a) Stationäre Leistungsansprüche: Feststehende Kosten, zum Beispiel der Pflegesatz oder Unterkunftszuschlag im Krankenhaus oder das Entgelt für einen Rettungstransport, zahlen wir auf Ihren Wunsch auch direkt an den Rechnungsaussteller. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Sie oder die mitversicherten Personen Ihre jeweiligen Erstattungsansprüche, die Sie gegen uns haben, an den Leistungserbringer abtreten, zum Beispiel durch eine so genannte Abtretungserklärung gegenüber dem Krankenhaus. Eine direkte Abrechnung ist jedoch – sofern die landestypischen Gegebenheiten dies erlauben – nur mit Einverständnis des Krankenhauses mög- lich. b) Ambulante und zahnärztliche Leistungsansprüche: Sie oder die mitversicherten Personen sind Vertragspartner des behandelnden Arztes bzw. sonstigen Behandlers. Bei Behandlungsbeginn schließt dieser mit der versicherten oder mitversicherten Person einen Behandlungsvertrag ab, auf dessen Basis er später seine Rechnung ausstellt. Sie können diese Rechnung dann bei unserem für Sie zustän- digen Servicecenter einreichen, woraufhin von dort die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen an Sie ausgezahlt werden.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Bearbeitung von Leistungsansprüchen. a) Stationäre Leistungsansprüche: Feststehende Kosten, zum Beispiel der Pflegesatz Pfle- gesatz oder Unterkunftszuschlag im Krankenhaus Kran- kenhaus oder das Entgelt für einen RettungstransportRettungs- transport, zahlen wir auf Ihren Wunsch auch direkt an den Rechnungsaussteller. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Sie oder die mitversicherten Personen Ihre jeweiligen Erstattungsansprüche, die Sie gegen uns haben, an den Leistungserbringer abtreten, zum Beispiel durch eine so genannte Abtretungserklärung Abtre- tungserklärung gegenüber dem Krankenhaus. Eine direkte Abrechnung ist jedoch – sofern die landestypischen Gegebenheiten dies erlauben er- lauben – nur mit Einverständnis des Krankenhauses mög- lichKranken- hauses möglich.
b) Ambulante und zahnärztliche LeistungsansprücheLeistungsan- sprüche: Sie oder die mitversicherten Personen sind Vertragspartner des behandelnden Arztes bzw. sonstigen Behandlers. Bei Behandlungsbeginn Behandlungs- beginn schließt dieser mit der versicherten oder mitversicherten Person einen Behandlungsvertrag Behand- lungsvertrag ab, auf dessen Basis er später seine Rechnung ausstellt. Sie können diese Rechnung dann bei unserem für Sie zustän- digen Servicecenter einreichen, woraufhin von dort die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen Versicherungs- leistungen an Sie ausgezahlt werden.
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Samples: General Terms and Conditions
Bearbeitung von Leistungsansprüchen. a) Stationäre Leistungsansprüche: Feststehende Kosten, zum Beispiel der Pflegesatz oder Unterkunftszuschlag im Krankenhaus oder das Entgelt für einen Rettungstransport, zahlen wir auf Ihren Wunsch auch direkt an den Rechnungsaussteller. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Sie oder die mitversicherten Personen Ihre jeweiligen Erstattungsansprüche, die Sie gegen uns haben, an den Leistungserbringer abtreten, zum Beispiel durch eine so genannte Abtretungserklärung gegenüber dem Krankenhaus. Eine direkte Abrechnung ist jedoch – sofern die landestypischen Gegebenheiten dies erlauben – nur mit Einverständnis des Krankenhauses mög- lich.
b) Ambulante und zahnärztliche Leistungsansprüche: Sie oder die mitversicherten Personen sind Vertragspartner des behandelnden Arztes bzw. sonstigen Behandlers. Bei Behandlungsbeginn Be- handlungsbeginn schließt dieser mit der versicherten oder mitversicherten Person einen Behandlungsvertrag ab, auf dessen Basis er später seine Rechnung ausstellt. Sie können kön- nen diese Rechnung dann bei unserem für Sie zustän- digen zuständigen Globality Health Servicecenter einreichen, woraufhin von dort die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen an Sie ausgezahlt werden.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen