Beginn und Beendigung des Vertrages Musterklauseln

Beginn und Beendigung des Vertrages. 13.1. Der Vertrag tritt am 1. Tag des auf den Zahlungseingang folgenden Monats in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, die Rechnungsstellung erfolgt jährlich. Der Vertrag kann jeweils auf das Ende eines Vertragsjahres unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht weitergeführt, verpflichtet sich Ihr Unternehmen, die Mitarbeiter über das Ende der Dienstleistung zu informieren und sie anzuhalten, keine weiteren Anrufe zu tätigen. Sollten sich dennoch Mitarbeiter/Familienmitglieder melden, werden deren Support- Anfragen von ICAS abgewiesen. ICAS führt nach Vertragsende keine Beratungen mehr durch. Im Falle wiederholter Anrufe nach Vertragsende durch Mitarbeiter oder deren Familienmitglieder behält sich ICAS das Recht vor, ihre Aufwendungen (Zeit, Telefongebühren) in Rechnung zu stellen.
Beginn und Beendigung des Vertrages. (1) Der Vertrag tritt mit Vertragsschluss in Kraft. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen mit dem Kunden sind wir verpflichtet, mit der Erbringung von Support-Leistungen nach Ablauf von sieben Kalendertagen zu beginnen.
Beginn und Beendigung des Vertrages. Der Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, wenn IWB im Besitz des vom Kunden rechtsverbindlich unterzeichneten Service-Vertrages ist. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Leistung der von IWB für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Kunde keine Rechte gegenüber IWB ableiten, ausser ein allfälliges Service-Level-Agreement (SLA) der bezogenen Dienstleistung garantiert etwas anderes. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, gilt dieser mindestens bis zum "frühesten Vertragsende“. Erfolgt nicht mindestens drei Monate vor Vertragsende durch eine der Parteien eine schriftliche Kündigung, geht das Vertragsverhältnis ohne weitere Rechtshandlung der Parteien in ein unbefristetes über, welches unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 90 Tagen jeweils auf Monatsende von jeder Partei schriftlich gekündigt werden kann. Kündigt der Kunde vor dem „frühesten Vertragsende“, so schuldet der Kunde IWB die wiederkehrenden monatlichen Kosten (Preis pro Monat) bis zum „frühesten Vertragsende“. IWB kann den Vertrag mit einer Frist von 90 Tagen auf Ende des Monats kündigen, wenn ein Vertragsverhältnis zwischen IWB und einem Dienstleistungsanbieter, dessen Leistungserbringung für die Vertragserfüllung seitens der IWB gegenüber dem Kunden unerlässlich ist, gekündigt wird. Beide Parteien sind berechtigt den Vertrag aus wichtigen Gründen schriftlich, mit einer Frist von drei Arbeitstagen, ab Zustellung, auf einen beliebigen Zeitpunkt zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
Beginn und Beendigung des Vertrages. Das Beschäftigungsverhältnis beginnt am und läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann von jeder Partei unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Für beide Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Vertragskündigung aus wichtigem Grund unberührt. Es wird eine Probezeit von Monaten ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses vereinbart. Während Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende des jeweiligen Monats. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt Stunden monatlich. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten Xxxxxxx Xxxxxxxx Verlag GmbH & Co KG 70.684/025.1 Vertrag über Gebäudemanagement (2821) Die übernommenen Aufgaben sind werktäglich (ohne Samstage) auszuführen. Dabei ist bei Ausführung lärmintensiver Arbeiten grundsätzlich auf die Einhaltung der Ruhezeiten zu achten. Unaufschiebbare Arbeiten (wie z. B. Winterdienst, Nothilfe bei Defekten, Gefahrbeseitigung) sind auch an den grundsätzlich arbeitsfreien Tagen auszuführen, sofern dies erforderlich ist. Die Arbeiten sind unter Beachtung aller erforderlichen und vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen auszuführen. Die Benutzung schadhafter Werkzeuge und Geräte ist zu unterlassen. Der AN verpflichtet sich insbesondere, jederzeit die Verkehrssicherungspflicht für das Anwesen gewissenhaft wahrzunehmen. Schäden und eventuelle Gefahrenlagen sind unverzüglich dem Arbeitgebenden zu melden, soweit diese nicht durch den AN selbst unverzüglich beseitigt werden können.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.