Allgemeine Verhaltensregeln Musterklauseln

Allgemeine Verhaltensregeln. Während des Aufenthaltes innerhalb der Kleingartenanlage ist jeder ruhestörende Lärm zu vermeiden. Lärmintensive Geräte dürfen in der Kleingartenanlage nicht verwendet werden. Dazu gehören insbesondere alle Geräte mit Verbrennungsmotoren. Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen (Montag mit Samstag) ausgeführt werden. Die Bestimmungen der Haushalts- und Musiklärmverordnung der LHM in der jeweiligen Fassung sind zu beachten. Stromaggregate und Elektrogeräte dürfen nur kurzzeitig und außerhalb der Ruhezeiten bei Renovierungs- oder genehmigten Umbau- sowie Gemeinschaftsarbeiten und Baumfällungen verwendet werden.
Allgemeine Verhaltensregeln. (1) Mit der Anmeldung zur Nutzung des Angebots des ZHS erklärt sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit der Einhaltung dieser Allgemeinen Bedingungen sowie der ergänzenden Benutzungsordnungen nach Ziff. 1 Absätze 2 und 3 dieser Allgemeinen Bedingungen einverstanden. (2) Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind dringend aufgefordert, ihre Wertsachen (Schmuck, Geld etc.) möglichst nicht mitzubringen. Kleidung und persönliche Gegenstände sind in die dafür vorgesehenen Spinde einzuschließen.
Allgemeine Verhaltensregeln a. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen pfleglich und sach- kundig zu behandeln und unverzüglich nach Erhalt der Mietsachen zu prüfen, ob diese funktionstüchtig sind und der Bestellung entsprechen. Abweichungen hinsichtlich der Zahl, Art und Güte von der Bestellung und der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die beanstandungslose Übernahme der Miet- sachen gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Der Mieter ist bei Mängeln an der Mietsache nicht von der Zahlung des Mietzinses befreit oder zu dessen Minderung berechtigt, wenn der Mangel nicht unverzüglich nach dem Empfang angezeigt wird. b. Neben dem Gerät sind Verpackungen, Bedienungsanleitungen und Zubehör Bestandteile des Mietgegenstandes und somit Eigentum des Vermieters. Nur bei der vollständigen Rückgabe sämtlicher Bestandteile des Mietgegenstandes erfüllte der Mieter/Benutzer seine vertraglichen Pflichten. c. Der Mieter haftet während der gesamten Mietzeit für Beschädigun- gen, Verlust und Ähnliches an den Mietgegenständen samt Zubehör bis zur Höhe des Schadenswertes und damit verbundener Bearbeitungskos- ten beim Vermieter. Treten Mängel an den Mietsachen oder Zubehör- teilen während der Vertragslaufzeit auf oder kommen Mietsachen abhanden, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch am folgenden Werktag nach dem Vorfall darüber in Kenntnis zu setzen. Gibt der Mieter die Mietsache unvollständig, man- gelhaft oder nicht zurück, so kann der Vermieter während der Repara- tur- oder Wiederbeschaffungszeit Nutzungsausfall in Höhe des Mietzin- ses vom Mieter verlangen. Des Weiteren behält sich der Vermieter vor, die Kosten für getätigte Mehraufwendungen vom Mieter zu verlangen. d. Firmenzeichen oder Kennnummern des Herstellers oder Vermieters, Normenschilder, Kalibrierlabels und sonstige Bezeichnungen sind un- verändert auf dem Gerät zu belassen. Jede Veränderung am Miet- gegenstand ist unzulässig. Einen durch Missachtung dieser Bestimmung entstehenden Schaden hat der Mieter voll zu ersetzen. e. In Abweichung von § 7 lit. d) gilt, dass für den normalen Arbeitsablauf notwendige Veränderungen an den Geräten durch den Mieter vorge- nommen werden dürfen. Sie müssen jedoch vor Rückgabe der Mietsache wieder vollständig rückgängig gemacht werden. Der Mieter hat die Mietsache immer in dem Zustand zurückzugeben, in dem er angeliefert wurde. Der Vermieter kann Entschädigung ...
