BEAUFTRAGUNG SELBSTSTÄNDIGER BÜROS ALS SUBUNTERNEHMER Musterklauseln

BEAUFTRAGUNG SELBSTSTÄNDIGER BÜROS ALS SUBUNTERNEHMER. Von der versicherungstechnischen Regelung des Einsatzes freier Mitarbei- ter ist die Beauftragung selbstständiger Architekturbüros zu unterschei- den, an die Teile der vom Architekten übernommenen Vertragsleistungen im Rahmen eines Werkvertrages weitervergeben werden (z.B. Subplaner). Diese Büros gehören, von besonders vereinbarten Ausnahmeregelungen abgesehen, nicht zum Kreis der Mitversicherten; sie müssen deshalb eine eigene Berufs-Haftpflichtversicherung abschließen. Der Unterschied zu freien Mitarbeitern (vgl. Ziffer 3.5), liegt in der Erbrin- gungssituation der Leistung: Während ein freier Mitarbeiter die vereinbarte Leistung persönlich zu erbringen hat und dafür ggf. auch im Team mit eigenen Angestellten des Versicherungsnehmers agieren muss / kann, ist ein Subunternehmer von der Arbeitsorganisation des Versicherungsneh- mers frei. Der Subunternehmer kann z.B. selbst Subunternehmer mit be- stimmten übernommenen Aufgaben beauftragen und hat gegenüber dem Versicherungsnehmer nur die ordnungsgemäße Leistung zu erbringen. Die Arbeitsleistung des Subunternehmers ist damit im Gegensatz zu der eines freien (ggf. persönlich im Büro des Versicherungsnehmers integrierten) Mitarbeiters klar abgrenzbar. Mit den ARCHIPROTECT® ist für den Versicherungsnehmer aber das eigene persönliche Risiko aus der Beauftragung von Subunternehmern mitversichert (A1-6.4 ARCHIPROTECT®). Im Verhältnis zum Bauherrn ist der Subunternehmer als Erfüllungsgehilfe des Versicherungsnehmers zu betrachten, d.h. der Versicherungsnehmer hat dem Bauherrn gegenüber für ein Verschulden des Subunternehmers bzw. dessen Mitarbeiter aus dem Architekten-/ Ingenieurvertrag heraus einzustehen. Durch die Mitversicherung dieser Haftung des Versicherungsnehmers würde die VHV im Falle eines Schadens, den ein Subplaner zu verantworten hat, zunächst in die Regulierung eintreten, sich dann aber die Ausgaben bei dem verantwortlichen Subplaner bzw. dessen Versicherer im Wege des Regresses wiederholen. Es handelt sich insofern um die Abwicklung einer sog. »Durch- griffshaftung« des Versicherungsnehmers, deren Risiko (insbesondere das eines fruchtlosen Regresses) durch den Versicherungsschutz gedeckt ist. Voraussetzung des Versicherungsschutzes ist, dass an die VHV ein Beitrag aus der Honorarsumme, welche an das unterbeauftragte selbstständige Büro gezahlt wurde, entrichtet wird. Voraussetzung ist ferner, dass die Leistung/ Tätigkeit des unterbeauftragten Büros nicht über das versicherte Risiko, d.h. die versich...

Related to BEAUFTRAGUNG SELBSTSTÄNDIGER BÜROS ALS SUBUNTERNEHMER

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.