Jugendliche. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen die in den vom Anbieter angebotenen Studios ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten nicht nutzen. Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nicht Mitglied werden.
Jugendliche. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.
Jugendliche. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für Jugendliche entsprechend, soweit dem nicht ge- setzliche Bestimmungen zum Schutz der Jugendlichen entgegenstehen.
1. Arbeitnehmer, die das 57. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine zweieinhalbstündige Altersfreizeit je Woche. Soweit für Arbeitnehmer aufgrund einer Regelung nach § 2 Abschnitt I Ziffer 3 oder einer Einzelvereinbarung oder aufgrund von Kurzarbeit eine um bis zu zweieinhalb Stunden kürze- re wöchentliche Arbeitszeit als die regelmäßige tarifliche wöchentliche Arbeitszeit gilt, ver- mindert sich die Altersfreizeit entsprechend. Liegt die Arbeitszeit um zweieinhalb Stunden oder mehr unter der tariflichen Arbeitszeit, entfällt die Altersfreizeit.
2. Die Lage der Altersfreizeiten kann zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat unter Beachtung des § 76 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz vereinbart werden. Vorrangig sollen Altersfrei- zeiten am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag gewährt werden. Ist aus Gründen des Arbeitsablaufs eine Zusammenfassung der Altersfreizeiten zu freien Tagen erforderlich, können sich die Betriebsparteien hierauf einigen. Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, so fallen die Altersfreizeiten auf den Mitt- wochnachmittag.
3. Arbeitnehmer in voll- oder teilkontinuierlicher Wechselschichtarbeit sowie Arbeitnehmer in Zweischichtarbeit, wenn sie regelmäßig auch Spätschichten leisten, erhalten abweichend von Ziffer 1 bereits ab Vollendung des 55. Lebensjahres eine zweieinhalbstündige Altersfrei- zeit je Woche. Für Arbeitnehmer in vollkontinuierlicher Wechselschichtarbeit, die das 55. Lebensjahr voll- endet und mindestens 15 Jahre vollkontinuierliche Wechselschichtarbeit geleistet haben, er- höht sich die Altersfreizeit je Woche um eine Stunde auf dreieinhalb Stunden. Ziffer 1 Absatz 2 gilt entsprechend. Für Arbeitnehmer in voll- oder teilkontinuierlicher Wechselschichtarbeit sind die Altersfreizei- ten zu Freischichten zusammenzufassen. Die Freischichten sind möglichst gleichmäßig ver- teilt in dem Verhältnis auf Früh-, Spät- und Nachtschichten zu legen, wie diese im Laufe des Kalenderjahres nach dem jeweiligen Schichtplan anfallen.
4. Arbeitnehmer, deren höchstens 24stündige Anwesenheitszeit im Betrieb sich unterteilt in Arbeit, Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsruhe, erhalten nach dem vollendeten 57. Le- bensjahr möglichst gleichmäßig verteilt jährlich acht weitere 24stündige Freizeiten als Alters- freizeiten.
5. Für die Arbeitszeit, die infolge einer Altersfreizeit ausfällt, w...
Jugendliche. Moderne Erziehung braucht Werte
Jugendliche. Der Ausschank alkoholhaltiger Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist untersagt, ebenso die Abgabe von gebrannten Wassern an Jugendliche unter 18 Jahren. Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht von Erwachsenen begleitet sind, haben nach 21.00 Uhr keinen Zutritt zu Räumen, die dem Wirtschaftspatent unterstehen.
Jugendliche. Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr haben Anspruch auf 25 Tage Ferien bzw. 200 Stunden pro Kalenderjahr.
Jugendliche. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind verpflichtet, dem Studio auf Verlangen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Jugendliche. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
Jugendliche. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
Jugendliche. Aufenthalte von Jugendlichen unter 18 sind nur in Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten gestattet, dem die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurden. Jugendliche ab 16 Jahren können die Leistungen des Campingplatzes mit der Einverständniserklärung der Eltern nutzen. Ein entsprechendes Dokument ist dem Betreiber vorzu- legen.