Sicherheitsvorkehrungen. Sind bei von uns durchzuführenden Aufstell- oder Montagearbeiten Sicherheitsvorkehrungen irgendwelcher Art zu treffen oder bedarf es zur Durchführung der Aufstellungs- oder Montagearbeiten der Mitwirkung des Käufers oder nicht von uns zu beauftragender Dritter, so gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des Käufers. Vorzuhaltende Geräte oder sonstige Hilfsmittel sind vom Käufer zu stellen.
Sicherheitsvorkehrungen. Wir unterhalten die wirtschaftlich angemessenen administrativen, physischen und technischen Sicherheitsvorkehrungen, um Kundendaten zu schützen. Sie erkennen an, dass in allen Fällen ChurchDesk als Verarbeiter von Kundendaten agiert und Sie Datenverantwortlicher der Kundendaten bleiben. Wenn Sie sich in der Europäischen Union befinden, verstehen Sie, dass, wenn Sie einem Integrationsanbieter Zugriff auf die bestehende Installation von ChurchDesk geben, Sie als der Verantwortliche dieser Informationen und der Integrationsanbieter als Verarbeiter im Sinne jener Datenschutzgesetze und -Regelungen gelten, die auf Sie anwendbar sind. In keinem Fall sind solche Integrationsanbieter unsere Auftragsdatenverarbeiter.
Sicherheitsvorkehrungen. Die BANX GmbH ergreift technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Löschung, Veränderung oder gegen Verlust und gegen unberechtigte Weitergabe oder unberechtigten Zugriff zu schützen. Zu beachten ist aber, dass eine Datenübertragung im Internet (beispielsweise bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Kunde hat ein Recht • auf unentgeltliche Auskunft über Ihre durch uns gespeicherten Daten und deren Verwendung Der Kunde hat außerdem das Recht, • eine eventuell erteilte Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Internetnutzungsdaten jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen sowie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. BANX GmbH Morsetrasse 20 40215 Düsseldorf Deutschland Eine Löschung der Daten ist allerdings dann nicht möglich, wenn die personenbezogenen Daten zur Abwicklung einer etwaigen mit dem Kunden bestehenden Vertragsbeziehung erforderlich sind, oder eine Rechtsvorschrift zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten verpflichtet.
Sicherheitsvorkehrungen. Es obliegt der Gesellschaft, die notwendigen erforderlichen Vorkehrungen für den Webzugang im Online-Banking Employee zu treffen und sicherzustellen. Des Weiteren müssen die Sicherheitsvorkehrungen nach aktuellem Stand der Technik und den jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.
Sicherheitsvorkehrungen. 6.6.1 Der AN hat dem AG seine Sicherheitsrichtlinien spätestens bei Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen und Änderungen derselben unverzüglich mitzuteilen. Er hat dem AG einen Ansprechpartner zum Thema IT-Sicherheit zu benennen.
6.6.2 Der AN hat den AG von jedem (a) Verstoß gegen die Sicherheitsrichtlinien, (b) Datenverlust und/oder (c) unbefugten Zugriff unverzüglich zu informieren, soweit davon Daten des AG betroffen sein können, und dem AG gleichzeitig die vom AN ergriffenen Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr, zur Wiedererlangung verlorener Daten sowie zur Vermeidung künftiger Beeinträchtigungen mitzuteilen.
6.6.3 Der AN hat Log-Protokolle von allen Daten und Anwendungen für den AG anzufertigen. Erforderliche und sinnvolle Log-Protokolle hat der AN dem AG bereits vor Aufnahme der Cloud Services vorzuschlagen, mit dem AG abzustimmen und dabei Änderungswünsche des AG umzusetzen; bei neuen technischen Entwicklungen hat der AN dem AG Änderungen vorzuschlagen. Die angefertigten Log-Protokolle hat der AN
6.6.3.1 während der Vertragsdauer regelmäßig zu überprüfen und bei Auffälligkeiten und Sicherheitsvorfällen den AG umgehend zu informieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen;
6.6.3.2 während der Vertragsdauer und - vorbehaltlich allenfalls abweichender datenschutzrechtlicher Vereinbarungen - ein Jahr darüber hinaus bzw. gesetzlich zwingend erforderliche Log-Protokolle für die gesetzliche Mindestdauer, für den AG abrufbereit aufzubewahren und
(a) ihm auf Verlangen auszuhändigen sowie (b) ihn betreffend die Log- Protokolle zu unterstützen und auf sein Verlangen Nachforschungen und Überprüfungen betreffend die Log-Protokolle vorzunehmen.
