Beilegung von Rechtsstreitigkeiten; anwendbares Recht Musterklauseln

Beilegung von Rechtsstreitigkeiten; anwendbares Recht. Jeder Rechtsstreit oder jede andere Streitbeilegung zwischen Ihnen und Apple, der/die sich aus dieser Vereinbarung, der Apple-Software oder Ihrer Beziehung zu Apple ergibt oder damit in Zusammenhang steht, findet im Northern District of California statt, und Sie und Apple stimmen hiermit der persönlichen Zuständigkeit und dem ausschließlichen Gerichtsstand der Xxxxxx- und Bundesgerichte in diesem Bezirk in Bezug auf solche Rechtsstreitigkeiten oder Streitbeilegungen zu. Die vorliegende Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der USA sowie den Gesetzen des US- Bundesstaats Kalifornien und ist, mit Ausnahme der kalifornischen Gesetze, die sich mit dem Kollisionsrecht befassen, gemäß diesen auszulegen. Unbeschadet des Vorhergehenden gilt Folgendes: (a) Wenn Sie eine Behörde, sonstige Stelle oder Abteilung der Bundesregierung der Vereinigten Staaten sind, unterliegt dieser Vertrag den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und – sofern kein Bundesrecht einschlägig ist – den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien. Zudem und unbeschadet aller etwaigen gegenteiligen Bestimmungen in dieser Vereinbarung (einschließlich aber nicht ausschließlich Abschnitt 10 (Haftungsfreistellung)) unterliegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen und Streitigkeiten dem Contract Disputes Act (41 U.S.C. §§601–613), dem Tucker Act (28 U.S.C. § 1346(a) und § 1491) oder dem Federal Tort Claims Act (28 U.S.C. §§ 1346(b), 2401–2402, 2671–2672, 2674–2680), sofern anwendbar, oder anderen jeweils einschlägigen Regelungen. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass, wenn Sie eine Behörde, Stelle oder Abteilung der Bundesregierung, einer Landesregierung oder örtlichen Regierung der Vereinigten Staaten oder eine öffentliche und akkreditierte Bildungseinrichtung sind, Ihre Freistellungsverpflichtungen nur anwendbar sind, soweit diese nicht dazu führen, dass Sie irgendein anwendbares Recht verletzen (z. B. den Anti-Deficiency Act), und Sie jegliche rechtlich notwendige Erlaubnis oder gesetzliche Erlaubnis haben; (b) Wenn Sie (als juristische Person, die diese Vereinbarung abschließt) eine öffentliche und akkreditierte Bildungseinrichtung oder eine Behörde, Stelle oder Abteilung einer Landesregierung oder einer kommunalen Regierung innerhalb der Vereinigten Staaten sind, so (a) unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen des US-Bundesstaates (innerhalb der USA), in dem sich Ihre juristische Person befindet, und ist ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen des US-Bundesstaates bezüglich...

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  • Beilegung von Streitigkeiten 1. Jede Streitigkeit zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung des Übereinkommens ist durch Verhandlungen zwischen den streitenden Vertragsparteien beizulegen. 2. Kann die Streitigkeit nicht nach Absatz 1 beigelegt werden, so können die Ver- tragsparteien sie im gegenseitigen Einvernehmen einem Schiedsgericht, insbeson- dere dem Haager Schiedshof, vorlegen; die Vertragsparteien, welche die Streitigkeit dem Schiedsgericht vorlegen, sind an den Schiedsspruch gebunden.

  • Anwendbares Recht und zuständiges Gericht Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei folgen- den Gerichten geltend machen: – dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, – dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie be- treuende Niederlassung örtlich zuständig ist. Sofern Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegen oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäfts- sitz zuständig ist.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Emittentin und der Schuldverschreibungsgläubiger bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • Anwendbares Recht, Gerichtsstand 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

  • Rechtsstreitigkeiten Sollte es zu einer Streitigkeit zwischen Ihnen und ECA kommen, ist es unser Ziel, Ihnen ein objektives und kostengünstiges Verfahren zur schnellen Lösung der Streitigkeit zur Verfügung zu stellen. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zunächst mit uns in Verbindung zu setzen, um eine Lösung zu finden. Sofern Ihr Anliegen nicht durch Kontaktaufnahme mit dem Kundendienst beigelegt werden kann, müssen sämtliche Mitteilungen mit rechtlicher Wirkung und sonstige Kommunikation in diesem Zusammenhang an den eingetragenen Vertreter der ECA gemäß dem nachfolgenden Abschnitt "Mitteilungen" gesendet werden. Wir werden angemessene Verlangen zur Beilegung der Streitigkeit durch alternative Streitbeilegungsverfahren, wie z.B. Schlichtung oder Schiedsgerichtsbarkeit, als Alternativen zum Rechtsstreit in Betracht ziehen.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäfti- gung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufs- gruppenverzeichnis.

  • Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Anleger, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle, xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen an "Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx" zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn • der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, • die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, • ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet, • die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, • der Anspruch bei Erhebung der Kundenbeschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft oder • die Schlichtung die Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Anleger bei Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit kapilendo abgeschlossen hat.