Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten. (1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit in einem ge- sondert abgeschlossenen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines jeden Kalendermonats ganz oder teilweise ordentlich zu kündigen. Soweit in einem gesondert abgeschlossenen Vertrag etwas anderes vereinbart wurde, gelten die vorgenannten Kündigungsfristen nachrangig.
(3) Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Jede Partei ist – neben den gesetzlichen Be- stimmungen – berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn • die andere Partei den wesentlichen Bestimmungen des Vertrages zu- widerhandelt und nach schriftlicher Abmahnung eine Änderung nicht eintritt; • über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein entsprechender Eröffnungsantrag mangels Masse abgewie- sen wird.
(4) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Das Kündigungsschreiben ist zu senden an: Deutsche Post AG Kundenservice E-POST Xxxxxxxx 000000 00000 Xxxxxxxxx oder E-Mail-Adresse: xxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xx
Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten. 4.2.1 Die Mindest-Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate ab Inbetriebnahme, sofern nichts anderes im Auftrag und Mietvertrag für die Nutzung eines kartengestützten Zahlungs- systems vereinbart wurde.
4.2.2 Der Vertrag verlängert sich über die Mindest-Vertragslaufzeit hinaus um jeweils weitere 12 Monate, wenn dieser nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
4.2.3 Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
4.2.4 Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung seitens der Volksbank ist insbesondere gegeben, wenn der Vertragspartner mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug gekommen ist oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wurde. Für diesen Fall ist die Volksbank berechtigt, für die verbleibende Mindest-Vertragslaufzeit
4.2.5 Der Vertragspartner und die Volksbank sind zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrags auch dann berechtigt, wenn sich die Anforderungen der Deutschen Kreditwirtschaft ändern oder andere Anforderungen und/oder öffentlich- rechtliche Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystems im Lauf der Betriebszeit führen (Ziff. 1 Abs. 3) und eine Lösung zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems nicht möglich ist oder nicht angeboten wird.
4.2.6 Für den Fall, dass die Deutsche Kreditwirtschaft den bestehenden Vertrag über die Zulassung zu Ihrem electronic cash-System kündigt, hat die Volksbank hinsichtlich der hiervon betroffenen Vertragspartner das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.
4.2.7 In den vorstehenden Fällen der Ziff. 4.2.5 und Ziff. 4.2.6 findet die in Ziff. 4.2.4 dargelegte Schadensersatzregelung keine Anwendung.
Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten. 12.1. Allgemein wird der FP Sign Vertrag im Standard-Tarif auf eine Laufzeit von 3 Monaten, im Business-Tarif auf eine Laufzeit von 6 Monaten geschlossen. Eine Änderung der tarifbezogenen Laufzeiten ist nur durch separaten Vertrag möglich.
12.2. Der Nutzer ist berechtigt, den FP Sign Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende (siehe Ziffer 12.1), unter Angabe der Kundennummer, schriftlich oder mittels E-Mail gegenüber dem Anbieter ordentlich zu kündigen.
12.3. Der Anbieter ist berechtigt, den FP Sign Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende ordentlich zu kündigen. Die Kündigung kann entweder schriftlich oder mittels E-Mail erfolgen.
12.4. Für den Fall, dass keine Vertragspartei eine Kündigung des FP Sign Vertrages im Sinne von Ziffer 12.2 oder Ziffer 12.3 vornimmt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 3 Monate (Standard-Tarif) bzw. 6 Monate (Business-Tarif).
12.5. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt davon unberührt.