Support-Leistungen. Miraclon erbringt Support-Leistungen gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, in der die spezifischen Pflichten des Kunden und von Miraclon beschrieben sind. Der Kunde nimmt seine in einer gültigen Leistungsbeschreibung angegebenen Pflichten zeitnah wahr. Support-Leistungen werden innerhalb einer angemessenen Frist nach Abschluss der Installation der Geräte und der Software erbracht. Für selbst installierbare oder erlernbare Produkte ist die Installation oder Schulung vom Kunden vor der Erbringung der Service-Leistungen durch Miraclon durchzuführen. Die Support-Leistungen sind ein Service von festgelegter Dauer und werden an den im Anhang „Geräte, Software und professionelle Services“ aufgeführten Tagen an sieben (7) Stunden pro Tag erbracht. Wenn zusätzliche Zeit am Kundenstandort nötig ist, wird diese Leistung gegen Berechnung von Zeit und Material zu den zum fraglichen Zeitpunkt gültigen Sätzen von Miraclon erbracht, sofern Terminplanung und lokale Verfügbarkeit dies zulassen.
Support-Leistungen. 2.1. Unsere technischen Support-Leistungen werden im Einklang mit der Leistungsbeschreibung und dem Support-EULA erbracht, die hier zu finden sind: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
2.2. Sie haben solange Anspruch auf technischen Support wie Ihre Abonnement-Lizenz für die Software andauert, oder, wenn Sie ein unbefristeter Lizenzkunde sind, solange wie Sie für technischen Support zahlen. Wir stellen technischen Support für eine bestimmte Softwareversion bis zu demjenigen Zeitpunkt zur Verfügung, zu dem wir eine Mitteilung zum „Ende der Lebensdauer“ auf unserer Webseite veröffentlichen. Wir haben zu Ziel, das „Ende der Lebensdauer” mit einer Frist von mindestens 12 Monaten bekanntzugeben, es sei denn, wir sind aus rechtlichen oder anderen stichhaltigen Gründen hierzu nicht in der Lage. Sobald eine Version das von uns veröffentlichte „Ende der Lebensdauer” erreicht hat, werden wir diese Version der Software nicht länger unterstützen, selbst wenn Sie noch über einen wirksamen technischen Support-Vertrag verfügen – Sie müssen auf die neuere Version aufrüsten und unser technischer Support gilt nur für diese neuere Version.
Support-Leistungen. Falls Sie Support-Leistungen erworben haben, wird SAP diese Produkt-Support-Leistungen für die Software nach den jeweils gültigen Support-Leistungsbedingungen und -bestimmungen von SAP erbringen. Wenn Sie Support-Leistungen für die Software erwerben, sind Sie verpflichtet, für alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der besagten Software Support-Leistungen zu erwerben. Ungeachtet des oben genannten stellt SAP keine Support-Leistungen für Produkte eines anderen Herstellers bereit.
Support-Leistungen. 4.3.1 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit Support-Anfragen per Ticketsystem jederzeit an den Anbieter stellen. Im Falle von Standard Support (9x5) werden Support-Anfragen an den in 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx Xxxxxx, geltenden Werktagen (nicht jedoch am 24.12. und am 31.12.), Montags bis Donnerstags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr Uhr bearbeitet. Im Falle von Premium Support (24x7) Severity 2-4 werden Support-Anfragen an den in 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx Xxxxxx, geltenden Werktagen (nicht jedoch am 24.12. und am 31.12.), Montags bis Donnerstags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr Uhr bearbeitet. Im Falle von Premium Support (24x7) Severity 1 werden Support-Anfragen Montag bis Sonntag bearbeitet, nicht jedoch am 24.12. und am 31.12.
4.3.2 Der Support ist auf bestimmte Funktionsbereiche und Eigenschaften der Software beschränkt. Der Anbieter stellt dem Kunden einen Katalog der durch den Support unterstützten Funktionsbereiche und Eigenschaften zur Verfügung. Der Anbieter kann im Rahmen unterschiedlicher Support-Angebote unterschiedliche Funktionsbereiche und Eigenschaften der Softwareprodukte unterstützen. Bei orcharhino Produkten sind jeweils alle Funktionsbereiche und Eigenschaften unterstützt, die in der offiziellen orcharhino Produkt-Feature-Matrix grün gekennzeichnet sind.
4.3.3 Per Ticket-System können Support-Anfragen jederzeit gestellt werden. Die Support-Anfrage wird durch einen benannten Mitarbeiter des Kunden gestellt. Dieser Mitarbeiter des Kunden ist daraufhin Ansprechpartner des Anbieters im Rahmen der weiteren Kommunikation bezüglich der Support-Anfrage. Wird die Support-Anfrage durch einen anderen, nicht benannten Mitarbeiter des Kunden gestellt, besteht seitens des Anbieters keine Pflicht zur Bearbeitung.