6.6.4 Der AN hat sich in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Cloud Services nach ISO 27018 oder ISO 27001 zu zertifizieren und die Zertifizierung während der gesamten Laufzeit aufrecht zu halten.
6.6.5 Darüber hinaus sind vom AN die Bestimmungen der ergänzend abgeschlossenen Auftragsverarbeitervereinbarung im Sinne der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Sicherheitsvorkehrungen. 10.1 Die Verkehrssicherungspflicht einer Arbeitseinrichtung hat der Lieferant zu erfüllen. Alle im Zusammenhang mit seiner Leis- tung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen hat der Lieferant selbst zu treffen und nach den Bestimmungen der Unfallverhü- tungsvorschriften eigenverantwortlich einzurichten, zu unterhalten und ggf. zu ergänzen.
10.2 Werden vorhandene Sicherheitsvorkehrungen wie Schutzabdeckungen, Geländer, Treppen u. a. zur Erbringung der Leistung vorübergehend entfernt, ist der Lieferant verpflichtet, die entfernten Vorrichtungen fachgerecht und sicher nach Erbringung der Leistung wieder anzubringen. Für die Dauer der Entfernung hat der Lieferant alle Gefahrstellen durch geeignete Maßnah- men auf eigene Kosten zu sichern.
10.3 Der Lieferant haftet für alle Schäden, die durch Verletzung der vorgenannten Verkehrssicherungspflichten an AVT gehören- den Gegenständen entstehen. Falls AVT von Dritten wegen Personen- oder Sachschäden, die durch Verletzung der vorge- nannten Verkehrssicherungspflichten entstehen, in Anspruch genommen wird, ist der Lieferant verpflichtet, AVT von der Haf- tung freizustellen.
10.4 Soweit der Lieferant Arbeiten im räumlichen Bereich des Betriebsgeländes von AVT verrichtet, gelten die Berufsgenossen- schaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie die ihm ausgehändigten oder übermittelten Si- cherheitsanweisungen von AVT.
Sicherheitsvorkehrungen. Der Kunde wird Sicherheitsvorkehrungen der API beachten. Er unterlässt es insbesondere, Authentifizierungsmechanismen und sonstige Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder Methoden der API für andere als die ersichtlich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.
Sicherheitsvorkehrungen. 8.1 IDEXX trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen, um ein ausreichendes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten sicherzustellen, und zwar unter anderem im Hinblick auf die Verpflichtung des Verantwortlichen, Anträgen von betroffenen Personen stattzugeben, die ihre Rechte ausüben möchten. Die von IDEXX unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie von Natur, Umfang, Kontext und Zwecken der Verarbeitung sowie der Risiken von verschiedener Wahrscheinlichkeit und Schwere für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zu treffenden technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen sind in der Anlage „Sicherheit“ beschrieben. IDEXX kann seine Sicherheitsvorkehrungen zu gegebener Zeit aktualisieren oder modifizieren, sofern dies nicht zu einer Verminderung der Gesamtsicherheit der Dienstleistungen führt.
8.2 IDEXX überprüft seine technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig und aktualisiert sie bei Bedarf. Auf schriftliches Ersuchen des Kunden lässt ihm IDEXX einen vertraulichen Bericht zukommen, in dem die Analyse der Sicherheitsvorkehrungen durch das Unternehmen zusammengefasst wird.
Sicherheitsvorkehrungen. 9.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers auszuwählen und zu überwachen. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass nur einwandfreie und für den jeweiligen Auftrag geeignete Fahrzeuge, Anhänger, Auflieger, Tanks, Wechselbrücken/Container, Kräne, technische Einrichtungen und sonstiges Equipment verwendet werden. Zustand des eingesetzten Fahrzeugs: Der Auftragnehmer hat saubere, geruchsfreie und für den Auftrag geeignete, technisch einwandfreie Fahrzeuge zu stellen, welche alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Bei einem Fahrzeugausfall ist sofort ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug für den Auftraggeber kostenfrei zu stellen.
9.2. Genehmigungen: Das Fahrzeug hat über alle notwendigen erforderlichen Berechtigungen zu verfügen (Eurolizenz, Drittlandgenehmigung, CEMT) und Kopien der Dokumente mitzuführen.
