Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft. Der Vertragspartner/Teilnehmer erkennt die ihm bei Auftragserteilung übergebenen • Händlerbedingungen – Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System sowie die • Händlerbedingungen für die Teilnahme am System „GeldKarte“ durch Unterschrift unter den Auftrag als Voraussetzung für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ausdrücklich an. Sind der Vertragspartner der First Data und der Teilnehmer nicht identisch, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Einhaltung der obigen Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft dem Teilnehmer vertraglich als Verpflichtung aufzuerlegen. First Data AGB / Stand: 9/2108 / Seite 1 von 2 Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber seinem Kreditinstitut, die für die Teilnahme am electronic cash-Verfahren notwendigen Schlüssel vom Rechenzentrum seines Kreditinstituts zu beziehen. Die Schlüssel werden automatisch in das Terminal übertragen (OPT-Verfahren).
Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft. Der Vertragspartner erkennt die - Bedingungen für die Teilnahme am electronic-cash-System und - Händlerbedingungen für die Teilnahme am System Geld- Karte der Deutschen Kreditwirtschaft als Voraussetzung für die Teil- nahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ausdrücklich an.
Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft. Der Vertragspartner erkennt die Bedingungen für die Teilnahme am girocard-System* der Deutschen Kre- ditwirtschaft als Voraussetzung für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ausdrücklich an.
Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft. Der Vertragspartner/Teilnehmer erkennt die ihm bei Auftragserteilung übergebenen • Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System, • Händlerbedingungen/Bedingungen für die Teilnahme am PoZ-System und • Händlerbedingungen für die Teilnahme am System GeldKarte durch Unterschrift unter den Auftrag als Voraussetzung für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ausdrücklich an. HavelCash AGB / Stand 06/2010 Seite 1 von 2 Sind der Vertragspartner der HavelCash und der Teilnehmer nicht identisch, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Einhaltung der obigen Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft dem Teilnehmer vertraglich als Verpflichtung aufzuerlegen. Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber seinem Kreditinstitut, die für die Teilnahme am electronic cash-Verfahren notwendigen Schlüssel vom Rechenzentrum seines Kreditinstituts zu beziehen. Die Schlüssel werden automatisch in das Terminal übertragen (OFT-Verfahren).
Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft. Ergänzend zum POS-Servicevertrag und zu diesen InterCard Bedingungen gelten bei Nutzung des electronic cash-Systems der Deutschen Kreditwirtschaft (im Fol- genden: „electronic cash“ und „DK“) die DK-Händlerbedingungen - Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System bzw. bzw. bei Nutzung des Systems „GeldKarte“ die DK-Bedingungen für die Teilnahme am System „GeldKarte“. 3 Leistungen der InterCard
3.1 Technischer Netzbetrieb für kartengestützte Zahlungen InterCard übermittelt als technischer Netzbetreiber gemäß den für das jeweilige Bezahlverfahren geltenden Anforderungen bzw. den Anforderungen des jeweils zuständigen Acquirers Autorisierungsanfragen und -antworten zwischen dem POS-Terminal des VU und der jeweils zuständigen Empfängeradresse. Darüber hinaus erstellt InterCard gemäß den Angaben des VU Abrechnungsdateien (im Folgenden: „Umsatzdaten“ oder „Clearingdaten“) und übermittelt diese an die je- weils zuständige Empfängeradresse. Der Auftrag zur Übermittlung dieser Abrech- nungsdateien an die jeweils zuständige Empfängeradresse wird durch einen von dem VU vorzunehmenden Kassenschnitt an dem POS-Terminal erteilt. Für die Richtigkeit der übermittelten Informationen übernimmt InterCard keine Haftung. 40.010.005 (0818)
3.2 Abwicklung von Zahlungen mittels ec-Karte über ein Konto von InterCard Ist die Abwicklung von Zahlungen mittels Zahlungskarte, die am electronic cash- System der deutschen Kreditwirtschaft teilnehmen kann (im Folgenden: „ec- Karte“, im Marktgebrauch zum Teil auch „girocard“ genannt), über ein Konto von InterCard vereinbart, beauftragt das VU InterCard zusätzlich zu den in Ziff. 3.1 ge- nannten Leistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses nach § 675c Abs. 1 BGB, die von dem VU eingereichten, aus dem Einsatz einer ec-Karte resultierenden Umsatzdaten abzuwickeln und die diesen Umsatzdaten zugrunde liegenden Zahlungsvorgänge abzurechnen. Hierzu reicht InterCard die aus den Umsatzdaten resultierenden Lastschriften in dem mit dem VU vereinbarten Bezahl- verfahren auf ein eigenes Konto von InterCard ein. InterCard ist verpflichtet, dem VU die aus den eingereichten Lastschriften resultierenden Zahlungsbeträge unver- züglich verfügbar zu machen, nachdem sie auf dem Konto von InterCard einge- gangen sind. InterCard leitet die dem VU verfügbar gemachten Zahlungsbeträge auf sein benanntes Konto innerhalb des EWR per SEPA-Überweisung in Euro weiter. Die Weiterleitung der Zahlungsbeträge steht unter dem Vorbehalt der Ein- lösu...
Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft. Ergänzend zum POS-Servicevertrag und zu diesen InterCard Bedingungen gelten bei Nutzung des girocard- Systems der Deutschen Kreditwirtschaft (im Folgenden: „girocard“ und „DK“) die DK-Händlerbedingungen - Bedingungen für die Teilnahme am girocard-System.
Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft. Sind der Vertragspartner der Volksbank und der Teilnehmer nicht identisch, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Einhaltung der Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 9 des Auftrags und Mietvertrags) dem Teilnehmer vertraglich als Verpflichtung aufzuerlegen. Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber seinem Kreditinstitut die für die Teilnahme am electronic cash-Verfahren erforderlichen Schlüssel vom Rechenzentrum seines Kreditinstituts zu beziehen. Die Schlüssel werden automatisch in das Terminal übertragen. Volksbank Breisgau Nord eG, Xxxxxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxxxxx Telefon: 07641/000-0000, Telefax:07641/588-1399 xxxxxxxxxxxxxxx@xxxx-xxxxxxxx-xxxx.xx, xxx.xxxx-xxxxxxxx-xxxx.xx EBL10404 (1CS 492 004) Stand: 04.2017 Seite 1 von 12
Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft. Sind der Vertragspartner der Volksbank und der Teilnehmer nicht identisch, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Einhaltung der Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 9 des Auftrags und Mietvertrags) dem Teilnehmer vertraglich als Verpflichtung aufzuerlegen. Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber seinem Kreditinstitut die für die Teilnahme am girocard-Verfahren erforderlichen Schlüssel vom Rechenzentrum seines Kreditinstituts zu beziehen. Die Schlüssel werden automatisch in das Terminal übertragen.