Behördliche Genehmigungen. Zudem verpflichtet sich der Auftragnehmer alle Genehmigungen für die zeitweilige und endgültige Besetzung der öffentlichen und privaten Grundstücke zu besorgen und die Kosten für die zeitweilige Besetzung der genannten Grundstücke zu tragen, welche im Sinne des Artikels 8 notwendig sind.
Behördliche Genehmigungen. Der AG hat die für das Projekt erforderlichen Bewilligungen und behördlichen Genehmigungen einzuholen. Der AN hat die im Zusammenhang mit der Ausführung seiner Leistung erforderlichen Bewil- ligungen und behördlichen Genehmigungen selbst einzuholen, sofern diese nicht vom AG eingeholt worden sind.
Behördliche Genehmigungen a) Der Mieter hat die nach den geltenden Vorschrif- ten für seine Veranstaltung erforderlichen Ge- nehmigungen, Erlaubnisse und Anmeldungen rechtzeitig einzuholen und die ihm auferlegten Pflichten auf seine Kosten zu erfüllen. Die Erfül- lung dieser Verpflichtungen muss der Mieter auf Verlangen des Vermieters vor der Nutzung der Mietobjekte nachweisen.
b) Weiterhin ist der Mieter verpflichtet, soweit erfor- derlich, die mit der Nutzung verbundene Veran- staltung ordnungsgemäß bei der GEMA anzu- melden und die anfallenden Gebühren zu ent- richten.
c) Der Mieter hat alle erforderlichen öffentlichen Abgaben, insbesondere die Künstlersozialab- gabe (KSK), fristgerecht zu entrichten. Der Mie- ter hat den Vermieter von Ansprüchen Dritter freizustellen.
d) Wird der Vermieter wegen Nichtbeachtung oder Nichterfüllung von behördlichen Bestimmungen in Anspruch genommen, stellt der Mieter den Vermieter auf erstes Anfordern von den entspre- chenden Ansprüchen frei, soweit diese Bestim- mungen mit dem Betrieb der Veranstaltung zu- sammenhängen.
Behördliche Genehmigungen. Für einen ordnungsgemäßen Schiffsbetrieb sind diverse in- bzw. ausländische behördliche Genehmigungen (z.B. Klassifizierung, Registrierung, Schiffsbesatzungszeugnis und Ausflaggung) erforderlich. Diese Genehmigungen sind in der Regel zeitlich befristet und müssen nach Ablauf erneuert werden. Es besteht das Risiko, dass bei einem nicht rechtzeitigen Vorliegen der notwendigen behördlichen Genehmigungen der Betrieb des Schiffes untersagt, verzögert oder eingeschränkt werden kann, was zu verringerten Einnahmen der Projektinhaberin führen würde.
Behördliche Genehmigungen. Nach Kenntnis der KVG liegen alle behördlichen Genehmigungen zur Erreichung des Anlageziels der Investmentgesellschaft vor.
Behördliche Genehmigungen. Für erforderliche behördliche Genehmigungen ist Vertragspartner 2 verantwortlich und trägt die daraus resultierenden Kosten.
Behördliche Genehmigungen. Es ist alleinige Sache des Auftraggebers, etwaig erforderliche behördliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Dies gilt auch für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA.
Behördliche Genehmigungen. Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die für seine und für die Tätigkeit seiner Beauftragten auf dem Stand oder dem Gelände erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden gewerberechtlichen oder polizeilichen Vorschriften eingehalten werden. Bestehende Zweifel sind bei den zuständigen Behörden und, soweit es sich um gewerberechtliche Vorschriften handelt, bei dem Bezirksamt Charlottenburg von Berlin - Abteilung Wirtschaft - zu klären. Die XxxxXxxxx 0000 Xxxxxx wird vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen festgesetzt. Damit kommen die nach Titel IV der Gewerbeordnung vorgesehenen Marktprivilegien zum Zuge.
Behördliche Genehmigungen. 3.1 Die rechtzeitige Einholung etwa notwendiger behördlicher Sondergenehmigungen und die Durchführung der etwa notwendigen Folgemaßnahmen (z.B. Straßenabsperrmaßnahmen) erfolgt ausschließlich durch den Mieter und in dessen Verantwortung.
3.2 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nicht zu benutzen, bevor die etwa erforderlichen Genehmigungen und deren Folgemaßnahmen vorliegen bzw. durchgeführt sind.
Behördliche Genehmigungen. 1.3.1 Der AG hat die für das Werk erforderlichen Bewilligungen und behördlichen Genehmigungen einzuholen.
1.3.2 Der AN hat die im Zusammenhang mit der Ausführung seiner Leistung erforder- lichen Bewilligungen und behördlichen Genehmigungen einzuholen, sofern diese nicht vom AG eingeholt worden sind.