Befolgung von Anweisungen. 70.1 Der Arbeitnehmende befolgt die Anweisungen seines Arbeitgebers über die Ausführung der Arbeit in guten Treuen. Insbesondere: a) erstellt er die vorgeschriebenen Arbeitsrapporte sorgfältig und liefert sie pünktlich ab; b) benimmt er sich gegenüber allen Personen, mit denen er in Ausübung seines Berufes in Verkehr tritt, korrekt. Er unterlässt jede Handlung, die den Arbeitgeber schädigen oder Anlass zu Reklamation geben könnte; c) unterlässt er das Rauchen während der Arbeitszeit, wenn dies vom Auftrag her verlangt wird; d) benachrichtigt er bei Arbeitsverhinderung unverzüglich den Arbeitgeber oder dessen Stellvertretung; e) schenkt er der Ausbildung der ihm anvertrauten Lernenden besondere Aufmerksamkeit.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Befolgung von Anweisungen. 70.1 73.1 Der Arbeitnehmende befolgt die Anweisungen seines Arbeitgebers über die Ausführung der Arbeit in guten Treuen. Insbesondere: :
a) erstellt er die vorgeschriebenen Arbeitsrapporte sorgfältig und liefert sie pünktlich ab; ;
b) benimmt er sich gegenüber allen Personen, mit denen dem er in Ausübung seines Berufes in Verkehr tritt, korrekt. Er unterlässt jede Handlung, die den Arbeitgeber schädigen oder Anlass zu Reklamation geben könnte; ;
c) unterlässt er das Rauchen während der Arbeitszeit, wenn dies vom Auftrag her verlangt wird; ;
d) benachrichtigt er bei Arbeitsverhinderung unverzüglich den Arbeitgeber oder dessen Stellvertretung; ;
e) schenkt er der Ausbildung der ihm anvertrauten Lernenden besondere Aufmerksamkeit.
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Befolgung von Anweisungen. 70.1 73.1 Der Arbeitnehmende befolgt die Anweisungen seines Arbeitgebers über die Ausführung der Arbeit in guten Treuen. Insbesondere: :
a) erstellt er die vorgeschriebenen Arbeitsrapporte sorgfältig und liefert sie pünktlich ab; ;
b) benimmt er sich gegenüber allen Personenjedermann, mit denen dem er in Ausübung seines Berufes in Verkehr tritt, korrekt. Er unterlässt jede Handlung, die den Arbeitgeber schädigen oder Anlass zu Reklamation geben könnte; ;
c) unterlässt er das Rauchen während der Arbeitszeit, wenn dies vom Auftrag her verlangt wird; .
d) benachrichtigt er bei Arbeitsverhinderung unverzüglich den Arbeitgeber oder dessen Stellvertretung; Stellvertretung unverzüglich bei Arbeitsverhinderung;
e) schenkt er der Ausbildung der ihm anvertrauten Lernenden besondere Aufmerksamkeit.
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