Rechte am geistigen Eigentum; Geheimhaltung Musterklauseln

Rechte am geistigen Eigentum; Geheimhaltung a) Die Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die an den Käufer gelieferten Produkte sowie jegliche diese be- treffende Technologie inklusive ihrer Auslegung und aller daran vorgenommenen Verbesserungen bleiben alleini- ges Eigentum des Verkäufers. b) In Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen erhält jede Partei unter Umständen Zugang zu nicht allgemein bekannten Informationen der anderen Partei oder kommt möglicherweise mit solchen Informationen (beispielsweise All quotations and sales of products (“Products”) made by Excelitas Technologies GmbH & Co. KG, Qioptiq Photonics GmbH & Co. KG, Excelitas PCO GmbH, Excelitas Noblelight GmbH (“Seller”) to the customer identified on the offer, order form, invoice or sales acknowledgement form which reference or have attached these terms and conditions (“Buyer”) are subject to these terms and conditions (the “Terms”).
Rechte am geistigen Eigentum; Geheimhaltung. Die Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die an den Käufer gelieferten Produkte sowie jegliche diese betreffende Technologie inklusive ihrer Auslegung und aller daran vorgenommenen Verbesserungen bleiben alleini- ges Eigentum des Verkäufers. b) In Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen erhält jede Partei unter Umständen Zugang zu nicht allgemein bekannten Informationen der anderen Partei oder kommt möglicherweise mit solchen Informationen (beispielsweise Software, Produktpläne, Preise, Marketing- und Vertriebsinformationen, Kundenlisten, Know-how oder Geschäftsgeheimnisse) in Kontakt, die ggf. als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder in Anbetracht der Umstände ihrer Offenlegung als vertraulich behandelt werden sollten (zusammen „vertrauliche Informationen“). Vertrauliche Informati-onen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, eine solche Offenlegung erfolgt in Zusammenhang mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen nach dem „Need-to-know“-Grundsatz gegenüber dem Personal des Empfängers, etwa Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer, und die betreffende Partei hat sich be-reit erklärt, die vertraulichen Informationen nach mindestens ebenso strengen Kriterien zu behandeln wie hierin ver-ankert. Jede Partei erklärt, dass sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei durch entsprechende Vor-kehrungen schützen und dabei mindestens das gleiche Maß an Sorgfalt wie zum Schutz vergleichbarer eigener vertraulicher Informationen aufbringen wird, in jedem Fall aber eine aus kaufmännischere Sicht vertretbaren Sorg-faltsstandard. Vorstehende Vorgaben gelten nicht für Informationen, (i) die einer Partei bereits bekannt waren, be-vor diese sie von der anderen erhalten hat, oder die ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt wurden oder werden; oder (ii) die der Empfänger rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht von einem Dritten erhalten hat. Verlangt ein Gericht oder eine Behörde von einem Empfänger die Offenlegung vertraulicher Informationen, hat der Empfänger dies der anderen Partei vor der entsprechenden Offenlegung mitzuteilen.

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  • Datenschutz und Geheimhaltung 7.1 Der Subunternehmer hat die Pflicht, bei der Auftragsdurchführung das Datengeheimnis in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zu wahren. Er erklärt sich bereit, auf die Anfrage der Gesellschaft hin eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen. 7.2 Beide Parteien haben die Pflicht, die bei der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen dieses Vertrages zu verwenden und darüber hinaus streng geheim zu halten. Dies gilt nicht, soweit es sich um allgemein bekanntes Wissen handelt. 7.3 Die o. g. Geheimhaltungspflicht gilt darüber hinaus auch für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, soweit der Subunternehmer und seine Mitarbeiter während der Projektdurchführung darüber Kenntnis erlangen. 7.4 Der Subunternehmer hat die Pflicht, gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem Kunden und dessen Mitarbeitern, Stillschweigen über das vereinbarte Honorar und den Inhalt dieses Vertrages zu wahren. 7.5 Die Geheimhaltungspflichten bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. 7.6 Alle Unterlagen, die der Subunternehmer von der stratandnet GmbH oder dem Kunden erhalten hat oder die bei der Vertragsdurchführung erstellt wurden, sind nach Aufforderung durch die stratandnet GmbH, spätestens jedoch bei Vertragsende- umgehend zurückzugeben. Dies gilt auch für kopierte Dokumente und Speicherungen auf Datenträgern. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. 7.7 Der Subunternehmer stellt die stratandnet GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus einer Verletzung der Bestimmungen dieser Ziffer 7 frei. 7.8 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen muss der Subunternehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro, bei Dauerverstößen für jeden Monat erneut, zahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens, auf welchen die Vertragsstrafe angerechnet wird, wird hiervon nicht angetastet. 7.9 Der Subunternehmer hat die Pflicht, seine Mitarbeiter durch schriftliche Vereinbarung zur Einhaltung der o. g. Geheimhaltungsvereinbarung und der Grundsätze des Datenschutzes zu verpflichten.