Begrenzung der Netznutzungsleistung. Die an den Entnahmestellen zeitgleich ermittelte geometrische Summe aus Wirk- und Blindleistung darf während keiner ¼-h-Messperiode höher als die vertraglich jeweils vereinbarte Netzanschlusskapazität sein.
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Begrenzung der Netznutzungsleistung. Die an den Entnahmestellen der Entnahmestelle zeitgleich ermittelte geometrische Summe aus Wirk- und Blindleistung darf während keiner ¼-h-Messperiode höher als die vertraglich jeweils vereinbarte Netzanschlusskapazität sein.
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Samples: Netznutzungsvertrag
Begrenzung der Netznutzungsleistung. Die an den Entnahmestellen einer Entnahmestelle zeitgleich ermittelte geometrische Summe aus Wirk- und Blindleistung darf während keiner ¼-h-Messperiode höher als die vertraglich jeweils vereinbarte Netzanschlusskapazität sein.
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Samples: Netzanschlussvertrag