Haftung bei Rücklastschriften Musterklauseln

Haftung bei Rücklastschriften. Verursacht der Versicherungsnehmer schuldhaft eine Rücklastschrift (z. B. durch unrichtige Angaben im SEPA-Basislastschriftmandat oder durch Unterlassen der Mitteilung von Änderungen), hat er dem Versi- cherer den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Haftung bei Rücklastschriften. Verursacht der Versicherungsnehmer schuldhaft eine Rücklastschrift (z. B. durch unrichtige Angaben im SEPA-Basislastschriftmandat oder durch Unterlassen der Mitteilung von Änderungen), hat er dem Versi- cherer den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Auslandskranken- versicherung nach den Tarifstufen AE (Einzelversicherung) und AF (Fa- milienversicherung) (KV995_201901) § 1 Welchen Versicherungsschutz bieten wir Ihnen? Was ist ein Versi- § 9 Was geschieht, wenn diese Obliegenheiten (Pflichten) verletzt cherungsfall? werden? § 2 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? § 10 Was ist zu beachten, wenn Sie Ansprüche gegenüber Dritten ha- § 3 Wann müssen Sie die Versicherung abschließen und wann endet ben? der Vertrag? § 11 Was gilt für Mitteilungen an uns? § 4 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? § 12 Wo sind gerichtliche Klagen einzureichen? § 5 Wann leisten wir nicht oder nur eingeschränkt? § 13 Wann können wir die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und § 6 Was müssen Sie im Versicherungsfall zu beachten? die Beiträge für diese Versicherung ändern? § 7 Was kostet die Versicherung und wann müssen Sie die Beiträge § 14 Welche gesetzlichen Bestimmungen sind für Ihren Vertrag wichtig? bezahlen? § 8 Welche Obliegenheiten (Pflichten) haben Sie und die versicherte Person? Anhang § 1 Welchen Versicherungsschutz bieten wir Ihnen? Was ist ein Versicherungsfall?
Haftung bei Rücklastschriften. Verursacht der Versicherungsnehmer schuldhaft eine Rücklastschrift (z. B. durch unrich- tige Angaben im SEPA-Basislastschriftmandat oder durch Unterlassen der Mitteilung von Änderungen), hat er dem Versicherer den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. NÜRNBERGER Krankenversicherung AG · Aufsichtsrat: Xx. Xxxx-Xxxxxxx Xxxxxx (Vorsitzender) Vorstand: Xxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxx, Xxxxx Xxxxxxx Sitz und Registergericht Nürnberg HR B 10668 Deutsche Bank AG Nürnberg, BIC: XXXXXXXX000, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Anschrift der Generaldirektion: 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx 000 · 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx 000 · Telefon 0000 000-0 · Fax -3206 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx · xxx.xxxxxxxxxxx.xx Name, Vorname Name, Vorname Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsdatum Geburtsdatum Geburtsdatum Geschlecht: Männlich Weiblich Geschlecht: Männlich Weiblich Geschlecht: Männlich Weiblich Geschlecht: Männlich Weiblich Arbeitnehmer Selbstständig Beamter Nicht erwerbstätig Arbeitnehmer Selbstständig Beamter Nicht erwerbstätig Arbeitnehmer Selbstständig Beamter Nicht erwerbstätig Arbeitnehmer Selbstständig Beamter Nicht erwerbstätig Die Beratung erfolgte Die Wünsche des Kunden sollen nach Klärung der Bedürfnisse gemäß Versicherungs-Check vom analysiert und bewertet werden. Der Kunde wünscht, das Beratungsgespräch auf den/die konkreten Bereich(e) zu beschränken: Vorsorgeberatung Hab und Gut (Schadenversicherung) Gesundheitsvorsorge Ja, am Der Kunde benötigt eine umfassende, detaillierte Beratung zu den Möglichkeiten und Erfordernissen einer Kranken-Zusatzversicherung. Nein Ja
Haftung bei Rücklastschriften. Verursacht der Versicherungsnehmer schuldhaft eine Rücklastschrift (z. B. durch unrich- tige Angaben im SEPA-Basislastschriftmandat oder durch Unterlassen der Mitteilung von Änderungen), hat er dem Versicherer den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. NÜRNBERGER Krankenversicherung AG · Aufsichtsrat: Xx. Xxxx-Xxxxxxx Xxxxxx (Vorsitzender) Vorstand: Xxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxx, Xxxxx Xxxxxxx Sitz und Registergericht Nürnberg HR B 10668 Deutsche Bank AG Nürnberg, BIC: XXXXXXXX000, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Anschrift der Generaldirektion: 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx 000 · 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx 000 · Telefon 0000 000-0 · Fax -3206 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx · xxx.xxxxxxxxxxx.xx
Haftung bei Rücklastschriften. Verursacht der Versicherungsnehmer schuldhaft eine Rücklastschrift (z. B. durch unrichtige Angaben im SEPA-Basislastschriftmandat oder durch Unterlassen der Mitteilung von Änderungen), hat er dem Versi- cherer den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die nach Art der Schadenversicherung kalkulierte Krankheitskostenversicherung (KV752_201708) Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die nach Art der Schadenversicherung kalkulierte Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versiche- rung bestehen aus zwei Teilen, einem allgemeinen Teil I und einem tarifspezifischen Teil II. Teil I enthält die grundsätzlichen Festlegungen, die für alle nach Art der Schadenversicherung kalkulierten Krankheitskostentarife gelten. Der je Tarif gesondert bestehende Teil II enthält die für den entsprechenden Tarif gültigen Regelungen. Dazu zählt insbesondere die genaue Beschreibung des Leistungsumfangs.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.