Beigestellte Sachen Musterklauseln

Beigestellte Sachen. Werden Geräte oder sonstige Materialien mit Zustimmung des Überlassers vom Nutzer beigestellt, ist der Überlasser berechtigt, dem Nutzer einen notwendigen Zuschlag vom Wert der beigestellten Sache (relativ zum Verkaufspreis des Überlassers oder vergleichbare Ware) als zusätzlichen pauschalen Aufwandsersatz zu verrechnen. Solche vom Nutzer beigestellten Geräte und sonstigen Materialien sind nicht Gegenstand von Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüchen des Nutzers. Den Überlasser trifft hinsichtlich beigestellten Sachen keine Prüf- und Warnpflicht, lediglich eine offensichtliche Untauglichkeit ist dem Nutzer anzuzeigen.
Beigestellte Sachen. Für die von Kunden beigestellten Sachen (z.B. Material, Werkzeuge, Maschinen) übernimmt der Kunde die Überprüfung und Gewährleistung der Qualität. Die Anlieferung dieser Sachen hat frei Haus zu erfolgen. ZETKA führt bei beigestellten Sachen lediglich eine Eingangskontrolle hinsichtlich Stückzahl, Identität sowie eine Sichtkontrolle auf offensichtliche Transportschäden durch. Zur Überprüfung der Übereinstimmung mit den vom Kunden angegebenen Spezifikationen ist ZETKA nur verpflichtet, wenn hierfür offensichtliche Anhaltspunkte gegeben sind. Der Kunde hat die ZETKA überlassenen Sachen im Rahmen einer Außenversicherung gegen Schäden wie z.B. Brand, Xxxxxxxxx, Sturm/Hagel oder Überschwemmung zu versichern.
Beigestellte Sachen. Werden Geräte oder sonstige Materialien mit Zustimmung des Überlassers vom Nutzer beigestellt, ist der Überlasser berech- tigt, dem Nutzer einen notwendigen Zuschlag vom Wert der beigestellten Sache (relativ zum Verkaufspreis des Überlassers oder vergleichbare Ware) als zusätzlichen pauschalen Aufwands- ersatz zu verrechnen. Solche vom Nutzer beigestellten Geräte und sonstigen Materialien sind nicht Gegenstand von Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüchen des Nutzers. Den Überlasser trifft hinsichtlich beigestellter Sachen keine Prüf- und Warnpflicht, lediglich eine offensichtliche Untauglichkeit ist dem Nutzer anzuzeigen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.