Begrenzung der Kreditaufnahme. sowie Verbot Kreditgewährung Bürgschaft DER UND 7.4.1. Das Vermögen des AIF darf nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder zur Sicherung abgetreten werden, es sei denn, es handelt sich um Kreditaufnahmen im Sinne der nachstehenden Ziffer (7.4.2) oder um Sicherheitsleistungen im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit Finanzinstrumenten. 7.4.2. Der AIF darf sowohl zu Anlagenzwecken als auch zur Befriedigung von Rücknahmeanträgen für höchstens 100% des Vermögens Kredite zu marktkonformen Bedingungen aufnehmen. Die Grenze gilt nicht für den Erwerb von Fremdwährungen durch ein "Back-to-back-Darlehen".
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Begrenzung der Kreditaufnahme. sowie Verbot Kreditgewährung Bürgschaft DER UND
7.4.1. Das Vermögen des AIF darf nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder zur Sicherung abgetreten werden, es sei denn, es handelt sich um Kreditaufnahmen im Sinne der nachstehenden Ziffer (7.4.2) oder um Sicherheitsleistungen im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit Finanzinstrumenten.
7.4.2. Der AIF darf sowohl zu Anlagenzwecken als auch zur Befriedigung von Rücknahmeanträgen für höchstens 100% des Vermögens Kredite zu marktkonformen Bedingungen aufnehmen. Die Grenze gilt nicht für den Erwerb von Fremdwährungen durch ein "Back-to-back-Darlehen".
7.4.3. Der AIF hat gegenüber der Verwahrstelle
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Samples: Treuhandvertrag
Begrenzung der Kreditaufnahme. sowie Verbot der Kreditgewährung Bürgschaft DER UNDund Bürgschaft
7.4.1. Das Vermögen des AIF darf nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder zur Sicherung abgetreten werden, es sei denn, es handelt sich um . Dies gilt auch für Kreditaufnahmen im Sinne der nachstehenden Ziffer (7.4.2) oder um Sicherheitsleistungen im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit Finanzinstrumenten.
7.4.2. Der AIF darf sowohl zu Anlagenzwecken als auch zur Befriedigung von Rücknahmeanträgen Anlagen- und Absicherungszwecken für höchstens 100300% des Vermögens Kredite zu marktkonformen Bedingungen aufnehmen. Die Grenze gilt nicht für den Erwerb von Fremdwährungen durch ein "Back-to-back-Darlehen". Der AIF hat gegenüber der Verwahrstelle keinen Anspruch auf die Einräumung des maximal zulässigen Kreditrahmens.
7.4.3. Der AIF darf Kredite gewähren und gegenüber Dritten als Bürge einstehen. Er darf auch noch nicht voll eingezahlte Finanzinstrumente erwerben.
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Samples: Fondsvertrag
Begrenzung der Kreditaufnahme. sowie Verbot der Kreditgewährung Bürgschaft DER UNDund Bürgschaft
7.4.1. Das Vermögen des AIF darf nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder zur Sicherung abgetreten werden, es sei denn, es handelt sich um . Dies gilt auch für Kreditaufnahmen im Sinne der nachstehenden Ziffer (7.4.2) oder um Sicherheitsleistungen im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit Finanzinstrumenten.
7.4.2. Der AIF darf sowohl zu Anlagenzwecken als auch zur Befriedigung von Rücknahmeanträgen Anlagen- und Absicherungszwecken für höchstens 100500% des Vermögens Kredite zu marktkonformen Bedingungen aufnehmen. Die Grenze gilt nicht für den Erwerb von Fremdwährungen durch ein "Back-to-back-Darlehen". Der AIF hat gegenüber der Verwahrstelle keinen Anspruch auf die Einräumung des maximal zulässigen Kreditrahmens.
7.4.3. Der AIF darf Kredite gewähren und gegenüber Dritten als Bürge einstehen. Er darf auch noch nicht voll eingezahlte Finanzinstrumente erwerben.
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Samples: Treuhandvertrag