Einsatz von Subunternehmen Musterklauseln

Einsatz von Subunternehmen. Der Einsatz von Dritten zur Vertragserfüllung (insbesondere Subunternehmen jeglichen Grades) bzw. deren Austausch bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Ist seitens des Auftragnehmers von vornherein der Einsatz von Dritten bei der Vertragserfüllung beabsichtigt, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber bereits in seinem Angebot mitzuteilen.
Einsatz von Subunternehmen. Der Einsatz von Dritten zur Vertragserfüllung (insbesondere Subunternehmen jeglichen Grades) bzw. deren Austausch bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftrag- gebers. Ist seitens des Auftragnehmers von vornherein der Einsatz von Dritten bei der Vertragserfüllung beabsichtigt, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber bereits in seinem Angebot mitzuteilen. 8 AEntG genannten gemeinsamen Einrichtungen der Tarif- vertragsparteien nachgekommen wird.
Einsatz von Subunternehmen. Der Einsatz von Dritten (insbesondere Subunternehmen jegli- chen Grades) am Standort des Auftraggebers zur Vertragserfül- lung sowie deren Austausch bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird seine Zu- stimmung nicht ohne Grund verweigern. Ist seitens des Auftrag- nehmers von vornherein der Einsatz von Dritten bei der Ver- tragserfüllung beabsichtigt, hat der Auftragnehmer dies dem Auf- traggeber bereits in seinem Angebot mitzuteilen. oder anderen Behörden auf Zahlung von Beiträgen in Anspruch genommen worden ist, stellt der Auftragnehmer den Auftragge- ber von diesen Ansprüchen frei.
Einsatz von Subunternehmen. 11.1 STP ist zum Einsatz von Subunternehmern berechtigt. Der Kunde kann die Erteilung dieser Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Auf Nachfrage wird STP die Subunternehmen offenlegen.
Einsatz von Subunternehmen. 13.1 Sofern nicht durch geltendes Recht verboten, hat der Auftragnehmer das Recht, Subunternehmer mit der Erfüllung des Vertrages zu beauftragen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich über solche Subunternehmer informieren, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Dienstleistungen des Auftragnehmers und/oder die Lieferung von Leistungen an den Auftraggeber einsetzt oder einsetzen will.
Einsatz von Subunternehmen. Der Einsatz von Dritten (insbesondere Subunternehmen jeglichen Grades) am Standort des Auftraggebers zur Vertragserfüllung sowie deren Austausch bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nicht ohne Grund verweigern. Ist seitens des Auftragnehmers von vornherein der Einsatz von Dritten bei der Vertragserfüllung beabsichtigt, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber bereits in seinem Angebot mitzuteilen.
Einsatz von Subunternehmen. Der Einsatz von Dritten (insbesondere Subunternehmen jeglichen Grades) bzw. ihr Austausch bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung Abbotts. Ist seitens des Auftragnehmers von vornherein der Einsatz von Dritten bei der Vertragserfüllung beabsichtigt, hat der Auftragnehmer dies Abbott bereits bei seinem Angebot mitzuteilen.
Einsatz von Subunternehmen. Der Lieferant ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustim- mung zum Einsatz von Subunternehmen berech- tigt. Der Lieferant verpflichtet die Subunterneh- mer, sämtliche aus diesen AGB sowie den Ver- tragsdokumenten resultierenden Verpflichtungen einzuhalten. Der Lieferant ist vollumfänglich für die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch die Subunternehmen verantwortlich und haftet für deren sämtliche Handlungen und Un- terlassungen.
Einsatz von Subunternehmen. Der Einsatz von Dritten zur Vertragserfüllung (insbesondere Subunternehmen jeglichen Gra- des) bzw. deren Austausch bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftrag- gebers, die der Auftraggeber jedoch nicht ohne sachlichen Grund verweigern kann. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn begründete Anhaltspunkte bestehen, dass der Dritte nicht über die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages erforderliche Qualifikation verfügt oder aus sonstigen Gründen nicht geeignet erscheint, die ihm zur Über- tragung angedachten Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Ist seitens des Auftragnehmers von vornherein der Einsatz von Dritten bei der Vertragserfüllung beabsichtigt, hat der Auf- tragnehmer dies dem Auftraggeber bereits in seinem Angebot mitzuteilen.
Einsatz von Subunternehmen a. Die Auftraggeberin ist grundsätzlich damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin an sorgfältig ausgewählten Drittunternehmen Unterauf- träge erteilt, insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Bereiche Hosting, Wartung und Installation, Telekommunikationsdienstleistungen, Benutzerservice, Entwicklung, Reinigungskräfte, Prüfer und Entsorgung von Datenträgern.