Allgemeine Verhaltensregeln. Mit der Nutzung der AUSSDA Dataverse API erklären Sie, dass Sie die allgemeinen Nutzungsbedingungen von AUSSDA gelesen und akzeptiert haben (xxxxx://xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx/). Mit dem Zugriff, dem Upload und/oder dem Download von Inhalten aus dem AUSSDA Dataverse unter Verwendung einer Dataverse API erkennen Sie an und stimmen zu, dass:
Allgemeine Verhaltensregeln a) Damit das äußere Erscheinungsbild des Hauses nicht beeinträchtigt wird, hat der Mieter die Fenster seiner Wohnung mit Gardinen zu versehen. Diese müssen in sauberem Zustand gehalten werden. Gleiches gilt für etwaige Fensterbehänge im Treppenhaus. Diese müssen durch die einzelnen Mietparteien abwechselnd gesäubert und, soweit erforderlich, auch gewaschen werden. b) Die Einstellung von Motorfahrzeugen im Haus und auf dem Hof ist untersagt. Fahrräder dürfen nur im Keller abgestellt werden. Sie sind über Treppen und Flure zu tragen, desgleichen Kinderwagen, die nur vorübergehend im Hausflur untergestellt werden dürfen. c) Das Abstellen von Gegenständen im Hausflur, auf dem Speicher oder in den Kellergängen ist nicht gestattet. Gleiches gilt für das Aufhängen von Bildern im Treppenhaus. d) In die Ausguss- und WC-Becken dürfen keine Abfälle, Windeln, Monatsbinden und ähnliches geworfen werden. Die Mieter sind verpflichtet, ihre Abfälle nach Maßgabe der Ortssatzung fortzuschaffen. e) In Treppenhaus, Aufzug, Keller, Speicher, Waschküche, Trockenraum und allen anderen gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteilen ist das Rauchen nicht gestattet. f) Xxx Xxxxxxxx und Xxxxxxxx darf nichts herabgeworfen werden. Gegenstände auf oder an Brüstungen müssen sicher befestigt sein. Die Anbringung bedarf stets der Genehmigung des Vermieters. Blumenkästen müssen so angebracht sein, dass keine Beeinträchtigungen durch herabtropfendes Wasser oder herabfallende Blüten und Blätter entstehen. g) Es ist dem Mieter nicht gestattet, auf Balkonen, Terrassen, Loggien oder aber in Fenstern Gegenstände anzubringen bzw. abzustellen, die sich störend auf das äußere Erscheinungsbild des Hauses auswirken. Wäsche darf weder auf Brüstungen ausgelegt noch von dort gereinigt und auch nicht auf Balkonen, Loggien und Terrassen aufgehängt werden. Das Aufstellen von Wäscheständern im Treppenhaus, Hof oder Garten ist unzulässig. h) Wäsche ist vor dem Aufhängen auszuwringen oder zu schleudern. Es dürfen keine tropfnassen Teile aufgehängt werden. Nach dem Trocknen ist die Wäsche unverzüglich wieder abzunehmen. i) Das Grillen auf Balkonen, Terrassen, Hof oder Garten ist nicht gestattet. j) Familienfeiern oder Partys dürfen nicht in Gemeinschaftsräumen, Hof oder Garten abgehalten werden. k) Die Lüftung der Wohnungen, insbesondere die Ableitung von Küchendünsten, darf nicht durch das Treppenhaus erfolgen. l) Das Füttern von Tauben, Igeln und herrenlosen Katzen ist verboten.
Allgemeine Verhaltensregeln. Die Heimleitung und die vorgesetzte Bereichsleitung sowie die Mitarbeiten- den wirken zusammen, um im Betrieb ein Klima des persönlichen Respekts und Vertrauens zu schaffen, das Missbräuche, Übergriffe, Mobbing, sexuel- le Belästigungen und sonstige Diskriminierungen verhindert. Alle Mitarbeitenden sollen sich rücksichtsvoll verhalten und gegenseitig die Persönlichkeitssphäre respektieren. Mitarbeitende, die sexuelle Belästigung einer anderen Person bemerken oder vermuten, sollen die belästigende Person auf die Unzulässigkeit ihres Verhaltens hinweisen und die betroffene Person unterstützen. Betroffene Mitarbeitende sollen den belästigenden Personen, wenn möglich, klar zu verstehen geben, dass sie sich belästigt fühlen und das betreffende Verhalten unerwünscht und unverzüglich zu unterlassen ist. In jedem Falle kann sich der bzw. die betroffene Mitarbeitende zur vertraulichen Beratung an eine der unten in Ziff. 7 genannten Vertrauenspersonen wenden.
