Allgemeine Verhaltensregeln Musterklauseln

Allgemeine Verhaltensregeln. (1) Mit der Anmeldung zur Nutzung des Angebots des ZHS erklärt sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit der Einhaltung dieser Allgemeinen Bedingungen sowie der ergänzenden Benutzungsordnungen nach Ziff. 1 Absätze 2 und 3 dieser Allgemeinen Bedingungen einverstanden.
Allgemeine Verhaltensregeln. Während des Aufenthaltes innerhalb der Kleingartenanlage ist jeder ruhestörende Lärm zu vermeiden. Lärmintensive Geräte dürfen in der Kleingartenanlage nicht verwendet werden. Dazu gehören insbesondere alle Geräte mit Verbrennungsmotoren. Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen (Montag mit Samstag) ausgeführt werden. Die Bestimmungen der Haushalts- und Musiklärmverordnung der LHM in der jeweiligen Fassung sind zu beachten. Stromaggregate und Elektrogeräte dürfen nur kurzzeitig und außerhalb der Ruhezeiten bei Renovierungs- oder genehmigten Umbau- sowie Gemeinschaftsarbeiten und Baumfällungen verwendet werden.
Allgemeine Verhaltensregeln a. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen pfleglich und sach- kundig zu behandeln und unverzüglich nach Erhalt der Mietsachen zu prüfen, ob diese funktionstüchtig sind und der Bestellung entsprechen. Abweichungen hinsichtlich der Zahl, Art und Güte von der Bestellung und der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die beanstandungslose Übernahme der Miet- sachen gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Der Mieter ist bei Mängeln an der Mietsache nicht von der Zahlung des Mietzinses befreit oder zu dessen Minderung berechtigt, wenn der Mangel nicht unverzüglich nach dem Empfang angezeigt wird.
Allgemeine Verhaltensregeln. 1. Wer den E-Scooter BMW x2city führt, muss einzeln hintereinander fahren, darf sich nicht anfahrende Fahrzeuge an- hängen und nicht freihändig fahren.
Allgemeine Verhaltensregeln. 4.1. Die Besucher sind verpflichtet, sich auf dem gesamten Gelände so zu verhalten, dass Dritte nicht beeinträchtigt werden. Sie haben alles zu unterlassen, womit sie sich selbst oder andere Personen gefährden könnten. Eltern haben für die Aufsicht über ihre Kinder Sorge zu tragen.
Allgemeine Verhaltensregeln a) Damit das äußere Erscheinungsbild des Hauses nicht beeinträchtigt wird, hat der Mieter die Fenster seiner Wohnung mit Gardinen zu versehen. Diese müssen in sauberem Zustand gehalten werden. Gleiches gilt für etwaige Fensterbehänge im Treppenhaus. Diese müssen durch die einzelnen Mietparteien abwechselnd gesäubert und, soweit erforderlich, auch gewaschen werden.
Allgemeine Verhaltensregeln. Jeder Nutzer erhält ein Nutzerkonto. Das Nutzerkonto muss durch ein nicht zu erratendes Passwort von mindestens acht Zeichen Länge (Groß-/Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) gesichert werden. Es ist untersagt, das Passwort anderen Nutzern mitzuteilen. Erfährt ein Nutzer, dass ein Dritter (ausgenommen sind die Erziehungsberechtigen) unberechtigt Kenntnis von seinem Passwort hat, so muss er sein Passwort unverzüglich ändern und dies der Schule melden. Sollte ein Nutzer sein Passwort vergessen haben, ist er verpflichtet, dass durch einen Administrator neu vergebene Passwort beim nächsten Einloggen sofort zu ändern. Nur der Nutzer selbst darf ein neues Passwort für sich persönlich bei einem Administrator/Lehrer beantragen. Um sicherzustellen, dass nur der Xxxxxx selbst dies beantragt und erhält, findet dieser Vorgang grundsätzlich persönlich in der Schule statt. Alle Nutzer sind verpflichtet, eingesetzte Filter und Sperren zu respektieren und diese nicht zu umgehen. Die Sicherung eigener in IServ gespeicherter Dateien gegen Verlust obliegt der Verantwortung der Nutzer, da eine Rücksicherung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre. Das Senden, Aufrufen und Speichern jugendgefährdender und anderer strafrechtlich relevanter Inhalte ist auf dem Schulserver ebenso verboten wie die Speicherung von URLs (Webseiten) oder Links auf jugendgefährdende Websites oder Websites mit strafrechtlich relevanten Inhalten. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte und die Art gespeicherter Daten. Weil umfangreiche Up- und Downloads die Arbeitsgeschwindigkeit des Servers beeinträchtigen, sind diese nicht erlaubt. Die Installation oder Nutzung fremder Software darf und kann nur von den Administratoren durchgeführt werden.
Allgemeine Verhaltensregeln. Eine parteipolitische Betätigung im Betrieb ist weder dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat noch den Beschäftigten erlaubt. Insbesondere dürfen ohne Zustimmung des Arbeitgebers weder Plakate angeklebt noch Flugschriften etc. verteilt werden. • Den Gewerkschaften ist es nur in den Pausen erlaubt, Informationsmaterial an die Belegschaft zu verteilen. • Im gesamten Betrieb besteht ein absolutes Alkoholverbot: Es ist verboten, im Betrieb alkoholischer Getränke zu sich zu nehmen oder bereits alkoholisiert zur Arbeit zu erscheinen. Wird ein Arbeitnehmer alkoholisiert am Arbeitsplatz angetroffen, ist er für den Rest des Arbeitstages ohne Fortzahlung der Vergütung nach Hause zu schicken. • Kommt es im Betrieb zu einem Unfall, hat jeder Beschäftigte 1. Hilfe zu leisten, den Werksarzt und die Personalabteilung zu benachrichtigen. Veränderungen am Unfallort dürfen nur vorgenommen werden, wenn sonst keine Hilfe geleistet werden kann. • Privatarbeiten dürfen während der Arbeitszeit nur erledigt werden, wenn der Vorgesetzte dies ausdrücklich erlaubt hat. Gleiches gilt für Privatarbeiten, die außerhalb der Arbeitszeit im Betrieb oder auf dem Betriebsgelände durchgeführt werden sollen.
Allgemeine Verhaltensregeln. Der Kunde stellt sicher, dass seine Trainingsteilnehmer und Trainingsleiter im Umgang mit Simulatoren. und sonstigen Geräten im Besitz von LAT mindestens dieselben Sorgfaltsregeln befolgt, als würden die Trainingsdienstleistungen mit Geräten des Kunden durchgeführt.
Allgemeine Verhaltensregeln. (1) Benutzer haben sich im Eisstadion so zu verhalten, dass