Beförderungsbeschränkungen Musterklauseln

Beförderungsbeschränkungen. Das Gewicht eines einzelnen Passagiers darf aus materialtechnischen Gründen maximal 140 kg betragen. Ab einem Körpergewicht von 120 kg bitten wir im Vorfeld um eine persönliche Kontaktaufnahme mit unserer Abteilung Passagierservice. Kinder unter 2 Jahren und Rollstuhlfahrer sind von der Beförderung ausgeschlossen. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen am Flug teilnehmen. Der Fluggast muss in der Lage sein, selbständig ca. 50 m über eine Wiese bis zum Einstieg der Passagierkabine zu gehen und die 5-stufige Einstiegstreppe ohne jegliche Hilfestellung hinauf- und herabsteigen zu können. Gehhilfen sind nicht gestattet. Eventuell vorhandene Gehbehinderungen oder körperliche Einschränkungen sind unbedingt vor der Buchung mit dem Buchungsbüro abzuklären. Aus Sicherheitsgründen behalten wir uns vor, den Fluggast von der Beförderung auszuschließen, sollten wir am Flugtag feststellen, dass seine körperliche Verfassung die Teilnahme am Flug nicht zulässt. In diesem Fall gilt der Flug als angetreten, der Flugpreis kann nicht zurückerstattet und mitgebuchte Passagiere können nicht kostenfrei vom Flug entbunden werden. Hinweise zur Bekleidung Bitte achten Sie auf festes Schuhwerk, da Sie über unbefestigten Grund zum Einstieg des Zeppelins gehen müssen.
Beförderungsbeschränkungen. 3.1 SAMTEK befördert keine Waren, die nach Maßgabe der folgenden Absätze 3.1.1 bis 3.1.4 vom Transport ausgeschlossen sind.
Beförderungsbeschränkungen. 4.1 Transportgüter, die nach Maßgabe der folgenden Absätze 4.1.1 bis 4.1.5 vom Transport ausge- schlossen sind, dürfen der Auftragnehmerin bzw. ihrem Frachtführer nicht übergeben werden und werden von dieser nicht transportiert:
Beförderungsbeschränkungen 

Related to Beförderungsbeschränkungen

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.