Begrenzung des Zuschusses bzw. der Zuwendung. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine gesetzliche oder satzungsmäßige Barleistung, so ent- steht in Höhe dieser Barleistung kein Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses oder der Zu- wendung. Der Anspruch auf Zuschuss oder Zuwendung entfällt ganz, wenn er den Wegfall, oder teilweise, soweit er eine Minderung der gesetzlichen oder satzungsmäßigen Barleistungen zur Folge hätte.
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Samples: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag
Begrenzung des Zuschusses bzw. der Zuwendung. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine gesetzliche oder satzungsmäßige BarleistungBarleis- tung, so ent- steht entsteht in Höhe dieser Barleistung kein Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses Zu- schusses oder der Zu- wendungZuwendung. Der Anspruch auf Zuschuss oder Zuwendung entfällt ganz, wenn er den Wegfall, oder teilweise, soweit er eine Minderung der gesetzlichen oder satzungsmäßigen Barleistungen zur Folge hätte.
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Begrenzung des Zuschusses bzw. der Zuwendung. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine gesetzliche oder satzungsmäßige BarleistungBar- leistung, so ent- steht entsteht in Höhe dieser Barleistung kein Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses oder der Zu- wendungZuwendung. Der Anspruch auf Zuschuss oder Zuwendung Zu- wendung entfällt ganz, wenn er den Wegfall, oder teilweise, soweit er eine Minderung Min- derung der gesetzlichen oder satzungsmäßigen Barleistungen zur Folge hätte.
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Samples: Manteltarifvertrag