Allgemeine Sicherheitsanforderungen Musterklauseln

Allgemeine Sicherheitsanforderungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages: bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen; die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beach- ten; folgende weitere Regelungen einzuhalten: . Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. .
Allgemeine Sicherheitsanforderungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten:
Allgemeine Sicherheitsanforderungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages: bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr.   zu beachten; sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr.   zu unterstellen; die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr.   zu beachten; folgende weitere Regelungen einzuhalten:  . Kopier- oder Nutzungssperre* Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf:  . Näheres siehe Anlage Nr.  . Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, verwenden wird:  . Näheres siehe Anlage Nr.  . entwickeln wird:  . Näheres siehe Anlage Nr.  . In Ergänzung zu Ziffer 6.4 der EVB-IT System-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers auch auf die für die Erstellung des Gesamtsystems insgesamt eingesetzten Werkzeuge*.
Allgemeine Sicherheitsanforderungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: . Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Systemkomponenten* zu liefern oder zu erstellen, die Kopier- oder Nutzungssperren* aufweisen. Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. . Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er ausschließlich folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, verwenden wird . siehe Anlage Nr. . entwickeln wird . siehe Anlage Nr. .
Allgemeine Sicherheitsanforderungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages: bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. 4 (Teleservicerichtlinie) zu beachten. sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbe- schreibung) Pkt. 2.4.6 zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: . Dem Auftragnehmer sind keine Kopier- oder Nutzungssperren* in den Systemkomponenten* bekannt. Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren* in den Systemkomponenten* gemäß Num- mer lfd. Nr. bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. .
Allgemeine Sicherheitsanforderungen. 1. Beachten Sie Anweisungen, Regeln und Sicherheitshinweise am Standort
Allgemeine Sicherheitsanforderungen. 1. Beachten Sie Anweisungen, Regeln und Sicherheitshinweise am Standort

Related to Allgemeine Sicherheitsanforderungen

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.