BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG. Die folgenden Bestimmungen regeln die Gewährleistung im Zusammenhang mit dem Software-Produkt abschließend. - Die Verpflichtung von XXXXXXXX im Rahmen der Gewährleistung besteht einzig in der Korrektur oder im Austausch eines mangelhaften Software- Produktes. Im Gewährleistungsfall und wenn der Lizenznehmer XXXXXXXX wäh- rend der Gewährleistungsfrist einen schriftlichen Bericht zukommen lässt, unternimmt XXXXXXXX angemessene Anstrengungen, das Software-Produkt kostenfrei für den Lizenznehmer zu korrigieren oder auszutauschen. XXXXXXXX ist nicht verpflichtet, Korrekturen am oder Ersatz für das Software-Produkt bereitzustellen, wenn die entsprechende Funktionalität bereits durch Verwendung einer aktualisierten Version des Software Produktes gegeben ist. - BACHMANN gewährleistet dem Lizenznehmer, dass das Software-Produkt im wesentlichen entsprechend der Dokumentation funktioniert. (Davon ausgenommen sind Evaluierungsversionen ohne RELEASE-Status - siehe Abschnitt 7 - und Software von Drittanbietern.) XXXXXXXX leistet keine Gewähr für Marktgängigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Leistungsfähigkeit oder sonstige Verwendbarkeit zu einem bestimmten Zweck. XXXXXXXX leistet außerdem keine Gewähr dafür, dass das Software-Produkt die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt oder in den vom Lizenznehmer gewünschten Kombinationen funktioniert oder dass der Betrieb sicher, fehler- oder unterbrechungsfrei ist oder rechtlichen Bestimmungen betreffend die Personensicherheit von automatisierungstechnischen Einrichtungen (zB IEC, ISO, DIN EN) entspricht und BACHMANN lehnt jegliche diesbezügliche Haftung ab. Es obliegt dem Lizenznehmer zu ermitteln, ob das Software-Produkt seine Anforderungen erfüllt. - BACHMANN gewährleistet, dass das Medium, auf dem das Software-Produkt geliefert wird, bei normaler Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und dass das unveränderte Software-Produkt bei ordnungsgemässer Installation und Anwendung im Wesentlichen die in der entsprechenden Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt. - BACHMANN gewährleistet dem Lizenznehmer, dass das Software-Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung nach österreichischem Recht keinerlei Urheberrechte, Patente oder sonstigen Rechte an geistigem Eigentum verletzt. XXXXXXXX verpflichtet sich, den Lizenznehmer hinsichtlich aller Kosten und Schadenersatzforderungen schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit einem derartigen Anspruch auftreten, wenn der Lizenznehmer XXXXXXXX binnen 30 Tagen nach Bekanntwerden eines solchen Anspruchs darüber schrift- lich verständigt, XXXXXXXX die alleinige Kontrolle über die Anfechtung ei- nes solchen Anspruchs obliegt und der Lizenznehmer XXXXXXXX Informationen, Befugnis und Unterstützung bei der Anfechtung dieses Anspruchs oder bei der Schliessung eines Vergleichs gewährt. Bei Erhalt der Benachrichtigung über die angebliche Verletzung der Rechte Dritter ist XXXXXXXX berechtigt, den EULA aufzukündigen und die vom Lizenznehmer bezahlten Lizenzgebühren für das Software-Produkt zurückzuerstatten oder das entsprechende Software- Produkt zu ersetzen oder so zu modifizieren, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden oder für den Lizenznehmer das Recht zur weiteren Nutzung des Software-Produktes zu erwerben. Diese Bestimmung ist nicht anwendbar, wenn ein Verstoss, ein Versäumnis, eine Verletzung oder Nichteinhaltung durch die Verwendung einer aktuellen Version des Software-Produktes hätte vermieden werden können oder wenn der Verstoss, das Versäumnis, die Verletzung oder Nichteinhaltung aus der Nutzung oder Kombination des Software-Produktes mit anderer Software, Hardware oder sonstigen Materialien oder aus dem Verschulden des Lizenznehmers oder eines Dritten resultiert oder es sich bei der urheber- oder patentrechtlich beanstandeten Funktionalität um eine von Drittanbietern gelieferte Komponente handelt deren Urheberrecht vom ursprünglichen Lieferanten beansprucht wird. - BACHMANN haftet nicht für Verluste oder Schäden, die aus einer verspäte- ten Lieferung des Software-Produktes, weiterentwickelter Versionen oder Fehlerbehebungen oder sonstigen Leistungen im Rahmen dieses EULA entstehen.
Appears in 1 contract
Samples: End User License Agreement
BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG. (a) Software.
