BEDINGUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSS Musterklauseln

BEDINGUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSS. Das topEurop-Angebot gilt ausschließlich für Privatpersonen. Wenn eine Ausweitung eines laufenden Abonnementvertrags auf das topEurop- Angebot gewünscht wird, hat der Kunde sich, unter Vorbehalt der Erfüllung der Voraussetzungen für diese Erweiterung (zu finden im Kundenbereich oder auf xxx.xxxx.xx), zu vergewissern, dass die ihm zur Verfügung gestellte elektronische Mautbox die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Netz erfüllt. Wenn die elektronische Mautbox nicht kompatibel ist, muss der Kunde sie gemäß Artikel 8 der allgemeinen Abonnementbedingungen zurückgeben. Für die Bereitstellung einer mit dem topEurop-Angebot kompatiblen elektronischen Mautbox fallen Ausweitungsgebühren entsprechen dem geltenden Preisverzeichnis an. Das ausgebende Unternehmen kann angehalten sein, vor Vertragsabschluss Überprüfungen durchzuführen, und behält sich gegebenenfalls das Recht vor, einen Abschluss des Abonnements oder Dienstes abzulehnen, insbesondere wenn die Daten für den Versand der elektronischen Mautbox ungenau oder unvollständig sind. In diesem Fall wird die Bestellung automatisch annulliert und es findet keine Kontobelastung statt. Der Vertragskunde muss die Zulassungsdaten des Fahrzeugs, das in allen Netzen fahren wird, mitteilen. Der Kunde verpflichtet sich, die Mautbox ausschließlich in dem Fahrzeug zu verwenden, dessen Zulassungsdaten beim Abschluss mitgeteilt wurden. Der Kunde verpflichtet sich, die beim ausgebenden Unternehmen gespeicherten Zulassungsdaten automatisch zu aktualisieren und, für den Fall, dass die elektronische Mautbox nicht mehr mit dem ursprünglich registrierten Fahrzeug verwendet werden sollte, die neuen Zulassungsdaten umgehend mitzuteilen. Wenn die elektronische Mautbox in Frankreich, Spanien, Portugal oder Italien während eines Zeitraums von 24 (vierundzwanzig) Folgemonaten nicht verwendet wird, kommen automatisch Kontoführungskosten gemäß dem geltenden Preisverzeichnis zur Anwendung. Sie werden durch Lastschrift bei Bezahlung der Monatsrechnung nach den entsprechenden 24 (vierundzwanzig) Folgemonaten ohne Nutzung der elektronischen Mautbox bezahlt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.