Bedingungen und Konditionen des Angebots Musterklauseln

Bedingungen und Konditionen des Angebots. Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die Antragstellung Verteilungs- und Zuteilungsplan Kursfeststellung
Bedingungen und Konditionen des Angebots. Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die Antragstellung Bedingungen, denen das Angebot unterliegt Mindeststückelung 1.000 Die Emittentin behält sich vor, das Angebot vorzeitig zu beenden und die bereits erhaltenen Zeichnungsaufträge vollständig oder teilweise abzulehnen. Gesamtsumme der Emission / des Angebots; wenn die Summe nicht feststeht, Beschreibung der Vereinbarungen und des Zeitpunkts für die Ankündigung des endgültigen Angebotsbetrags an das Publikum Euro 5.000.000 Frist – einschließlich etwaiger Änderungen – während der das Angebot vorliegt und Beschreibung des Prozesses für die Umsetzung des Angebots 27. Juli 2017 bis 22. August 2017, 13:00 Uhr (die Emittentin kann die Angebotsperiode verkürzen) Beschreibung der Möglichkeit zur Reduzierung der Zeich- nungen und der Art und Weise der Erstattung des zu viel gezahlten Betrags an die Zeichner Die Emittentin ist berechtigt, bei vor- zeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeichnungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahl- te Beträge wird die Zahlstelle an die depotführenden Banken über das Clearingsystem zurücküberweisen. Einzelheiten zum Mindest- und / oder Höchstbetrag der Zeichnung (entweder in Form der Anzahl der Schuldver- schreibungen oder des aggregierten zu investierenden Betrags) Der Mindestzeichnungsbetrag ent- spricht dem Betrag der Festgelegten Stückelung; ein Höchstzeichnungsbe- trag ist nicht anwendbar. Methode und Fristen für die Bedienung der Schuldver- schreibungen und ihre Lieferung Lieferung am 24. August 2017 durch die Zahlstelle über das Clearingsys- tem. Art und Weise und Termin, auf die bzw. an dem die Ergeb- nisse des Angebots offen zu legen sind Nicht anwendbar Verfahren für die Ausübung eines etwaigen Vorzugsrechts, die Marktfähigkeit der Zeichnungsrechte und die Behand- lung der nicht ausgeübten Zeichnungsrechte Nicht anwendbar Verteilungs- und Zuteilungsplan Falls die Schuldverschreibungen gleichzeitig an den Märk- ten zweier oder mehrerer Länder angeboten werden, und wurde / wird eine bestimmte Tranche einigen dieser Märkte vorbehalten, Angabe dieser Tranche Nicht anwendbar Verfahren zur Meldung des den Zeichnern zugeteilten Be- trags und Angabe, ob eine Aufnahme des Handels vor dem Meldeverfahren möglich ist Nicht anwendbar Kursfeststellung Preis, zu dem die Schuldverschreibungen voraussichtlich angeboten werden Nicht anwendbar Kosten / Steuern, die dem Zeichner / Käufer in Rechnung gestellt werden Nicht ...
Bedingungen und Konditionen des Angebots. Angebotspreis: EUR 1.000 je EUR 1.000 Nennbetrag der Schuldverschreibungen zuzüglich eines Aufschlages von EUR 20,00 je Schuldverschreibung. Bedingungen für das Angebot: Bedingung für Angebote der Schuldverschreibungen ist deren Begebung. Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Schuldverschreibungen nicht zu begeben. Beschreibung des Verfahrens für die Umsetzung des Angebots: Anleger können Schuldverschreibungen während des Angebotszeitraums zeichnen. Der Angebotszeitraum kann jederzeit beendet werden. In diesem Fall hat die Emittentin dies vor Ablauf des Angebotszeitraums im Wege einer auf der Website der Luxemburger Wertpapierbörse (xxx.xxxxxx.xx) veröffentlichten Mitteilung umgehend öffentlich bekannt zu machen. Anleger sind nicht verpflichtet, in Zusammenhang mit der Zeichnung von Schuldverschreibungen Beschreibung der Möglichkeit zur Verringerung von Zeichnungen und Methode zur Rückzahlung der von den Zeichnern gezahlten unmittelbare vertragliche Vereinbarungen mit der Emittentin zu treffen. Potenzielle Anleger sollten sich vor dem Ablauf des Angebotszeitraums mit der jeweiligen Vertriebsstelle in Verbindung setzen. Potenzielle Anleger zeichnen die Schuldverschreibungen im Einklang mit den mit der jeweiligen Vertriebsstelle in Bezug auf die Zeichnung von Wertpapieren im Allgemeinen getroffenen Vereinbarungen. Es bestehen keine vordefinierten Zuteilungskriterien. Die Citi wird Zuteilungskriterien verwenden, mit denen die Gleichbehandlung aller potenziellen Anleger sichergestellt ist. Sämtliche Schuldverschreibungen, für die bei der jeweiligen Vertriebsstelle innerhalb des Angebotszeitraums Anträge eingereicht wurden, werden bis zum Höchstbetrag des Angebots zugeteilt. Potenzielle Anleger erhalten am Tag der Begebung 100 Prozent der ihnen während des Angebotszeitraums zugeteilten Schuldverschreibungen. Antragsteller werden von der jeweiligen Vertriebsstelle unmittelbar über den Erfolg ihres Antrags informiert. überschüssigen Beträge: Nicht anwendbar Einzelheiten zum Mindest- und/oder Höchstbetrag der Zeichnung: Mindestbetrag der Zeichnung ist eine Schuldverschreibung. Einzelheiten zu Methode und Fristen für die Bedienung der Schuldverschreibungen und ihre Lieferung: Die Schuldverschreibungen sind auf Grundlage von Lieferung gegen Zahlung erhältlich. Die Emittentin geht davon aus, dass die Schuldverschreibungen am oder um den Tag der Begebung in das jeweilige Depot für stückelose Wertpapiere des Käufers geliefert werden. Der Handel in den Schuldver...
