Risikomanagementverfahren Musterklauseln

Risikomanagementverfahren. Die Verwaltungsgesellschaft verwendet ein Basismodell zur Berechnung der Risiken aus den Anlageinstrumenten, insbesondere in Bezug auf derivative Finanzinstrumente, und verwendet hierbei allgemein anerkannte Berechnungsmethoden. Sie hat sicherzustellen, dass zu keinem Zeitpunkt das Risiko aus derivativen Finanzinstrumenten den Gesamtwert des Portfolios übersteigt und insbesondere keine Positionen eingegangen werden, die ein für das Vermögen unlimitiertes Risiko darstellen. Bei der Bemessung des Gesamtrisikos müssen sowohl sein Ausfallrisiko als auch die mit derivativen Finanzinstrumenten erzielte Hebelwirkung berücksichtigt werden. Kombinationen aus derivativen Finanzinstrumenten und Wertpapieren müssen diese Vorschriften ebenfalls zu jedem Zeitpunkt erfüllen. Die Verwaltungsgesellschaft kann sich für den OGAW insbesondere folgender derivativen Finanzinstrumente, Techniken und Instrumente bedienen:
Risikomanagementverfahren. Die Verwaltungsgesellschaft bedient sich für die Gesellschaft eines Risikosteuerungsverfahrens, das es ihr ermöglicht, die verschiedenen mit Derivaten verbundenen Risiken genau zu messen, zu überwachen und zu steuern. Eine Darstellung dieses Risikosteuerungsverfahrens ist bei der Zentralbank eingereicht worden. Die Gesellschaft wird auf Wunsch Anteilinhabern zusätzliche Angaben über Risikosteuerungs- methoden einschließlich festgelegter quantitativer Grenzen, die von der Gesellschaft für einen bestimm- ten Teilfonds angewandt werden sollen, und über die neuesten Entwicklungen bei den Risiko- und Er- tragsmerkmalen der Hauptanlagekategorien machen. In diesem Prospekt beschriebene FDI, die nicht in das Verfahren zum Risikomanagement integriert sind, werden nicht eingesetzt, solange die Zentralbank kein überarbeitetes Verfahren zum Risikomanagement bereitgestellt hat.
Risikomanagementverfahren. Der AIFM muss ein Risikomanagementverfahren verwenden, welches ihm erlaubt, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie seinen jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios jederzeit zu überwachen und zu messen. Er muss ferner ein Verfahren verwenden, das eine präzise und unabhängige Bewertung des Xxxxx der OTC-Techniken erlaubt. Der AIFM muss der FMA Liechtenstein zumindest einmal jährlich Berichte mit Informationen übermitteln, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der für den jeweiligen Teilfonds des AIF genutzten derivativen Finanzinstrumente, der zugrunde liegenden Risiken, der Anlagegrenzen und der Methoden vermitteln, die zur Schätzung der mit den Derivatgeschäften verbundenen Risiken angewandt werden. Das Gesamtexposure („Gesamtengagement“) des Teilfonds wird mithilfe der Value-at-Risk-Methode (VaR-Methode) unter Einbezug des aktuellen Xxxxx der Basiswerte, des Gegenparteirisikos, zukünftiger Marktbewegungen und der zur Liquidation der Positionen zur Verfügung stehenden Zeit, berechnet. Die vom AIFM angewandte Risikomanagement- Methode kann dem Anhang A „Teilfonds im Überblick“ entnommen werden.