Allgemeine Verhaltensregeln. 4.1. Die Besucher sind verpflichtet, sich auf dem gesamten Gelände so zu verhalten, dass Dritte nicht beeinträchtigt werden. Sie haben alles zu unterlassen, womit sie sich selbst oder andere Personen gefährden könnten. Eltern haben für die Aufsicht über ihre Kinder Sorge zu tragen. 4.2. Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten zuwider läuft oder die Sicherheit und Ordnung auf dem Gelände gefährdet. 4.3. Die Besucher sind darüber hinaus zu folgenden Verhaltensregeln verpflichtet: a) Verunreinigungen des Wassers der Seen sind zu unterlassen. b) Die ausgehängten Sicherheitshinweise an den einzelnen Örtlichkeiten sind unbedingt zu beachten. Insbesondere dürfen Rutschen nur nach Freigabe mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden. Der Auslaufbereich der Rutschen ist unverzüglich zu verlassen. c) Besucher haben die auf dem Gelände befindlichen Einrichtungen pfleglich zu behandeln.
Allgemeine Verhaltensregeln. Der Kunde stellt sicher, dass seine Trainingsteilnehmer und Trainingsleiter im Umgang mit Simulatoren. und sonstigen Geräten im Besitz von LAT mindestens dieselben Sorgfaltsregeln befolgt, als würden die Trainingsdienstleistungen mit Geräten des Kunden durchgeführt.
Allgemeine Verhaltensregeln. Der Unterricht dient, ähnlich einer dualen Ausbildung, dazu, eine gewisse professionelle Arbeitshaltung zu entwickeln. Daher gibt es einige Regeln zu beachten. Das Mitbringen von Einwegdosen oder Einwegtassen in den Unterricht ist Schülern nicht erlaubt, diese bleiben nach der Stunde zu oft unachtsam entleert am Arbeitsplatz zurück. Ebenfalls wird während der Unterrichtsstunden nicht gegessen. Die jeweilige Lehrkraft entscheidet darüber hinaus, ob sie das Kauen von Kaugummis oder das Tragen von Cappies in Ihrem Unterricht zulässt. In DV-Räumen sind Kaugummis generell untersagt.
Allgemeine Verhaltensregeln. Eine parteipolitische Betätigung im Betrieb ist weder dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat noch den Beschäftigten erlaubt. Insbesondere dürfen ohne Zustimmung des Arbeitgebers weder Plakate angeklebt noch Flugschriften etc. verteilt werden. • Den Gewerkschaften ist es nur in den Pausen erlaubt, Informationsmaterial an die Belegschaft zu verteilen. • Im gesamten Betrieb besteht ein absolutes Alkoholverbot: Es ist verboten, im Betrieb alkoholischer Getränke zu sich zu nehmen oder bereits alkoholisiert zur Arbeit zu erscheinen. Wird ein Arbeitnehmer alkoholisiert am Arbeitsplatz angetroffen, ist er für den Rest des Arbeitstages ohne Fortzahlung der Vergütung nach Hause zu schicken. • Kommt es im Betrieb zu einem Unfall, hat jeder Beschäftigte 1. Hilfe zu leisten, den Werksarzt und die Personalabteilung zu benachrichtigen. Veränderungen am Unfallort dürfen nur vorgenommen werden, wenn sonst keine Hilfe geleistet werden kann. • Privatarbeiten dürfen während der Arbeitszeit nur erledigt werden, wenn der Vorgesetzte dies ausdrücklich erlaubt hat. Gleiches gilt für Privatarbeiten, die außerhalb der Arbeitszeit im Betrieb oder auf dem Betriebsgelände durchgeführt werden sollen.