Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. a) Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufs frist beginnt. Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten; dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. b) Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform gefragt hat, nicht angezeigt hat, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu. Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
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Samples: Kubus® Mittlere Ertragsausfallversicherung, Kubus® Mittlere Ertragsausfallversicherung
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. a) Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge zu erstattenerstat- ten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung über das WiderrufsrechtWi- derrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufs frist Widerrufsfrist beginnt. Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten; dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
b) Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendetbe- endet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform gefragt hat, nicht angezeigt hat, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu. Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
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Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. a) Übt Widerruft der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufenTagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung über Wider- rufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufs frist Widerrufsfrist beginnt. Ist die Belehrung Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten; dies . Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen genom- men hat.
b) Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände, nach denen Xxxxx der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform gefragt hat, nicht angezeigt hatwegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht dem Versicherer ihm der Beitrag bis zum Wirksamwerden Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird das Versicherungsverhältnis der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. a) Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zwei Wochen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufs frist Wider- rufsfrist beginnt. Ist die diese Belehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten; dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag Ver- sicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
b) Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendetbe- endet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform gefragt hat, nicht angezeigt hat, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden Wirksam- werden der Rücktrittserklärung zu. Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr Ge- schäftsgebühr zu.
c) Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. a) Übt der Versicherungsnehmer sein B - 8.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausausüben, seine Vertragserklärung Ihre Ver- tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufenwiderru- fen, hat der Versicherer brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge des Beitrags zu erstattener- statten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer wir in der Belehrung über das Widerrufsrecht, Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer Sie zugestimmt hathaben, dass der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz vor Ende der Widerrufs frist Widerrufsfrist beginnt. Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer haben wir zusätzlich den die für das erste Versicherungsjahr Jahr des Versiche- rungsschutzes gezahlten Beitrag Beiträge zu erstatten; dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag in Anspruch genommen hathaben.
b) B - 8.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch unseren Rücktritt des Versicherers beendet, – weil der Versicherungsnehmer Sie Gefahrumstände, nach denen der Versicherer wir vor Vertragsannahme in Textform gefragt hathaben, nicht angezeigt hathaben, so steht dem Versicherer uns der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu. Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, ; – weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
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Samples: Hausratversicherung
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. a) Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung Ver- tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zwei Wochen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs Wider- rufs entfallenden Teil der Beiträge des Beitrags zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung über das WiderrufsrechtWiderrufs- recht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden zahlen- den Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt zuge- stimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufs frist Wider- rufsfrist beginnt. Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag Bei- trag zu erstatten; dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
b) Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers Versi- cherers beendet, weil der Versicherungsnehmer GefahrumständeGefahrum- stände, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform gefragt hat, nicht angezeigt hat, so steht dem Versicherer Versi- cherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung Rücktrittserklä- rung zu. Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers Versi- cherers beendet, weil der erste oder der einmalige oder erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
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Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. a) Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufenwiderru fen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang Zu gang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der ei ner Belehrung über auf das Widerrufsrecht, über auf die Rechtsfolgen Rechtsfol gen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen hinge wiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufs frist beginnt. Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer Ver sicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten; dies . Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag Versiche rungsvertrag in Anspruch genommen hat.
b) Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme Ver tragsannahme in Textform (z.B. Brief, Fax oder EMail) gefragt hat, nicht angezeigt hat, so steht dem Versicherer Versiche rer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung Rücktrittser klärung zu. Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der erste oder einmalige oder erste Beitrag Bei trag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
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Samples: Glasversicherung
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. a) Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge des Beitrages zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufs frist Widerrufsfrist beginnt. Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den die für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag Beiträge zu erstatten; dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
bd) Wird Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrages verpflichtet, wenn das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendetversicherte Interesse bei Beginn der Versi- cherung nicht besteht, weil oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer Gefahrumständeein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, nach denen sich dadurch einen rechtswidrigen Vermö- gensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer vor Vertragsannahme steht in Textform gefragt hat, nicht angezeigt hat, so steht dem Versicherer diesem Fall der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu dem Zeitpunkt zu. Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht zu dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zuer von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
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Samples: Insurance Agreement
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. a) Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufs frist Widerrufsfrist beginnt. Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den die für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten; dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch An- spruch genommen hat.
b) Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer GefahrumständeGefahrum- stände, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat, nicht angezeigt hat, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu. Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
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Samples: Hausratversicherung