(i) Falls während der neunzig (90) Tage nach der Aushändigung der Software an Sie (der „Gewährleistungszeitraum”), die Software, so wie durch RIM, oder irgend einem der autorisierten Distributoren, verfügbar gemacht wurde nicht in der Lage ist ihre Funktionen¸so wie in der Standard Endbenutzer Dokumentation beschrieben („Spezifikationen”), auszuführen, bei einer Verwendung gemäß der RIM Dokumentation, anwendbar auf die spezielle Type und Version der Software, zusammen mit den unveränderten Teilen ihrer BlackBerry Lösung, wird RIM, nach eigenem Ermessen und Wahlmöglichkeit, entweder angemessene Anstrengungen unternehmen das Problem zu lösen, oder Sie mit einer Umgehung für dieses Problem versorgen (welche Lösung oder Umgehung Ihnen durch RIM bereitgestellt wird, entscheidet RIM nach eigenem angemessenen Ermessen in einer einer Vielzahl von möglichen Formen, inklusive im Laufe eines Telefonats, oder einer E-Mail von der Kundenbetreuung an Sie, oder in der Form einer allgemein verfügbaren Ausgabe der Software mit der Korrektur, auf RIMs Website oder in einer anderen Form über die RIM Sie informiert), oder erstattet Ihnen ihre einmaligen Ausgaben für Gebühren, welche Sie für diese Software entrichtet haben, falls Sie diese Software nicht mehr benutzen wollen. und das Medium auf welchen Ihnen die Software verfügbar gemacht wurde und alle Verpackungsmaterialien dieser Software werden an RIM zurückgegeben, gemäß der normalen Gewährleistungsrückgabeverfahren (welche über Ihren Airtime Service Provider abgewickelt werden könnten, falls anwendbar, oder über den Ort wo die Software erworben wurde) innerhalb der Gewährleistungzeit zusammen mit dem Kaufnachweis.
(ii) Unabhängig davon, ob irgend etwas gegensätzlichem in dieser Vereinbarung steht, werden Aktualisierungen, Upgrades und Beta Software, welche Ihnen kostenlos bereitgestellt werden, „SO WIE ES IST” und ohne Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt.
(iii) Aktualisierungen und Upgrades, für welche Sie zusätzliche Lizenzgebühren bezahlt haben, unterliegen den oben vorgestellten Garantien über einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum, zu welchen das Upgrade für eine beliebige Software geliefert wurde.
(iv) Das oben Geschriebene findet keine Anwendung, falls das Versagen der Software die Funktionalität bereitzustellen, welche sie gemäß der Spezifikationen haben sollte, auf Folgendem beruht: (A) die Verwendung der Software in einer Art die nicht mit ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung übereinstimmt, oder in einer Form die nicht den Anweisungen entspricht, inklusive der Sicherheitsanweisungen, welche durch RIM in der zugehörigen Dokumentation für die spezielle Type und Version der Software beschrieben werden, oder (B) Fehlfunktion oder andere auf der Hardware beruhende Probleme (inklusive solcher die von einem fehlerhaften tragbaren Produkt eines Drittanbieters herrühren), Netzwerk, Software oder Kommunikationssystem (Reparaturen von fehlerhaften BlackBerry-Geräten unterliegen den Garantiebestimmungen und / oder den Supportvereinbarungen für solche RIM Produkte), oder (C) von irgend welchen externen Ursachen, welche sich auf die Software auswirken, inklusive auf die Medien auf welchen die Software bereitgestellt wurden, wie z. B. Unfälle, Katastrophen, elektrostatische Entladungen, Feuer, Überschwemmung, Blitze, Wasserschaden oder Wind, Korrekturen von Fehlern die von einer anderen Software stammen als die betreffende Software, oder wegen Schäden die auf Reparaturen oder Modifikationen beruhen, die nicht von RIM autorisiert wurden.
(v) Zur Klarstellung, diese Garantien finden auf die BlackBerry Software für tragbare Geräte Anwendung die in neuen tragbaren Produkten zum Einsatz kommen und findet keine Anwendung auf BlackBerry Software für tragbaren Geräte die bei generalüberholten tragbaren Produkte zum Einsatz kommen.
(vi) Es gibt keine Garantie für kostenlos heruntergeladene Software aus dem Nachrüst-Markt, oder von einem kostenlosen BlackBerry Software Server. Falls irgendeine Software nicht gemäß der Dokumentation innerhalb von neunzig (90) Tagen nach dem Datum funktioniert, an welchem Sie diese auf Ihrem tragbaren Produkt oder Computer, je nachdem was zutrifft, installiert haben, wobei Sie RIM kontaktieren können, damit RIM die Supportstelle identifizieren kann, falls vorhanden, der für diese Software verfügbar ist (diese Unterstützungsleistung kann Ihnen von RIM nach eigenem angemessenen ermessen in einer von diversen verfügbaren Formen an Sie geliefert werden, inklusive bei einem Telefonat oder über E-Mail-Kundenunterstützung mit Ihnen, vorausgesetzt es handelt sich um eine allgemein verfügbare Korrektur- Software oder Ausgabe auf RIMs Website oder in einer anderen Form, auf welche Sie RIM hinweist).
