Behandlung des Vertragsobjektes Musterklauseln

Behandlung des Vertragsobjektes. Sämtliche zur Verfügung gestellten Räume, Flächen, usw. sind widmungsgemäß, sorgsam und pfleglich zu behandeln. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit sind sie unter Berücksichtigung der üblichen Abnützung im gleichen Zustand zurückzustellen, in dem sie sich vor der Benützung befunden haben.
Behandlung des Vertragsobjektes. Sämtliche zur Verfügung gestellten Räume, Flächen und Einrichtungen sind vereinbarungsgemäß, sorgsam und pfleglich zu behandeln. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit sind sie unter Berücksichtigung der üblichen Abnützung im gleichen Zustand zurückzustellen, in dem sie sich vor der Benützung befunden haben. Sämtliche baulichen oder sonstigen Veränderungen der Veranstaltungsräumlichkeiten bzw. der Einrichtungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der WWH zulässig, wobei der Vertragspartner sämtliche diesbezüglichen Kosten zu tragen hat. Sofern eine Zustimmung zu Änderungen erteilt wird, hat der Vertragspartner nach Ende der Veranstaltung den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen.
Behandlung des Vertragsobjektes. Sämtliche zur Verfügung gestellten Räume, Flächen etc. sind widmungsgemäß, sorgsam und pfleglich zu behandeln. Der Nutzer ist darüber aufgeklärt, dass er die Veranstaltung in einem Museum mit wertvollsten Exponaten macht, die auch von ihm Sorgfalt und Rücksichtnahme erfordern, die er in keinem Fall vernachlässigen darf. Der Mindestabstand, welcher von Einbauten des Nutzers zu Kunstwerken und Objekten eingehalten werden muss beträgt 1,5 Meter. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit sind sie im gleichen Zustand zurückzustellen, in welchem sie sich vor der Benützung befunden haben.
Behandlung des Vertragsobjektes. Sämtliche zur Verfügung gestellten Räume, Flächen, Einrichtungen etc. sind widmungsgemäß, sorgsam und pfleglich zu behandeln. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit sind sie unter Berücksichtigung einer bestmöglich schonenden Abnüt- zung im gleichen Zustand zurückzustellen, in dem sie sich vor der Benützung befunden haben. Änderungen an diesen Räumen, Einrichtungen etc. bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AH. Jegliche Anbringung von Beschriftungen, Logos, Transparenten, Poster und der gleichen im Außenbereich ist mit AH abzusprechen. Grundsätzlich dürfen sowohl im Außen- als auch im Innenbereich nur Materialen verwendet werden, die rückstandsfrei entfernt werden können. Allfällige Schäden werden auf Kosten des Mieters behoben. Zur Auslegung von Räumlichkeiten mit Teppichböden dürfen nur selbst liegende Teppichböden oder Platten verwendet werden. Das Aufkleben von Bodenbelegen oder selbstklebenden Teppichfliesen ist untersagt. Der Einsatz von Tackermaschinen ist nur insoweit gestattet, als die Klammern nach der Veranstaltung vom Mieter fach- gerecht und vollständig entfernt werden. Ansonsten erfolgt die Entfernung auf Kosten des Mieters.
Behandlung des Vertragsobjektes. Die überlassenen Räumlichkeiten sind widmungsgemäß, sorgsam und pfleglich zu behandeln. Nach Ablauf der verein- barten Benützungszeit sind sie unter Be- rücksichtigung der üblichen Abnützung im gleichen Zustand besenrein zurückzu- stellen, in dem sie sich vor der Benüt- zung befunden haben.
Behandlung des Vertragsobjektes. Sämtlich zur Verfügung gestellten Räume, Flächen, Einrichtungsgegenstände etc. sind wid- mungsgemäß sorgsam und pfleglich zu behandeln. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit sind sie unter Berücksichtigung der üblichen Abnutzung in gleichem Zustand zurückzustellen, indem sie sich vor der Benützung befunden haben. Sollte der Veranstalter sich eines Catering- Unternehmens bedienen, haftet er dafür, dass der Caterer das zur Verfügung gestellte Küchenge- rät und Küchemobilar ordnungsgemäß reinigt und funktionstüchtig zurückstellt. Das Geschirr, die Gläser und das Besteck sind gereinigt und poliert zurückzustellen. Bei Nichterfüllung dieser Ver- pflichtung wird ungeachtet eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches jedenfalls eine Reinigungspauschale von € 250,00 + USt in Rechnung gestellt. Es gilt in allen Räumen ein absolutes Rauchverbot. Für die kulinarische Betreuung der Gäste des Veranstalters steht ausschließlich das hauseigene Catering - Unternehmen "Aufgetischt & Eingekocht" der Bestandgeber zur Verfügung. Beauftra- gung und Verrechnung haben direkt zwischen dem Veranstalter und dem von den Bestandge- bern beigestellten Catering-Unternehmen zu erfolgen. Dem Veranstalter ist es weiters gestattet, Geräte, DJ, Musikgruppen und Entertainer auf eigene Kosten zu engagieren, vorbehaltlich der Zustimmung der Bestandgeber.
Behandlung des Vertragsobjektes. Sämtliche zur Verfügung gestellten Veranstaltungsstätten, Flächen u. ä. sind widmungsgemäß, fachmännisch und mit größter Sorgfalt zu behandeln, unter besonderer Rücksichtnahme auf den historischen Wert und den Denkmalschutz. Sämtliche Aktivitäten, Auf- und Abbauarbeiten sind in schonender Weise durchzuführen. Der Veranstalter hat alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um allfällige Beschädigungen zu verhindern. Nach der Veranstaltung sind die Veranstaltungsstätten im gleich guten Zustand zurückzustellen, in dem sie vor der Benützung übernommen wurden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.