Common use of Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse Clause in Contracts

Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. B - 8.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver- tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerru- fen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu er- statten. Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs- schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche- rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche- rungsvertrag in Anspruch genommen haben.

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Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. B - 8.2.1 10.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver- tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerru- fen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu er- statten. Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs- schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche- rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche- rungsvertrag in Anspruch genommen haben.

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Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. B - 8.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver- tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerru- fen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu er- statten. Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs- schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche- rungsschutzes gezahlten Versicherungsjahr ge- zahlten Beiträge zu erstatten; dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche- rungsvertrag Versicherungsvertrag in Anspruch An- spruch genommen haben.

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Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. B - 8.2.1 11.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver- tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerru- fen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu er- statten. Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs- schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche- rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche- rungsvertrag in Anspruch genommen haben.

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Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. B - 8.2.1 11.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver- tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerru- fenwider- rufen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zugang Zu- gang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu er- stattenerstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung Beleh- rung über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen hinge- wiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs- schutz Versi- cherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche- rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche- rungsvertrag in Anspruch genommen haben.

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