(vii) Sie nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass dort wo solche Software dazu dient Ihren Zugang zu Artikeln oder Diensten von Drittanbietern zu ermöglichen, RIM NUR EINEN BEGRENZTE ODER ÜBERHAUPT KEINE KONTROLLE ÜBER DIE FUNKTIONALITÄT ODER DIE LEISTUNGSFÄHIGKEIT ODER MANGELNDE LEISTUNGSFÄHIGKEIT EINES SOLCHEN ARTIKELS ODER DIENSTES EINES DRITTANBIETERS HAT UND DAHER EVENTUELL NICHT IN DER LAGE IST EINE KORREKTUR ODER EINE UMGEHUNG FÜR EIN PROBLEM ZU LIEFERN; WELCHES SIE IM ZUSAMMENHGANG MIT DIESER SOFTWARE VORGEFUNDEN HABEN. RIM garantiert nicht für Artikel oder Dienste von Drittanbietern und wenn es um solche geht müssen sie sich an den Lieferanten dieser Artikel oder Dienste wenden, um Garantieansprüche geltend zu machen. Die Garantien werden sich zwischen den Anbietern unterscheiden, ja sogar zwischen den Standorten eines bestimmten Anbieters. Sie sollen sich in der relevanten Dokumentation, oder den Geschäftsbedingungen des Verkäufer informieren, welche Unterstützung der Verkäufer für ein speziellen Artikel oder eines seiner Dienste bietet und über Ihre Rechte in Bezug auf Unterstützung und Garantien.
(viii) Dieser Abschnitt befasst sich mit den ausschließlich durch RIM eingegangenen Verpflichtungen und Ihren ausschließlichen Korrekturmöglichkeiten in Bezug auf Software und auf jegliche Mängel, Fehler, Probleme oder Bruch der Garantiebestimmungen für die hier aufgeführte Software.
(b) Produkt(e). Die begrenzte Gewährleistung, falls überhaupt eine besteht, für RIM Produkte („Begrenzte Produktgewährleistung”) wird in der zugehörigen Dokumentation beschrieben. Die begrenzte Produktgewährleistung ist die ausschließliche Garantie für irgend ein RIM Produkt, welches gemäß der Geschäftsbedingungen in dieser Vereinbarung verkauft wurde und stellt die ausschließlich für Sie verfügbaren Korrekturmaßnahmen zu RIM Produkten dar, sowie die Verletzung der begrenzten Produktgewährleistung. Beta Hardware wird „SO WIE SIE IST” geliefert, ohne irgendwelche Gewährleistung. Die folgenden Bestimmungen regeln Unterabschnitte des Abschnittes in dieser Vereinbarung mit der Überschrift „Allgemein” (Abschnitt 29) nachfolgend werden mit Referenz in die Gewährleistung im Zusammenhang mit Bedingungen der begrenzten Produktgewährleistung einbezogen, nach Bedarf in dem Software-Produkt abschließend. - Die Verpflichtung von XXXXXXXX im Rahmen der Gewährleistung besteht einzig in der Korrektur oder im Austausch eines mangelhaften Software- Produktes. Im Gewährleistungsfall und wenn der Lizenznehmer XXXXXXXX wäh- rend der Gewährleistungsfrist einen schriftlichen Bericht zukommen lässtUmfang verändert, unternimmt XXXXXXXX angemessene Anstrengungen, das Software-Produkt kostenfrei für den Lizenznehmer zu korrigieren oder auszutauschen. XXXXXXXX ist nicht verpflichtet, Korrekturen am oder Ersatz für das Software-Produkt bereitzustellen, wenn so dass ihre Anwendung auf die entsprechende Funktionalität bereits durch Verwendung einer aktualisierten Version des Software Produktes Begrenzte Produktgewährleistung gegeben ist: „Verzicht bei Verzug” (Abschnitt 29(b)), „Bestand” (Abschnitt 29(c)), „Untrennbarkeit” (Abschnitt 29 (e))¸ „Sprache” (Abschnitt 29 (f)) und „Gesamte Vereinbarung” (Abschnitt 29(h)). - BACHMANN gewährleistet dem LizenznehmerDurch ihre Zustimmung zu dieser Vereinbarung, wie oben ausgeführt, bestätigen Sie, dass das Software-Produkt im wesentlichen entsprechend der Dokumentation funktioniertSie die Begrenzte Produktgewährleistung gelesen haben und diesen Bedingungen zustimmen. (Davon ausgenommen sind Evaluierungsversionen ohne RELEASE-Status - siehe Abschnitt 7 - und Software von Drittanbietern.) XXXXXXXX leistet keine Gewähr für MarktgängigkeitZur Klarstellung, Gebrauchstauglichkeit, Leistungsfähigkeit oder sonstige Verwendbarkeit zu einem bestimmten Zweck. XXXXXXXX leistet außerdem keine Gewähr dafür, dass das Software-Produkt die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt oder außer in den dem Umfang wie es vom Lizenznehmer gewünschten Kombinationen funktioniert oder dass der Betrieb sicher, fehler- oder unterbrechungsfrei ist oder rechtlichen Bestimmungen betreffend die Personensicherheit von automatisierungstechnischen Einrichtungen (zB IEC, ISO, DIN EN) entspricht und BACHMANN lehnt jegliche diesbezügliche Haftung ab. Es obliegt dem Lizenznehmer zu ermitteln, ob das Software-Produkt seine Anforderungen erfüllt. - BACHMANN gewährleistet, dass das Medium, auf dem das Software-Produkt geliefert anwendbaren Gesetz gefordert wird, findet die „begrenzte Haftung” ihre Anwendung nur bei normaler Verwendung frei von Material- neuen RIM Produkten und Verarbeitungsfehlern