4.3.4 Der Anbieter wird innerhalb der vertraglich definierten Reaktionszeit durch einen Support- Mitarbeiter Kontakt zum Kunden aufnehmen und die Anfrage bearbeiten. Die Reaktionszeit ist dabei die Zeitspanne, die zwischen dem Eingang der Anfrage, gg.f / je nach Support-Level unterbrochen durch die Zeiten während Ticketsystem basierter Support nicht gebucht ist, und der ersten Kontaktaufnahme durch einen Support-Mitarbeiter des Anbieters mit dem Kunden liegt. Falls keine Reaktionszeit vereinbart worden ist, beträgt die standardmäßige Reaktionszeit drei Werktage. Die Bearbeitung einer Anfrage kann in dem Unterbreiten eines Lösungsvorschlags (inklusive dem Verweis auf ei...
Support-Leistungen. 13.1 Der Anbieter stellt dem Kunden während der Laufzeit die nachfolgen genannten Supportleistungen zur Verfügung.
13.2 Der Support umfasst ausschließlich 3rd Level Support für den Kunden per E-Mail und, soweit vom Anbieter zur Verfügung gestellt, einer Telefonhotline. Leistungen dieses 3rd Level Supports sind das Bearbeiten von Softwarefehlern. 1st- und 2nd Level Support sowie Support für Endkunden erbringt der Anbieter nicht.
13.3 Wenn der Anbieter eine unangemessene Anzahl von Anfragen erhält, die nicht die Informationen enthalten, die der Anbieter vernünftigerweise zur Beurteilung der Supportanfragen benötigt, kann der Anbieter dem Kunden angemessene zusätzliche Supportgebühren für die Bearbeitung solcher Anfragen in Rechnung stellen.
Support-Leistungen. Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit Support-Anfragen telefonisch oder per Ticketsystem an den Anbieter stellen. Telefonisch kann die Support-Anfrage an den in 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx Xxxxxx, geltenden Werktagen (nicht jedoch am 24.12. und am 31.12.), montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr Uhr gestellt werden.
Support-Leistungen. Nach Einlangen der firmenmäßig gezeichneten Support-Vereinbarung wird der fachlich zuständige Mitarbeiter von A-Trust Kontakt mit dem Kunden aufnehmen und dessen Fragen entgegennehmen. In der Regel hat die Kommunikation zwischen A-Trust und dem Kunden per E-Mail zu erfolgen. Nach Vereinbarung kann die Kommunikation auch per Telefon durchgeführt werden. Die Support-Leistungen richten sich nach den individuellen Anforderungen des Kunden und können z.B. in der Beantwortung von Fragen oder in der Analyse von Logfiles bestehen.
Support-Leistungen. Weiterhin bieten wir in Bezug auf unsere SaaS Leistungen ergänzende Support-Leistungen an. Diese Support-Leistungen bestehen insbesondere aus ● dem Einspielen von Sicherheit-Updates betreffend Ihre Instanz, ● die Information über Major-Updates (Upgrades) für Ihre Instanz.
Support-Leistungen. DriveOnWeb Privat DriveOnWeb Business Standard DriveOnWeb Business Extended DriveOnWeb Business Premium Rufbereitschaft, Supportanfragen und Störungsmeldungen Per E-Mail Per E-Mail Telefonisch, werktags von 08:00 bis 18:00 Uhr, mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage Individuell vereinbar Platzierung eines Tickets Reaktionszeit bei betriebsverhindernden Problemen N/A N/A 8 Stunden Individuell vereinbar Allgemeine Supportleistungen N/A Ja (Preise nach Aufwand. Siehe Kapitel „Preise und Zahlungsbedingungen“) Supportleistungen zur Einbindung des DriveOnWeb-Portals in Unternehmenswebsite N/A Ja (Preise nach Aufwand, siehe hierzu Kapitel „Preise und Zahlungsbedingungen“) Voraussetzung: Einbindung von DriveOnWeb-iFrame, um Authentifizierung zu ermöglichen Supportleistungen zur Einbindung der DriveOnWeb- Infrastruktur im Rechenzentrum des N/A N/A N/A Ja Beim Tarif „DriveOnWeb Premium“ handelt es sich um Individualvereinbarungen, deren Leistungsumfang im Rahmen einer umfassenden Konzeption zu spezifizieren ist.
Support-Leistungen. (1) Wir sind nach Maßgabe des Vertrages zur Erbringung der vereinbarten Support-Leistungen verpflichtet. Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistungen werden im jeweiligen Vertrag mit dem Kunden festgelegt.
(2) Wir erbringen unsere Support-Leistungen ausschließlich für Software- oder Hardwareprodukte, die der Kunde von uns – gleich ob auf Grundlage eines Kauf- oder Miet- oder Leasingvertrages – erworben hat (im Folgenden auch „vertragsgegen- ständliche Software- oder Hardwareprodukte“). Nicht Gegenstand der Support- Leistungen sind insbesondere Support-Leistungen, die durch die Installation von Soft- und Hardware Dritter notwendig wurden bzw. werden.
(3) Im Abschnitt mit der Ziffer 2 dieser Service Terms sind unsere Support-Leistungen unter Angabe von Produktnummern beschrieben, auf die im Vertrag Bezug genommen werden kann.