Beendigung des Rechtsverhältnisses Musterklauseln

Beendigung des Rechtsverhältnisses. 4.1 Das Rechtsverhältnis kann vom Kunden wie folgt gekündigt werden:
Beendigung des Rechtsverhältnisses. 5.1 Das Rechtsverhältnis kann vom Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist, jederzeit mit einer Frist von mindestens 30 Tagen durch schriftliche oder elektronische von der ESB bestätigte Abmeldung beendet werden. Der Kunde hat den Wasserverbrauch zu bezahlen sowie allfällige weitere Kosten, die bis und mit zur Ablesung am Ende des Rechtsverhältnisses entstehen.
Beendigung des Rechtsverhältnisses. 1) Der Kunde kann das Rechtsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende eines Monats kündigen. Vorbehalten bleiben anderslautende Vereinbarungen, namentlich entspre- chend den Vertragsbedingungen für Glasfasererschliessung, welche eine Mindestvertragsdauer von 20 Jahren vorsehen.
Beendigung des Rechtsverhältnisses. 4.131 Sofern z. B. in Tarifbestimmungen oder Verträgen nichts anderes geregelt ist, kann vom Kunden das Rechtsverhältnis mit einer Kündi- gungsfrist von mindestens drei Arbeitstagen durch schriftliche, elektro- nische oder mündliche Abmeldung beendet werden. Der Kunde hat die Energielieferung bzw. die Netznutzung inkl. Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen und den Netzzuschlag nach Art. 35 Energiegesetz4 zu bezahlen sowie allfällige weitere Kosten, die bis zur Ablesung am Ende des Rechtsverhältnisses entstehen.
Beendigung des Rechtsverhältnisses. Das Rechtsverhältnis kann vom Kunden ohne anderslautende Ver- einbarung wie folgt gekündigt werden: a) Netzanschluss bzw. Netznutzung schriftlich mit einer Kün- digungsfrist von zwei Monaten. b) Elektrizitätsbezug: Jederzeit mit einer Frist von mindestens fünf Arbeitstagen durch schriftliche, elektronische oder mündliche Abmeldung. c) Energielieferung: Kunden mit freiem Netzzugang gemäss Art. 7 dieses Reglements ohne schriftlich individuellen Energieliefervertrag können jeweils auf Ende eines Kalen- derjahres mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten ih- ren Energiebezug beenden. Vertragliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Die Nichtbenutzung von Netzanschlüssen, elektrischen Geräten o- der Anlageteilen bewirkt keine Beendigung des Rechtsverhältnis- ses. Bei der Beendigung des Rechtsverhältnisses gilt weiter Folgendes: a) Netznutzung, Elektrizitätsverbrauch und allfällige weitere Kosten und Umtriebe, die nach Beendigung des Rechtsver- hältnisses oder in leerstehenden Mieträumen und unbe- nutzten Anlagen anfallen, gehen zu Lasten des Eigentü- mers der entsprechenden Liegenschaft.
Beendigung des Rechtsverhältnisses. 4.1 Das Rechtsverhältnis kann vom nicht frei marktzutrittsberechtigten Ver­ tragspartner nach Art. 6 StromVG bzw. vom Stromproduzenten, sofern nichts anderes vereinbart ist, jederzeit mit einer Frist von mindestens fünf Arbeitstagen durch schriftliche, elektronische oder mündliche Abmeldung beendet werden (wie Wegzug, Liegenschaftsverkauf usw.). Der Vertrags­ partner hat den Energieverbrauch sowie allfällige weitere Kosten, die bis zur Ablesung am Ende des Rechtsverhältnisses entstehen, zu bezahlen. Im Falle der freien Xxxx des Energielieferanten nach Art. 6 StromVG und Art. 11 StromVV kann der Vertragspartner ohne schriftlichen individuellen Energielieferungsvertrag sein bisheriges Leistungsverhältnis mit der Elek­ tra unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils jährlich per 31. Dezember durch eingeschriebenen Brief kündigen. Vertragliche Vereinbarungen mit Vertragspartnern bleiben vorbehalten.
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.