Sicherheitsvorkehrungen Musterklauseln

Sicherheitsvorkehrungen. Sind bei von uns durchzuführenden Aufstell- oder Montagearbeiten Sicherheitsvorkehrungen irgendwelcher Art zu treffen oder bedarf es zur Durchführung der Aufstellungs- oder Montagearbeiten der Mitwirkung des Käufers oder nicht von uns zu beauftragender Dritter, so gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des Käufers. Vorzuhaltende Geräte oder sonstige Hilfsmittel sind vom Käufer zu stellen.
Sicherheitsvorkehrungen. 31.1 Die Verkehrssicherungspflicht einer Arbeitsein- richtung hat der Auftragnehmer zu erfüllen. Alle im Zu- sammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen hat der Auftragnehmer selbst zu treffen und nach den Bestimmungen der Un- fallverhütungsvorschriften eigenverantwortlich einzu- richten, zu unterhalten und ggf. zu ergänzen. 31.2 Werden vorhandene Sicherheitsvorkehrungen wie Schutzabdeckungen, Geländer, Treppen u. a. zur Erbringung der Leistung vorübergehend entfernt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die entfernten Vorrich- tungen fachgerecht und sicher nach Erbringung der Leistung wieder anzubringen. Für die Dauer der Ent- fernung hat der Auftragnehmer alle Gefahrstellen durch geeignete Maßnahmen auf eigene Kosten zu sichern. 31.3 Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch Verletzung der vorgenannten Verkehrssiche- rungspflichten an Elma gehörenden Gegenständen entstehen. Falls Elma von Dritten wegen Personen- oder Sachschäden, die durch Verletzung der vorge- nannten Verkehrssicherungspflichten entstehen, in Anspruch genommen wird, ist der Auftragnehmer ver- pflichtet, Elma von der Haftung freizustellen. 31.4 Soweit der Auftragnehmer Arbeiten im räumli- chen Bereich des Betriebsgeländes von Xxxx xxxxxxx- tet, gelten die Berufsgenossenschaftlichen Vorschrif- ten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie die Sicherheitsbestimmungen von Elma, die auf An- frage kostenlos übermittelt werden.
Sicherheitsvorkehrungen. Wir unterhalten die wirtschaftlich angemessenen administrativen, physischen und technischen Sicherheitsvorkehrungen, um Kundendaten zu schützen. Sie erkennen an, dass in allen Fällen ChurchDesk als Verarbeiter von Kundendaten agiert und Sie Datenverantwortlicher der Kundendaten bleiben. Wenn Sie sich in der Europäischen Union befinden, verstehen Sie, dass, wenn Sie einem Integrationsanbieter Zugriff auf die bestehende Installation von ChurchDesk geben, Sie als der Verantwortliche dieser Informationen und der Integrationsanbieter als Verarbeiter im Sinne jener Datenschutzgesetze und -Regelungen gelten, die auf Sie anwendbar sind. In keinem Fall sind solche Integrationsanbieter unsere Auftragsdatenverarbeiter.
Sicherheitsvorkehrungen. Es obliegt der Gesellschaft, die notwendigen erforderlichen Vorkehrungen für den Webzugang im Online-Banking Employee zu treffen und sicherzustellen. Des Weiteren müssen die Sicherheitsvorkehrungen nach aktuellem Stand der Technik und den jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.
Sicherheitsvorkehrungen. Die BANX GmbH ergreift technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Löschung, Veränderung oder gegen Verlust und gegen unberechtigte Weitergabe oder unberechtigten Zugriff zu schützen. Zu beachten ist aber, dass eine Datenübertragung im Internet (beispielsweise bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Kunde hat ein Recht • auf unentgeltliche Auskunft über Ihre durch uns gespeicherten Daten und deren Verwendung Der Kunde hat außerdem das Recht, • eine eventuell erteilte Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Internetnutzungsdaten jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen sowie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. BANX GmbH Morsetrasse 20 40215 Düsseldorf Deutschland Eine Löschung der Daten ist allerdings dann nicht möglich, wenn die personenbezogenen Daten zur Abwicklung einer etwaigen mit dem Kunden bestehenden Vertragsbeziehung erforderlich sind, oder eine Rechtsvorschrift zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten verpflichtet.
