Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Vertragslaufzeit be- endet, steht dem Versicherer für diese Vertragslaufzeit nur derjenige Teil des Beitrags bzw. der Beitragsrate zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. Wird das Versicherungs- verhältnis durch Rücktritt aufgrund des § 19 Absatz 2 VVG (siehe An- hang) oder durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täu- schung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bzw. die Beitragsrate bis zum Wirksamwerden der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zu. Tritt der Versicherer zurück, weil der erste Beitrag bzw. die erste Bei- tragsrate nicht rechtzeitig gezahlt wird, kann er eine angemessene Ge- schäftsgebühr verlangen.
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Samples: Zusatzversicherung Für Freizeitsportler Tarif Inform, Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Die Krankheitskostenversicherung, Zahnzusatz Versicherung
Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Vertragslaufzeit be- endetbeen- det, steht dem Versicherer für diese Vertragslaufzeit nur derjenige Teil des Beitrags bzw. der Beitragsrate zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz bestanden hat. Wird das Versicherungs- verhältnis Versicherungsverhältnis durch Rücktritt aufgrund des § 19 Absatz 2 VVG (siehe An- hangAnhang) oder durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täu- schung Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bzw. die Beitragsrate bis zum Wirksamwerden der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zu. Tritt Xxxxx der Versicherer zurück, weil der erste Beitrag bzw. die erste Bei- tragsrate nicht rechtzeitig gezahlt wird, kann er eine angemessene Ge- schäftsgebühr verlangen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Pflegetagegeld Versicherung
Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Vertragslaufzeit be- endet, steht dem Versicherer für diese Vertragslaufzeit nur derjenige Teil des Beitrags bzw. der Beitragsrate zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz bestanden hat. Wird das Versicherungs- verhältnis Versicherungsverhältnis durch Rücktritt aufgrund des § 19 Absatz 2 VVG (siehe An- hangAnhang) oder durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täu- schung Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bzw. die Beitragsrate bis zum Wirksamwerden der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zu. Tritt Xxxxx der Versicherer zurück, weil der erste Beitrag bzw. die erste Bei- tragsrate nicht rechtzeitig gezahlt wird, kann er eine angemessene Ge- schäftsgebühr verlangen.
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Samples: Krankenzusatzversicherung
Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Vertragslaufzeit be- endetbeendet, steht dem Versicherer Ver- sicherer für diese Vertragslaufzeit nur derjenige Teil des Beitrags bzw. der Beitragsrate zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. Wird das Versicherungs- verhältnis Versicherungsverhältnis durch Rücktritt aufgrund des § 19 Absatz 2 VVG (siehe An- hangAnhang) oder durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täu- schung Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bzw. die Beitragsrate bis zum Wirksamwerden der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zu. Tritt der Versicherer zurück, weil der erste Beitrag bzw. die erste Bei- tragsrate Beitragsrate nicht rechtzeitig recht- zeitig gezahlt wird, kann er eine angemessene Ge- schäftsgebühr Geschäftsgebühr verlangen.
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Samples: Krankenzusatztarif Antrag
Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Vertragslaufzeit be- endet, steht dem Versicherer für diese Vertragslaufzeit nur derjenige Teil des Beitrags bzw. der Beitragsrate zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. Wird das Versicherungs- verhältnis durch Rücktritt aufgrund des § 19 Absatz Abs. 2 VVG (siehe An- hangAnhang) oder durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täu- schung Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bzw. die Beitragsrate bis Beitragsratebis zum Wirksamwerden der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zu. Tritt der Versicherer zurück, weil der erste Beitrag bzw. die erste Bei- tragsrate Beitragsrate nicht rechtzeitig gezahlt wird, kann er eine angemessene Ge- schäftsgebühr Geschäftsge- bühr verlangen.
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Samples: Vertragsunterlagen Zur Premiumabsicherung Im Zahnzusatzbereich