Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl Musterklauseln

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 16.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 19.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Bewirtungsbetrieb gelegen ist.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 12.1 Erfüllungsort für die Zahlung ist Neckartailfingen, für die Lieferung der Ort, an dem sich die Ware zum Zwecke des Versandes oder der Übergabe an den Käufer befindet. Gerichtsstand für Streitigkeiten jeder Art, einschließlich etwaiger Scheck- oder Wechselklagen ist für beide Teile Neckartailfingen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. (1) Erfüllungsort für die Leistungen aus dem Vertrage ist generell der Sitz der Firma des Verkäufers.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 17.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 1. Unsere Verpflichtungen sind in unseren Geschäftsräumen zu erfüllen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmensgeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Großbritannien, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher für Klagen gegen den Verbraucher örtlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist in diesem Fall Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen ge- gen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden. Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forde- rungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen ge- gen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungs- unfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beher- berger anerkannt. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl a) Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefervertrag ergebenden Ansprüche und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Liefervertrag ist der Sitz des Verkäufers, hier die Hansestadt Bremen. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.