ist und dass das unveränderte Software-Produkt bei ordnungsgemässer Installation und Anwendung im Wesentlichen nur die in der entsprechenden Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt. - BACHMANN gewährleistet dem Lizenznehmer, dass das Software-Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung nach österreichischem Recht keinerlei Urheberrechte, Patente oder sonstigen Rechte an geistigem Eigentum verletzt. XXXXXXXX verpflichtet sich, den Lizenznehmer hinsichtlich aller Kosten und Schadenersatzforderungen schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit einem derartigen Anspruch auftreten, wenn der Lizenznehmer XXXXXXXX binnen 30 Tagen nach Bekanntwerden eines solchen Anspruchs darüber schrift- lich verständigt, XXXXXXXX die alleinige Kontrolle über die Anfechtung ei- nes solchen Anspruchs obliegt und der Lizenznehmer XXXXXXXX Informationen, Befugnis und Unterstützung bei der Anfechtung dieses Anspruchs oder bei der Schliessung eines Vergleichs gewährt. Bei Erhalt der Benachrichtigung über die angebliche Verletzung der Rechte Dritter ist XXXXXXXX berechtigt, den EULA aufzukündigen und die vom Lizenznehmer bezahlten Lizenzgebühren für das Software-Produkt zurückzuerstatten oder das entsprechende Software- Produkt zu ersetzen oder so zu modifizieren, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden oder für den Lizenznehmer das Recht zur weiteren Nutzung des Software-Produktes zu erwerben. Diese Bestimmung ist nicht anwendbar, wenn ein Verstoss, ein Versäumnis, eine Verletzung oder Nichteinhaltung durch die Verwendung einer aktuellen Version des Software-Produktes hätte vermieden werden können oder wenn der Verstoss, das Versäumnis, die Verletzung oder Nichteinhaltung aus der Nutzung oder Kombination des Software-Produktes mit anderer Software, Hardware oder sonstigen Materialien oder aus dem Verschulden des Lizenznehmers oder eines Dritten resultiert oder es sich bei der urheber- oder patentrechtlich beanstandeten Funktionalität um eine von Drittanbietern gelieferte Komponente handelt deren Urheberrecht vom ursprünglichen Lieferanten beansprucht wird. - BACHMANN haftet nicht für Verluste oder Schäden, die aus einer verspäte- ten Lieferung des Software-Produktes, weiterentwickelter Versionen oder Fehlerbehebungen oder sonstigen Leistungen im Rahmen dieses EULA entstehenangepasste Gewährleistung (falls überhaupt) findet auf wieder aufgearbeitete Produkte Anwendung.
Appears in 1 contract
Samples: Licensing Agreement
BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG. Die folgenden Bestimmungen regeln die Gewährleistung (a) Software.
(im Zusammenhang mit dem Software-Produkt abschließend. - Die Verpflichtung von XXXXXXXX im Rahmen der Gewährleistung besteht einzig in der Korrektur oder im Austausch eines mangelhaften Software- Produktes. Im Gewährleistungsfall und wenn der Lizenznehmer XXXXXXXX wäh- rend der Gewährleistungsfrist einen schriftlichen Bericht zukommen lässt, unternimmt XXXXXXXX angemessene Anstrengungen, das Software-Produkt kostenfrei für den Lizenznehmer zu korrigieren oder auszutauschen. XXXXXXXX ist nicht verpflichtet, Korrekturen am oder Ersatz für das Software-Produkt bereitzustellen, wenn die entsprechende Funktionalität bereits durch Verwendung einer aktualisierten Version des Software Produktes gegeben ist. - BACHMANN gewährleistet dem Lizenznehmer) RIM garantiert, dass das Software-Produkt die durch RIM oder durch einen beliebigen durch RIM autorisierten Händler im wesentlichen entsprechend mit den in den Standard Endbenutzer Dokumentationen zu diesem Software-Artikel beschriebenen Funktionen („Spezifikationen”) übereinstimmt, wenn diese benutzt wird, wie in der, auf die spezielle Art und Version der Software zugehörigen Dokumentation spezifiziert, zusammen mit den nicht veränderten Teilen Ihrer BlackBerry Lösung (die „Software-Garantie”). Falls die kein Verbraucher sind, ist die Garantie der Software auf einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen, nach der Auslieferung des tragbaren Produktes an Sie begrenzt. Falls Sie ein Verbraucher sind, so gilt die Garantie der Software über einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten, nach der ersten Aktivierung der Software (der „Verbraucher-Garantie-Zeitraum”). Falls während der anwendbaren Garantiezeit die Software nicht mehr gemäß der Software Garantie funktioniert. , wird RIM: (Davon ausgenommen sind Evaluierungsversionen ohne RELEASEi) falls Sie nicht ein Verbraucher” sind, nach RIMs Ermessen und Xxxx, oder (ii) falls Sie ein Verbraucher sind, nach Ihrer Xxxx, entweder einen angemessenen Aufwand betreiben den Fehler zu korrigieren, oder