Common use of Beginn und Ende der Beherbergung Clause in Contracts

Beginn und Ende der Beherbergung. 4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.

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Samples: www.sparesortstyria.com, www.sparesortstyria.com, www.kristan.at

Beginn und Ende der Beherbergung. 4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 14.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.

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Samples: pension-kathi.at

Beginn und Ende der Beherbergung. 4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten gemiete- ten Räume ab 15.00 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung. Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr freizuma- chen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

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Samples: www.malbrett.at

Beginn und Ende der Beherbergung. 4.1 2.1. Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 15:00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.

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Samples: www.redbullring.com

Beginn und Ende der Beherbergung. 4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so sofern der Beherberger Beherber- ger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehenbezie- hen.

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Samples: gorfion.li

Beginn und Ende der Beherbergung. 4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu ( beziehen.

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Samples: www.hochkeil.at

Beginn und Ende der Beherbergung. 4.1 3.6 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 14.00 Uhr des vereinbarten Tages („AnkunftstagAnkunfts-tag“) zu beziehen.

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Samples: hpandreas.com

Beginn und Ende der Beherbergung. 4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 zwischen 16 bis 19 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.

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Samples: lebensraeume-schneider.de