BEDINGUNGEN UND HÖHE DES VERSICHERUNGSSCHUTZES Musterklauseln

BEDINGUNGEN UND HÖHE DES VERSICHERUNGSSCHUTZES. Diese Versicherungsleistung wird nur zu den nachstehenden Bedingungen gewährt: •Die Versicherungsleistung wird nur gewährt, wenn Sie Mitglied einer Krankenkasse und/oder einer anderen individuellen oder kollektiven Vorsorgeeinrichtung sind, die die Erstattung von Behandlungs- und Krankenhauskosten übernimmt. • Die Versicherung gilt nur für Kosten, die durch eine schwere Körperverletzung im Ausland entstanden sind. • Der Versicherungsschutz gilt nur für Gebühren, die von einer medizinischen Behörde vorgeschrieben sind und die während der Gültigkeitsdauer der Versicherung anfallen. • Der Versicherungsschutz gilt nur für die Kosten, die Gegenstand einer Genehmigung bezüglich unserer Dienstleistungen waren, die durch die Übermittlung eines Aktenzeichens an den Begünstigten oder eine in seinem Namen handelnde Person zustande gekommen sind, sobald die Gültigkeit des Antrags festgestellt worden ist. • Im Falle einer stationären Aufnahme in ein Krankenhaus, außer in Fällen höherer Gewalt, müssen wir innerhalb von 24 Stunden nach dem auf der Aufnahmebescheinigung angegebenen Datum über diese informiert werden. • Sie sind verpflichtet, jeden von uns empfohlenen Krankenhauswechsel zu akzeptieren. • In jedem Fall muss der von uns beauftragte Arzt in der Lage sein, Sie zu besuchen und freien Zugang zu Ihrer medizinischen Akte haben, unter strikter Einhaltung der ethischen Grundsätze. • Der Versicherungsschutz endet automatisch an dem Tag, an dem Sie von uns in Ihr Heimatland zurückgebracht werden. Unsere Deckungssumme pro Begünstigten und Reise beläuft sich maximal auf die in der Leistungstabelle angegebenen Beträge nach Abzug des absoluten Selbstbehaltes von 30 Euro pro Fall. Die zahnmedizinischen Kosten sind auf 300 Euro pro Person begrenzt. Es gelten dieselben Ausschlüsse für alle Versicherungsleistungen des vorliegenden Vertrages sowie die besonderen Ausschlüsse der medizinischen Versorgung.

Related to BEDINGUNGEN UND HÖHE DES VERSICHERUNGSSCHUTZES

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.