Sicherheitsvorkehrungen. 6.6.1 Der AN hat dem AG seine Sicherheitsrichtlinien spätestens bei Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen und Änderungen derselben unverzüglich mitzuteilen. Er hat dem AG einen Ansprechpartner zum Thema IT-Sicherheit zu benennen.‌ 6.6.2 Der AN hat den AG von jedem (a) Verstoß gegen die Sicherheitsrichtlinien, (b) Datenverlust und/oder (c) unbefugten Zugriff unverzüglich zu informieren, soweit davon Daten des AG betroffen sein können, und dem AG gleichzeitig die vom AN ergriffenen Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr, zur Wiedererlangung verlorener Daten sowie zur Vermeidung künftiger Beeinträchtigungen mitzuteilen. 6.6.3 Der AN hat Log-Protokolle von allen Daten und Anwendungen für den AG anzufertigen. Erforderliche und sinnvolle Log-Protokolle hat der AN dem AG bereits vor Aufnahme der Cloud Services vorzuschlagen, mit dem AG abzustimmen und dabei Änderungswünsche des AG umzusetzen; bei neuen technischen Entwicklungen hat der AN dem AG Änderungen vorzuschlagen. Die angefertigten Log-Protokolle hat der AN‌ 6.6.3.1 während der Vertragsdauer regelmäßig zu überprüfen und bei Auffälligkeiten und Sicherheitsvorfällen den AG umgehend zu informieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen; 6.6.3.2 während der Vertragsdauer und - vorbehaltlich allenfalls abweichender datenschutzrechtlicher Vereinbarungen - ein Jahr darüber hinaus bzw. gesetzlich zwingend erforderliche Log-Protokolle für die gesetzliche Mindestdauer, für den AG abrufbereit aufzubewahren und (a) ihm auf Verlangen auszuhändigen sowie (b) ihn betreffend die Log- Protokolle zu unterstützen und auf sein Verlangen Nachforschungen und Überprüfungen betreffend die Log-Protokolle vorzunehmen. 6.6.4 Der AN hat sich in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Cloud Services nach ISO 27018 oder ISO 27001 zu zertifizieren und die Zertifizierung während der gesamten Laufzeit aufrecht zu halten.‌ 6.6.5 Darüber hinaus sind vom AN die Bestimmungen der ergänzend abgeschlossenen Auftragsverarbeitervereinbarung im Sinne der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Sicherheitsvorkehrungen. Der Kunde wird Sicherheitsvorkehrungen der API beachten. Er unterlässt es insbesondere, Authentifizierungsmechanismen und sonstige Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder Methoden der API für andere als die ersichtlich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.
Sicherheitsvorkehrungen. 8.1. IDEXX trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen, um ein ausreichendes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten sicherzustellen, und zwar unter anderem im Hinblick auf die Verpflichtung des Verantwortlichen, Anträgen von betroffenen Personen stattzugeben, die ihre Rechte ausüben möchten. Die von IDEXX unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie von Natur, Umfang, Kontext und Zwecken der Verarbeitung sowie der Risiken von verschiedener Wahrscheinlichkeit und Schwere für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zu treffenden technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen sind in der Anlage „Sicherheit“ beschrieben. IDEXX kann seine Sicherheitsvorkehrungen zu gegebener Zeit aktualisieren oder modifizieren, sofern dies nicht zu einer Verminderung der Gesamtsicherheit der Dienstleistungen führt. 8.2. IDEXX überprüft seine technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig und aktualisiert sie bei Bedarf. Auf schriftliches Ersuchen des Kunden lässt ihm IDEXX einen vertraulichen Bericht zukommen, in dem die Analyse der Sicherheitsvorkehrungen durch das Unternehmen zusammengefasst wird.
Sicherheitsvorkehrungen. Xxxxx nutzt angemessene physische, elektronische und verfahrenstechnische Sicherheitsvorkehrungen, um die von Xxxxx verarbeiteten und gespeicherten Daten zu schützen. Xxxxx beschränkt den Zugriff zu personenbezogenen Daten auf befugte Mitarbeiter und beauftragte Dienstleister, Lilly-Gesellschaften und Geschäftspartner oder Andere, die einen solchen Zugriff benötigen, um die in dieser Erklärung beschriebenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Auftrag von Xxxxx zu erfüllen. Xxxxx weist Sie darauf hin, dass trotz Xxxxxx Bemühungen, die von Xxxxx verarbeiteten und gespeicherten Daten zu schützen, kein Sicherheitssystem vor allen potentiellen Sicherheitsverstößen schützen kann.
Sicherheitsvorkehrungen. Alle Hauszugänge sind jederzeit gewissenhaft geschlossen zu halten. Das Haus ist täglich ab 21 Uhr abzuschließen. Feuergefährliche Stoffe dürfen nicht im Haus gelagert, entzündbare Stoffe nicht im Keller oder auf den Speicher untergebracht werden. Die Lagerung von Heizöl oder Benzin ist nur mit Genehmigung des Vermieters und unter Beachtung aller behördlichen Auflagen zulässig. Bei Sturm, Schnee und Regen sind Dach- und Flurfenster geschlossen zu halten. Bei Frostgefahr sind die Wasserleitungen zu schützen. Bei strengem oder anhaltendem Xxxxx sind alle Maßnahmen zu treffen, die das Eindringen des Frostes und das Einfrieren wasserführender Leitungen verhindern. Erforderlichenfalls müssen Geräte und Leitungen vorübergehend entleert werden.