9.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass beladene Kraftfahrzeuge bzw. Transporteinheiten bei jedem (auch kurzfristigem) Abstellen ordnungsgemäß versperrt sind. Die zum Einsatz kommenden Kraftfahrzeuge bzw. Transporteinheiten müssen weiters mit 2 voneinander unabhängigen – dem Stand der Technik entsprechenden und funktionierenden – Diebstahlsicherungen ausgerüstet sein, die bei jedem, wenn auch nur kurzfristigen, Abstellen nachweislich aktiviert sein müssen.
9.4. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass beladene Transportfahrzeuge (Anhänger, Auflieger, Wechselaufbauten, Container etc.) während des Abstellens immer ordnungsgemäß bewacht und zur Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen nur auf einem beleuchteten und gesicherten Parkplatz oder einem gesicherten (umzäunten und ausreichend bewachten) Betriebsgelände abgestellt werden. Es dürfen generell nur bewachte Parkplätze verwendet werden. Eine Liste der bewachten Parkplätze ist unter xxx.xxx.xxx abrufbar. Die NUON Logistik übernimmt keinerlei Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der unter xxx.xxx.xxx geführte Auflistung.
9.5. Das isolierte Abstellen von beladenen Anhängern/Auflieger (ohne Zugfahrzeug) sowie das Abstellen des Transportfahrzeuges in einem nicht gesicherten Gebiet sind ausnahmslos untersagt.
9.6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen, insbesondere Subunternehmer, nachweislich (schriftlich) von der Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen dieser AGB zu unterrichten und sich mit der Sorgfalt eines ord...
Sicherheitsvorkehrungen. Zur Identifikation und Behebung von Sicherheits‐ oder Integritätsverletzungen sowie von Bedrohungen und Schwachstellen stehen Telefónica Germany präventive und reaktive Maßnahmen zur Verfügung. Zum Schutz der Kunden arbeitet Telefónica Germany fortlaufend an der Verbesserung des Sicherheitskonzepts für ihre Netze und IT‐Systeme. Telefónica Germany versucht, Sicherheits‐ und Integritätsverletzungen durch eine Vielzahl geeigneter technischen Maßnahmen (z.B. Firewall, Software‐ updates) zu unterbinden. Soweit Telefónica (z.B. durch ihre Netzwerküberwachung) dennoch Sicherheitsvorfälle erkennt, wird Telefónica die Auswirkungen durch eine zeitnahe Reaktion ihrer Mitarbeiter minimieren. Telefonieren und Surfen im Ausland für Privatkunden mit Laufzeitvertrag EU-Regulierung: Sie können auf Ihren vorübergehenden Reisen innerhalb der EU (Zone 1) die Mobilfunkdienste zu den inländischen Tarifkonditionen (Roam like at home) nutzen, wenn und soweit Sie keine abweichende EU-Roaming-Option gebucht oder Roaming gesperrt haben. Grundsätzlich können Sie die Dienste zur selben Qualität und mit derselben Technologie wie zu Hause nutzen. Dies gilt jedoch nur, wenn und soweit dieselben Technologien im besuchten Mitgliedstaat auch verfügbar sind. Die im jeweiligen Mitgliedstaat verfügbare Technologie, Partnernetze und Qualitätsparameter finden Sie unter xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxx.xx/xxxxxxx. Zudem kann die Dienstqualität von der im Inland aufgrund unterschiedlichen Netzausbaus, länderspezifischer Topographien, Anzahl der Nutzer in einer Zelle, der Entfernung zur nächsten Antenne, der Bewegung des Nutzers und dem eingesetzten Endgerät abweichen. Diese Abweichungen äußern sich beispielsweise in Form verringerter Datenübertragungsgeschwindigkeit, erhöhter Latenz und Verzögerung im Gesprächsaufbau. Verringerte Übertragungsgeschwindigkeiten können zudem dazu führen, dass Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf (Musik-Streaming, Video-Streaming, Gaming, große E-Mail-Anhänge, große Downloads) in diesem Fall nicht mehr nutzbar sind. Diese Mobilfunk-Nutzung innerhalb der EU unterliegt einer Fair Use Policy gemäß der europarechtlichen Vorgaben. Bei Missachtung der Fair Use Policy können regulierte Aufschläge erhoben werden. Information zur EU-Roaming Verordnung – Fair Use Policy finden Sie am Ende dieses Dokumentes.