Begleitung Musterklauseln

Begleitung. Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
Begleitung. Die Lehraufsicht begleitet Lehrbetriebe sowie Lernende während der beruflichen Grundbildung. Falls Sie Fragen oder Probleme haben, kontaktieren Sie uns!
Begleitung. Die JES Referent*innen stehen den Einsatzstellen und den Teilnehmenden bei allen inhaltlichen und organisatorischen Fragen sowie bei Problemen oder Konflikten beratend und unterstützend zur Seite. Bei Bedarf leiten sie Reflexionsgespräche vor Ort an.
Begleitung. Bis zu zwei Mal in der Woche wird eine Begleitung zur Unterstützung der versicherten Person bei Arzt- und Behördengängen sowie bei Fahrten zu Krankengym- nastik und Therapien organisiert. Übernommen werden die Kosten für die mit der Leis- tung betraute Person. Kosten Dritter (z.B. Praxisgebühr oder Bearbeitungsgebühren bei Behörden) werden nicht übernommen.
Begleitung. Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Deshalb ist es wichtig, dass Eltern und Betreuungspersonen eng zusammenarbeiten. Die Vermittlerin unterstützt dies, indem sie sich in der Regel einmal jährlich mit den Eltern und der Betreuungsperson zu einem Standortgespräch bei den Betreuenden zu Hause oder auf der Geschäftsstelle trifft. Die Vermittlerin führt zudem einmal jährlich einen Besuch bei der Betreuungsperson durch gemäss Aufsichtskonzept für Tagesfamilienangebote der KESB. Dies ist zugleich das Mitarbeitergespräch. Bei Unstimmigkeiten und Schwierigkeiten, die nicht zwischen Eltern und Betreuungsperson gelöst werden können, ist der Arbeitgeber sofort zu benachrichtigen.
Begleitung. Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist untersagt. 2.6. Verletzung von Verhaltenspflichten Verstößt ein Mitglied wiederholt und trotz Abmah- nung gegen vertragliche Nebenpflichten, insbesondere die Einhaltung der Hausordnung ist das Studio berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Begleitung. DAS MITBRINGEN VON BEGLEITPERSONEN, AUCH KINDERN, IST NUR MIT AUSDRÜCKLICHER VORHERIGER ZUSTIMMUNG DES STUDIOS GESTATTET. EINE MITNAHME VON TIEREN IST UNTERSAGT.

Related to Begleitung

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.