Bedingungen und Konditionen des Angebots. C.1 Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die Antragstellung
Bedingungen und Konditionen des Angebots. Bedingungen, denen das Angebot unterliegt Gesamtsumme der Emission/des Angebots und Beschreibung der Vereinbarungen und des Zeitpunkts für die Ankündigung des endgültigen Angebotsbetrags an das Publikum Kosten/Steuern, die dem Zeichner/Käufer in Rechnung gestellt werden Beschreibung des Prozesses für die Umsetzung des Angebots Beschreibung der Möglichkeit zur Reduzierung der Zeichnungen und der Art und Weise der Erstattung des zu viel gezahlten Betrags an die Zeichner Einzelheiten zum Mindest- und/oder Höchstbetrag der Zeichnung (entweder in Form der Anzahl der Schuldverschreibungen oder des aggregierten zu investierenden Betrags) Methode und Fristen für die Bedienung der Schuldverschreibungen und ihre Lieferung Angabe der verschiedenen Kategorien der potenziellen Investoren, denen die Schuldverschreibungen angeboten werden Verfahren zur Meldung des den Zeichnern zugeteilten Betrags und Angabe, ob eine Aufnahme des Handels vor dem Meldeverfahren möglich ist
Bedingungen und Konditionen des Angebots. Der Gesamtnennwert der Emission der Schuldverschreibungen beträgt EUR 100.000.000. Die Schuldverschreibungen werden vom (und einschließlich) 16. Mai 2006 bis zum (und einschließlich) 19. Mai 2006 angeboten.
Bedingungen und Konditionen des Angebots. Terms and Conditions of the Offer
Bedingungen und Konditionen des Angebots. Terms and Conditions of the Offer Reasons for the Offer Interests of Natural and Legal Persons Involved in the Issue or the Offering Placing and Underwriting Secondary Trading Ratings:

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  • Preise und Zahlungsbedingungen 5.1. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk und für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, zuzüglich der jeweils am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer rein netto. Für den Fall, dass eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart ist, heißt das, dass wir ver- pflichtet sind, die Ware bis an die Rampe des Kunden zu liefern. Bei allen Kunden werden die Kosten für Fracht, Abladung, Bündelung, Verpackung und etwa vereinbarte Nebenleistungen zusätzlich berechnet. Erfolgt die Abholung durch den Kunden beim Werk außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, so werden die dadurch entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. 5.2. Der Kunde trägt die Kosten der Transportversicherung, die Kosten der Verzollung und die Umschlagkosten. Eine Versicherung erfolgt nur aufgrund besonderen Auftrags und auf Kosten des Kunden. 5.3. Ist nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und uns vorgesehen, dass unsere Lieferungen 4 Monate nach Vertragsabschluss noch nicht abgeschlossen sind, wird für den Fall einer nachträglichen Veränderung der bei Vertragsabschluss maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere im Kostensektor, unsere jeweils bei Lieferung der Ware gültige Preisliste zugrundegelegt. Bei Preiserhöhungen gilt dies nur dann, wenn das Aus- maß der Preiserhöhung mit dem Ausmaß der eingetretenen Veränderung in einem angemessenen, für den Kunden nachvollziehbaren und prüf- baren, Verhältnis steht. Erreicht die so wirksam vereinbarte Preiserhö- hung eine Höhe von 25 % des ursprünglich vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktritt vom Vertrag zu. 5.4. Falls die Parteien nicht anderslautende Zahlungsbedingungen schrift- lich vereinbart haben, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge, ausschließlich per Banküberweisung, zur Zahlung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt teilweise elektronisch. Alternativ hierzu können die Parteien ein SEPA-Lastschriftverfahren vereinbaren, vorzugsweise das sog. SEPA-Firmenmandat. Der Einzug erfolgt gemäß schriftlicher Vereinbarung. Die Frist der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kun- den, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde. 5.5. Kommt der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung oder einer vereinbarten Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug, oder leistet er auf einen von ihm hingegebenen Scheck oder Wechsel keine Zahlung, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegenüber dem Kunden zur sofortigen Zahlung fällig. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. 5.6. Gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches berechnen wir im Falle verspäteten Zahlungseingangs 8 % Zinsen p. a. aus dem Rech- nungsbetrag unabhängig vom Verzugseintritt. 5.7. Verzugszinsen werden gegenüber Kaufleuten im Sinne des BGB mit 8 % p. a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. 5.8. Ist die Zahlungsfähigkeit des Kunden nicht mehr gegeben oder ist diese gefährdet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Auslieferung der Ware solange zurückzuhalten, bis der Kunde selbst oder durch Dritte eine angemessene Sicherheit geleistet hat. 5.9. Der Kunde darf seine Ansprüche gegen uns auf Lieferung der Ware nicht an Dritte abtreten. 5.10. Gegenüber unseren sämtlichen Ansprüchen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, soweit die Forderung des Kunden bestritten wird oder noch bestreitbar ist, oder die Forderung noch nicht rechtskräftig festge- stellt worden ist. 5.11. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld- posten zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. 5.12. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist jedes Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegenüber unseren Forde- rungen und Ansprüchen ausgeschlossen. 5.13. Im Falle einer Insolvenz sind jegliche Ansprüche aus einer eventuell bestehenden Bonusvereinbarung nichtig.