Sie mit einer Möglichkeit der Umgehung des Problems versorgen (welche Lösung oder Umgehung Ihnen von RIM nach angemessenem eigenen Ermessen in einer von mehreren möglichen Formen liefert, inklusive bei einem Telefonat, oder einer E-Status - siehe Abschnitt 7 - Mail von der Kundenunterstützung, durch eine allgemein verfügbare Ausgabe einer Softwarelösungsversion, auf der RIM Website, oder in welcher beliebigen anderen Form sie RIM informiert), oder Ihnen eine Erstattung der einmaligen Zeitgebühren, die Sie für die entsprechende Software bezahlt haben, gibt, vorausgesetzt, dass: (i) Sie hören auf die Software und die Medien auf welchen Ihnen die Software verfügbar gemacht wurde, sowie die zugehörige Verpackung zu benutzen und geben diese an RIM, gemäß ihrer normalen Garantie-Rückgabeverfahren (dieses könnte über Ihren Airtime Service Provider erfolgen, falls anwendbar, oder dem Ort des Kaufs) innerhalb der anzuwendenden Garantiezeit, (ii) Sie können nachweisen, dass Sie die Software von Drittanbietern.RIM erworben haben (oder irgend einen von RIM autorisierten Händler, (iii) XXXXXXXX leistet keine Gewähr für Marktgängigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Leistungsfähigkeit oder sonstige Verwendbarkeit zu einem bestimmten Zweck. XXXXXXXX leistet außerdem keine Gewähr dafürSie können nachweisen, dass das die Software nicht gemäß den Bestimmungen in der Software-Produkt Garantie funktioniert und (iv) Sie können nachweisen, dass die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt oder Software nicht gemäß den Bestimmungen in den vom Lizenznehmer gewünschten Kombinationen funktioniert oder dass der Betrieb sicher, fehler- oder unterbrechungsfrei ist oder rechtlichen Bestimmungen betreffend die Personensicherheit von automatisierungstechnischen Einrichtungen (zB IEC, ISO, DIN EN) entspricht und BACHMANN lehnt jegliche diesbezügliche Haftung ab. Es obliegt dem Lizenznehmer zu ermitteln, ob das Software-Produkt seine Anforderungen erfüllt. - BACHMANN gewährleistetGarantie funktioniert, dass das Medium, auf dem das Software-Produkt geliefert wird, bei normaler Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und dass das unveränderte Software-Produkt bei ordnungsgemässer Installation und Anwendung im Wesentlichen die in der entsprechenden Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt. - BACHMANN gewährleistet dem Lizenznehmer, dass das Software-Produkt schon zum Zeitpunkt der Lieferung nach österreichischem Recht keinerlei Urheberrechtedes tragbaren Produktes, Patente oder sonstigen Rechte an geistigem Eigentum verletzt. XXXXXXXX verpflichtet sichfalls Sie die Software getrennt vom tragbaren Produkt erworben haben, den Lizenznehmer hinsichtlich aller Kosten zum Zeitpunkt der ersten Aktivierung der Software (falls sie ein Verbraucher sind, so findet dieser Abschnitt (iv) nicht während der ersten sechs (6) Monate Anwendung).
(ii) Unabhängig davon, ob irgend etwas gegensätzlichem in dieser Vereinbarung steht, werden Aktualisierungen, Upgrades und Schadenersatzforderungen schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit einem derartigen Anspruch auftreten, wenn der Lizenznehmer XXXXXXXX binnen 30 Tagen nach Bekanntwerden eines solchen Anspruchs darüber schrift- lich verständigt, XXXXXXXX die alleinige Kontrolle über die Anfechtung ei- nes solchen Anspruchs obliegt und der Lizenznehmer XXXXXXXX Informationen, Befugnis und Unterstützung bei der Anfechtung dieses Anspruchs oder bei der Schliessung eines Vergleichs gewährt. Bei Erhalt der Benachrichtigung über die angebliche Verletzung der Rechte Dritter ist XXXXXXXX berechtigt, den EULA aufzukündigen und die vom Lizenznehmer bezahlten Lizenzgebühren für das Software-Produkt zurückzuerstatten oder das entsprechende Software- Produkt zu ersetzen oder so zu modifizieren, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden oder für den Lizenznehmer das Recht zur weiteren Nutzung des Software-Produktes zu erwerben. Diese Bestimmung ist nicht anwendbar, wenn ein Verstoss, ein Versäumnis, eine Verletzung oder Nichteinhaltung durch die Verwendung einer aktuellen Version des Software-Produktes hätte vermieden werden können oder wenn der Verstoss, das Versäumnis, die Verletzung oder Nichteinhaltung aus der Nutzung oder Kombination des Software-Produktes mit anderer Beta Software, Hardware oder sonstigen Materialien oder aus dem Verschulden des Lizenznehmers oder eines Dritten resultiert oder es sich bei der urheber- oder patentrechtlich beanstandeten Funktionalität um eine welche Ihnen kostenlos bereitgestellt werden, „SO WIE ES IST” und ohne Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt.