Risikomanagementverfahren. Im Einklang mit dem Gesetz von 2010 und anderen einschlägigen Gesetzen und Vorschriften und insbesondere mit der CSSF-Vorschrift Nr. 10-4 zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG im Hinblick auf organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte, Regelungen für die Geschäftstätigkeiten, Risikomanagement und Inhalt der Vereinbarung zwischen einer Verwahrstelle und einer Verwaltungsgesellschaft, CSSF-Rundschreiben 11/512, CSSF-Rundschreiben 18/698 und den ESMA- Richtlinien 10/788 zur Risikomessung und zur Berechnung des Gesamtrisikos und des Kontrahentenrisikos für OGAW verwendet die Verwaltungsgesellschaft einen Prozess für das Risikomanagement, der es ihr ermöglicht, die Gefährdung des Fonds im Hinblick auf Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken und alle anderen Risiken, u. a. Betriebsrisiken, die für den Fonds wesentlich sind, sowie deren Beitrag zum gesamten Risikoprofil des Fonds zu bewerten und zu überwachen. In Bezug auf derivative Finanzinstrumente wenden der Fonds und die Verwaltungsgesellschaft ein Verfahren zur akkuraten und unabhängigen Beurteilung des Xxxxx von OTC-Derivaten an, und der Fonds gewährleistet im Zusammenhang mit jedem seiner Teilfonds, dass sein globales Engagement in derivative Finanzinstrumente die in Anhang 1 angegebenen Höchstgrenzen nicht übersteigt. Das globale Engagement wird unter Berücksichtigung des aktuellen Xxxxx der zugrunde liegenden Vermögenswerte, des Kontrahentenrisikos, des Risikos zukünftiger Marktbewegungen und der für die Liquidierung der Positionen zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt. Jeder Teilfonds darf im Einklang mit seiner Anlagepolitik und innerhalb der in Abschnitt 10.1. „Anlagebeschränkungen“ dargelegten Höchstgrenzen in derivative Finanzinstrumente investieren, jedoch mit der Maßgabe, dass das globale Engagement bei den zugrunde liegenden Vermögenswerten insgesamt die Anlagehöchstgrenzen in Abschnitt 10.1. „Anlagebeschränkungen“ nicht übersteigt. Wenn ein Teilfonds in indexbasierte derivative Finanzinstrumente investiert, müssen diese Kapitalanlagen nicht bezüglich der in Abschnitt 10.1. „Anlagebeschränkungen“ dargelegten Höchstgrenzen kombiniert werden. Wenn ein derivatives Finanzinstrument in ein übertragbares Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss dieses hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des vorliegenden Abschnitts 10.3. mit berücksichtigt werden.
Risikomanagementverfahren. Die Verwaltungsgesellschaft setzt für die Fonds ein Risikomanagementverfahren in Einklang mit dem Gesetz von 2010 und sonstigen anwendbaren Vorschriften ein, insbesondere dem CSSF-Rundschreiben 11/512. Mit Hilfe des Risikomanagementverfahrens erfasst und misst die Verwaltungsgesellschaft das Marktrisiko, das Liquiditätsrisiko, und das Kontrahentenrisiko, einschließlich operationeller Risiken, die für den jeweiligen Fonds wesentlich sind. Ein Fonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen von Absatz 5.3. a) bis e) dieses Artikels nicht überschreitet. Wenn ein Fonds in indexbasierten Derivaten anlegt, müssen diese Anlagen nicht bei den Anlagegrenzen von Absatz 5.3. a) bis e) dieses Artikels berücksichtigt werden. Ein Derivat, das in ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften dieses Absatzes 5.8. mitberücksichtigt werden.
Risikomanagementverfahren. Der AIFM verwendet als Risikomanagementverfahren den Commitment-Approach als anerkannte Berechnungsmethode.
Risikomanagementverfahren. Die Verwaltungsgesellschaft verwendet ein Basismodell zur Berechnung der Risiken aus den Anlageinstrumenten, insbesondere in Bezug auf derivative Finanzinstrumente, und verwendet hierbei allgemein anerkannte Berechnungsmethoden. Sie hat sicherzustellen, dass zu keinem Zeitpunkt das Risiko aus derivativen Finanzinstrumenten den Gesamtwert des Portfolios übersteigt und insbesondere keine Positionen eingegangen werden, die ein für das Vermögen des Teilfonds unlimitiertes Risiko darstellen. Bei der Bemessung des Gesamtrisikos müssen sowohl sein Ausfallrisiko als auch die mit derivativen Finanzinstrumenten erzielte Hebelwirkung berücksichtigt werden. Kombinationen aus derivativen Finanzinstrumenten und Wertpapieren müssen diese Vorschriften ebenfalls zu jedem Zeitpunkt erfüllen. Die Verwaltungsgesellschaft verwendet zur Risikomessung den Commitment Approach. Die Anrechnung von Derivaten bei der Berechnung der Positionsgrössen ermittelt sich somit aus dem Kontraktwert, also dem indirekt mit dem Derivat bewegten Volumen. Das Gesamtrisiko darf 200 % des Vermögens des Teilfonds nicht überschreiten. Bei einer zulässigen Kreditaufnahme nach Ziffer 7.4.2 darf das Gesamtrisiko insgesamt 210 % des Vermögens des Teilfonds nicht übersteigen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen