Jugendliche Musterklauseln

Jugendliche. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen die in den vom Anbieter angebotenen Studios ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten nicht nutzen. Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nicht Mitglied werden.
Jugendliche. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.
Jugendliche. Moderne Erziehung braucht Werte
Jugendliche. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für Jugendliche entsprechend, soweit dem nicht ge- setzliche Bestimmungen zum Schutz der Jugendlichen entgegenstehen.
Jugendliche. Der Ausschank alkoholhaltiger Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist untersagt, ebenso die Abgabe von gebrannten Wassern an Jugendliche unter 18 Jahren. Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht von Erwachsenen begleitet sind, haben nach 21.00 Uhr keinen Zutritt zu Räumen, die dem Wirtschaftspatent unterstehen.
Jugendliche. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind verpflichtet, dem Studio auf Verlangen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Jugendliche. Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr haben Anspruch auf 25 Tage Ferien bzw. 200 Stunden pro Kalenderjahr.
Jugendliche. Aufenthalte von Jugendlichen unter 18 sind nur in Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten gestattet, dem die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurden. Jugendliche ab 16 Jahren können die Leistungen des Campingplatzes mit der Einverständniserklärung der Eltern nutzen. Ein entsprechendes Dokument ist dem Betreiber vorzu- legen.
Jugendliche. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter geschlossen werden.
Jugendliche. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.