(iii) Aktualisierungen und Upgrades, für welche Sie zusätzliche Lizenzgebühren bezahlt haben, unterliegen den oben vorgestellten Garantien über einen Zeitraum von Drittanbietern gelieferte Komponente handelt deren Urheberrecht vom ursprünglichen Lieferanten beansprucht wird. - BACHMANN haftet nicht für Verluste oder Schäden, die aus einer verspäte- ten Lieferung des Software-Produktes, weiterentwickelter Versionen oder Fehlerbehebungen oder sonstigen Leistungen im Rahmen dieses EULA entstehen.neunzig
Appears in 1 contract
Samples: Lösungslizenzvereinbarung
BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG. Die folgenden Bestimmungen regeln die Gewährleistung (a) Software.
(im Zusammenhang mit dem Software-Produkt abschließend. - Die Verpflichtung von XXXXXXXX im Rahmen der Gewährleistung besteht einzig in der Korrektur oder im Austausch eines mangelhaften Software- Produktes. Im Gewährleistungsfall und wenn der Lizenznehmer XXXXXXXX wäh- rend der Gewährleistungsfrist einen schriftlichen Bericht zukommen lässt, unternimmt XXXXXXXX angemessene Anstrengungen, das Software-Produkt kostenfrei für den Lizenznehmer zu korrigieren oder auszutauschen. XXXXXXXX ist nicht verpflichtet, Korrekturen am oder Ersatz für das Software-Produkt bereitzustellen, wenn die entsprechende Funktionalität bereits durch Verwendung einer aktualisierten Version des Software Produktes gegeben ist. - BACHMANN gewährleistet dem Lizenznehmer) RIM garantiert, dass das Software-Produkt die durch RIM oder durch einen beliebigen durch RIM autorisierten Händler im wesentlichen entsprechend mit den in den Standard Endbenutzer Dokumentationen zu diesem Software-Artikel beschriebenen Funktionen („Spezifikationen”) übereinstimmt, wenn diese benutzt wird, wie in der, auf die spezielle Art und Version der Software zugehörigen Dokumentation spezifiziert, zusammen mit den nicht veränderten Teilen Ihrer BlackBerry Lösung (die „Software-Garantie”). Falls die kein Verbraucher sind, ist die Garantie der Software auf einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen, nach der Auslieferung des tragbaren Produktes an Sie begrenzt. Falls Sie ein Verbraucher sind, so gilt die Garantie der Software über einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten, nach der ersten Aktivierung der Software (der „Verbraucher-Garantie-Zeitraum”). Falls während der anwendbaren Garantiezeit die Software nicht mehr gemäß der Software Garantie funktioniert. , wird RIM: (Davon ausgenommen sind Evaluierungsversionen ohne RELEASEi) falls Sie nicht ein Verbraucher” sind, nach RIMs Ermessen und Xxxx, oder (ii) falls Sie ein Verbraucher sind, nach Ihrer Xxxx, entweder einen angemessenen Aufwand betreiben den Fehler zu korrigieren, oder Sie mit einer Möglichkeit der Umgehung des Problems versorgen (welche Lösung oder Umgehung Ihnen von RIM nach angemessenem eigenen Ermessen in einer von mehreren möglichen Formen liefert, inklusive bei einem Telefonat, oder einer E-Status - siehe Abschnitt 7 - Mail von der Kundenunterstützung, durch eine allgemein verfügbare Ausgabe einer Softwarelösungsversion, auf der RIM Website, oder in welcher beliebigen anderen Form sie RIM informiert), oder Ihnen eine Erstattung der einmaligen Zeitgebühren, die Sie für die entsprechende Software bezahlt haben, gibt, vorausgesetzt, dass: (i) Sie hören auf die Software und die Medien auf welchen Ihnen die Software verfügbar gemacht wurde, sowie die zugehörige Verpackung zu benutzen und geben diese an RIM, gemäß ihrer normalen Garantie- Rückgabeverfahren (dieses könnte über Ihren Airtime Service Provider erfolgen, falls anwendbar, oder dem Ort des Kaufs) innerhalb der anzuwendenden Garantiezeit, (ii) Sie können nachweisen, dass Sie die Software von Drittanbietern.RIM erworben haben (oder irgend einen von RIM autorisierten Händler, (iii) XXXXXXXX leistet keine Gewähr für Marktgängigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Leistungsfähigkeit oder sonstige Verwendbarkeit zu einem bestimmten Zweck. XXXXXXXX leistet außerdem keine Gewähr dafürSie können nachweisen, dass das die Software nicht gemäß den Bestimmungen in der Software-Produkt Garantie funktioniert und (iv) Sie können nachweisen, dass die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt oder Software nicht gemäß den Bestimmungen in den vom Lizenznehmer gewünschten Kombinationen funktioniert oder dass der Betrieb sicher, fehler- oder unterbrechungsfrei ist oder rechtlichen Bestimmungen betreffend die Personensicherheit von automatisierungstechnischen Einrichtungen (zB IEC, ISO, DIN EN) entspricht und BACHMANN lehnt jegliche diesbezügliche Haftung ab. Es obliegt dem Lizenznehmer zu ermitteln, ob das Software-Produkt seine Anforderungen erfüllt. - BACHMANN gewährleistetGarantie funktioniert, dass das Medium, auf dem das Software-Produkt geliefert wird, bei normaler Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und dass das unveränderte Software-Produkt bei ordnungsgemässer Installation und Anwendung im Wesentlichen die in der entsprechenden Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt. - BACHMANN gewährleistet dem Lizenznehmer, dass das Software-Produkt schon zum Zeitpunkt der Lieferung nach österreichischem Recht keinerlei Urheberrechtedes tragbaren Produktes, Patente oder sonstigen Rechte an geistigem Eigentum verletzt. XXXXXXXX verpflichtet sichfalls Sie die Software getrennt vom tragbaren Produkt erworben haben, zum Zeitpunkt der ersten Aktivierung der Software (falls sie ein Verbraucher sind, so findet dieser Abschnitt (iv) nicht während der ersten sechs (6) Monate Anwendung).
