Änderungen des Leistungsumfangs Musterklauseln

Änderungen des Leistungsumfangs. 3.1 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs be- antragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
Änderungen des Leistungsumfangs. 8.1 Jede Partei kann jederzeit schriftlich Änderungen, Abweichungen oder Erweiterungen des Leistungsumfanges bezüglich der Serviceleistungen verlangen („Änderung des Leistungsumfangs“). Bei Eingang eines Änderungsverlangens wird Siemens Energy dem Kunden ein schriftliches “Nachtragsangebot“ für die verlangte Änderung des Leistungsumfangs unter Angabe der Auswirkungen einschließlich erforderlicher Anpassung des Vertragspreises, der Zeitpläne und vereinbarten Termine, des Umfangs der Serviceleistungen und sonstiger betroffener Regelungen des Vertrages unterbreiten. Wenn der Kunde auf Grundlage eines Nachtragsangebots eine Änderung des Leistungsumfangs wünscht, teilt er dies Siemens Energy innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Nachtragsangebots schriftlich mit. Siemens Energy ist nicht verpflichtet, Änderungen Leistungsumfangs durchzuführen, bevor die Änderungen schriftlich von den Parteien vereinbart wurden.
Änderungen des Leistungsumfangs. Vertragliche Änderungen/ Tarifstruktur Regionalklassen, Typklassen und dynamische Merk- male zur Beitragsberechnung
Änderungen des Leistungsumfangs. Ändert der Kunde im Rahmen eines Auftrages seine Anforderungen, kann wentum eine angemessene Anpassung seiner Vergütung verlangen, soweit sich die Änderung darauf auswirkt. Vereinbarte Fertigstellungstermine verschieben sich in einem solchen Falle entsprechend. Der Kunde hat das Änderungsverlangen in schriftliche Form zu fassen. Wentum wird diesen Antrag unverzüglich prüfen und dem Kunden das Ergebnis schriftlich mitteilen. Kommt eine Einigung über die Anpassung des Auftrages nicht zustande, wird dieser mit dem vereinbarten Inhalt fortgeführt.
Änderungen des Leistungsumfangs. (1) Der Kunde kann nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit der bbg verlangen, es sei denn, dies ist für bbg unzumutbar. Das Änderungsverfahren ist auf einem Formular „Änderungsverfahren/Change Request“ zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Änderungen des Leistungsumfangs. 8.1 Jede Partei kann jederzeit schriftlich Ände- rungen, Abweichungen oder Erweiterun- gen des Leistungsumfanges bezüglich der Serviceleistungen verlangen („Änderung des Leistungsumfangs“). Bei Eingang ei- nes Änderungsverlangens wird Siemens Energy dem Kunden ein schriftliches “Nachtragsangebot“ für die verlangte Än- derung des Leistungsumfangs unter An- gabe der Auswirkungen einschließlich er- forderlicher Anpassung des Vertragsprei- ses, der Zeitpläne und vereinbarten Ter- mine, des Umfangs der Serviceleistungen und sonstiger betroffener Regelungen des Vertrages unterbreiten. Wenn der Kunde auf Grundlage eines Nachtragsangebots eine Änderung des Leistungsumfangs wünscht, teilt er dies Siemens Energy innerhalb von vierzehn
Änderungen des Leistungsumfangs. 6.1 Wird der Auftragnehmer von uns mit Änderungen des Leistungsumfangs beauftragt, so ist der Auftragnehmer zur Ausführung verpflichtet. Er darf die Ausführung einer Änderung, die zu Erreichung des vereinbarten Erfolges erforderlich ist, nicht und eine Änderung des vereinbarten Erfolges nur ablehnen, wenn sie ihm im Einzelfall unzumutbar ist. Macht der Auftragnehmer betriebsinterne Gründe für die Unzumutbarkeit geltend, so trägt er die Beweislast.
Änderungen des Leistungsumfangs. 8.1. Änderungswünsche des AG werden vom AN auf ihre Auswirkungen auf Qualität, Preise und Termine überprüft. Der Aufwand für die Prüfung kann in Rechnung gestellt werden. Falls der Änderungswunsch durchführbar ist, wird das Ergebnis dem AG als Änderungsangebot übermittelt. Bis zur Annahme des Änderungsangebots wird das Projekt nach den alten Vorgaben fortgeführt.
Änderungen des Leistungsumfangs. Sowohl der Kunde als auch die HRMS Consult können Änderungen des Leistungsumfangs (wie im Auftragsdokument festgelegt) beantragen. Änderungsanträge müssen ausreichend detailliert sein, damit die jeweils andere Partei die Auswirkungen der beantragten Änderung auf die Vergütung, den Zeitplan oder einen anderen Aspekt der Vereinba- rung abschätzen kann. Darüber hinaus werden die Parteien vorgeschlagene Änderungen gemeinsam prüfen und ggf. vereinbaren. Falls im Auftragsdokument keine andere Regelung getroffen wird, werden die Parteien weiterhin ent- sprechend der letzten Version der Vereinbarung handeln, bis eine Änderung vertraglich festgelegt wird.
Änderungen des Leistungsumfangs a. Soll der Auftragnehmer dauernd oder vorübergehend Leistungen erbringen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z.B. Vergrößerung von Reinigungsflächen ab 5 %) und deshalb zusätzlich zu vergüten wären, so hat er dies dem Auftraggeber vor Ausführung der Leistung schriftlich anzuzeigen und mit der Leistung erst zu beginnen, wenn ein schriftlicher Auftrag über Durchführung und Vergütung der Leistung erteilt ist. Maßstab für die Höhe der Vergütung sind die kalkulierten Quadratmeter Stunden Leistungen, die Reinigungsfläche und -häufigkeiten sowie der aktuelle Stundenverrechnungssatz.