(ii) Unabhängig davon, ob irgend etwas gegensätzlichem in dieser Vereinbarung steht, werden Aktualisierungen, Upgrades und Beta Software, welche Ihnen kostenlos bereitgestellt werden, „SO WIE ES IST” und ohne Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt.
(iii) Aktualisierungen und Upgrades, für welche Sie zusätzliche Lizenzgebühren bezahlt haben, unterliegen den Lizenznehmer hinsichtlich aller Kosten oben vorgestellten Garantien über einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum, zu welchen das Upgrade für eine beliebige Software geliefert wurde.
(iv) Das oben Geschriebene findet keine Anwendung, falls das Versagen der Software die Funktionalität bereitzustellen, welche sie gemäß der Spezifikationen haben sollte, auf Folgendem beruht: (A) die Verwendung der Software in einer Art die nicht mit ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung übereinstimmt, oder in einer Form die nicht den Anweisungen entspricht, inklusive der Sicherheitsanweisungen, welche durch RIM in der zugehörigen Dokumentation für die spezielle Type und Schadenersatzforderungen schadlos zu haltenVersion der Software beschrieben werden, oder (B) Fehlfunktion oder andere auf der Hardware beruhende Probleme (inklusive solcher die von einem fehlerhaften tragbaren Produkt eines Drittanbieters herrühren), Netzwerk, Software oder Kommunikationssystem (Reparaturen von fehlerhaften BlackBerry-Geräten unterliegen den Garantiebestimmungen und / oder den Supportvereinbarungen für solche RIM Produkte), oder (C) von irgend welchen externen Ursachen, welche sich auf die Software auswirken, inklusive auf die Medien auf welchen die Software bereitgestellt wurden, wie z. B. Unfälle, Katastrophen, elektrostatische Entladungen, Feuer, Überschwemmung, Blitze, Wasserschaden oder Wind, Korrekturen von Fehlern die von einer anderen Software stammen als die betreffende Software, oder wegen Schäden die auf Reparaturen oder Modifikationen beruhen, die im Zusammenhang mit nicht von RIM autorisiert wurden.
(v) Zur Klarstellung, diese Garantien finden auf die BlackBerry Software für tragbare Geräte Anwendung die in neuen tragbaren Produkten zum Einsatz kommen und findet keine Anwendung auf BlackBerry Software für tragbaren Geräte die bei generalüberholten tragbaren Produkte zum Einsatz kommen.
(vi) Es gibt keine Garantie für kostenlos heruntergeladene Software aus dem Nachrüst-Markt, oder von einem derartigen Anspruch auftreten, wenn kostenlosen BlackBerry Software Server. Falls irgendeine Software nicht gemäß der Lizenznehmer XXXXXXXX binnen 30 Dokumentation innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Bekanntwerden dem Datum funktioniert, an welchem Sie diese auf Ihrem tragbaren Produkt oder Computer, je nachdem was zutrifft, installiert haben, wobei Sie RIM kontaktieren können, damit RIM die Supportstelle identifizieren kann, falls vorhanden, der für diese Software verfügbar ist (diese Unterstützungsleistung kann Ihnen von RIM nach eigenem angemessenen ermessen in einer von diversen verfügbaren Formen an Sie geliefert werden, inklusive bei einem Telefonat oder über E-Mail-Kundenunterstützung mit Ihnen, vorausgesetzt es handelt sich um eine allgemein verfügbare Korrektur- Software oder Ausgabe auf RIMs Website oder in einer anderen Form, auf welche Sie RIM hinweist).
(vii) Sie nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass dort wo solche Software dazu dient Ihren Zugang zu Artikeln oder Diensten von Drittanbietern zu ermöglichen, RIM NUR EINEN BEGRENZTE ODER ÜBERHAUPT KEINE KONTROLLE ÜBER DIE FUNKTIONALITÄT ODER DIE LEISTUNGSFÄHIGKEIT ODER MANGELNDE LEISTUNGSFÄHIGKEIT EINES SOLCHEN ARTIKELS ODER DIENSTES EINES DRITTANBIETERS HAT UND DAHER EVENTUELL NICHT IN DER LAGE IST EINE KORREKTUR ODER EINE UMGEHUNG FÜR EIN PROBLEM ZU LIEFERN; WELCHES SIE IM ZUSAMMENHGANG MIT DIESER SOFTWARE VORGEFUNDEN HABEN. RIM garantiert nicht für Artikel oder Dienste von Drittanbietern und wenn es um solche geht müssen sie sich an den Lieferanten dieser Artikel oder Dienste wenden, um Garantieansprüche geltend zu machen. Die Garantien werden sich zwischen den Anbietern unterscheiden, ja sogar zwischen den Standorten eines solchen Anspruchs darüber schrift- lich verständigtbestimmten Anbieters. Sie sollen sich in der relevanten Dokumentation, XXXXXXXX oder den Geschäftsbedingungen des Verkäufer informieren, welche Unterstützung der Verkäufer für ein speziellen Artikel oder eines seiner Dienste bietet und über Ihre Rechte in Bezug auf Unterstützung und Garantien.
(viii) Dieser Abschnitt befasst sich mit den ausschließlich durch RIM eingegangenen Verpflichtungen und Ihren ausschließlichen Korrekturmöglichkeiten in Bezug auf Software und auf jegliche Mängel, Fehler, Probleme oder Bruch der Garantiebestimmungen für die alleinige Kontrolle über hier aufgeführte Software.
(b) Produkt(e). Die begrenzte Gewährleistung, falls überhaupt eine besteht, für RIM Produkte („Begrenzte Produktgewährleistung”) wird in der zugehörigen Dokumentation beschrieben. Die begrenzte Produktgewährleistung ist die Anfechtung ei- nes solchen Anspruchs obliegt ausschließliche Garantie für irgend ein RIM Produkt, welches gemäß der Geschäftsbedingungen in dieser Vereinbarung verkauft wurde und der Lizenznehmer XXXXXXXX Informationenstellt die ausschließlich für Sie verfügbaren Korrekturmaßnahmen zu RIM Produkten dar, Befugnis und Unterstützung bei der Anfechtung dieses Anspruchs oder bei der Schliessung eines Vergleichs gewährt. Bei Erhalt der Benachrichtigung über sowie die angebliche Verletzung der Rechte Dritter ist XXXXXXXX berechtigtbegrenzten Produktgewährleistung. Beta Hardware wird „SO WIE SIE IST” geliefert, den EULA aufzukündigen ohne irgendwelche Gewährleistung. Die folgenden Unterabschnitte des Abschnittes in dieser Vereinbarung mit der Überschrift „Allgemein” (Abschnitt 29) nachfolgend werden mit Referenz in die Bedingungen der begrenzten Produktgewährleistung einbezogen, nach Bedarf in dem Umfang verändert, so dass Ihre Anwendung auf die Begrenzte Produktgewährleistung gegeben ist: „Verzicht bei Verzug” (Abschnitt 29(b)), „Bestand” (Abschnitt 29(c)), „Untrennbarkeit” (Abschnitt 29 (e))¸ „Sprache” (Abschnitt 29 (f)) und die vom Lizenznehmer bezahlten Lizenzgebühren für das Software-Produkt zurückzuerstatten oder das entsprechende Software- Produkt „Gesamte Vereinbarung” (Abschnitt 29(h)). Durch ihre Zustimmung zu ersetzen oder so zu modifizierendieser Vereinbarung, wie oben ausgeführt, bestätigen Sie, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden oder für den Lizenznehmer das Recht zur weiteren Nutzung des Software-Produktes zu erwerbenSie die Begrenzte Produktgewährleistung gelesen haben und diesen Bedingungen zustimmen. Diese Bestimmung ist nicht anwendbar, wenn ein Verstoss, ein Versäumnis, eine Verletzung oder Nichteinhaltung durch die Verwendung einer aktuellen Version des Software-Produktes hätte vermieden werden können oder wenn der Verstoss, das VersäumnisZur Klarstellung, die Verletzung oder Nichteinhaltung aus der Nutzung oder Kombination des Software-Produktes mit anderer Software, Hardware oder sonstigen Materialien oder aus dem Verschulden des Lizenznehmers oder eines Dritten resultiert oder es sich bei der urheber- oder patentrechtlich beanstandeten Funktionalität um eine von Drittanbietern gelieferte Komponente handelt deren Urheberrecht vom ursprünglichen Lieferanten beansprucht wird. - BACHMANN haftet nicht für Verluste oder Schäden, „Begrenzte Produktgewährleistung” findet nur auf neue RIM Produkte Anwendung und nur die aus Balance einer verspäte- ten Lieferung des Software-Produktes, weiterentwickelter Versionen oder Fehlerbehebungen oder sonstigen Leistungen im Rahmen dieses EULA entstehensolchen Gewährleistung (falls überhaupt gegeben) findet auf aufgearbeitete RIM Produkte Anwendung.
Appears in 1 contract
Samples: Lösungslizenzvereinbarung