Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. 6.2.1 Widerrufen Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Wider- rufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewie- sen und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs- schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, ha- ben wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben. 6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen An- zeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch unseren Rücktritt beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine ange- messene Geschäftsgebühr zu. 6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. 6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Ver- sicherung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag zu, den wir hätten beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt haben. 6.2.5 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versiche- rung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Wir können jedoch eine angemessene Ge- schäftsgebühr verlangen. Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermö- gensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Um- ständen Kenntnis erlangen.
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Samples: Hausrat Versicherung
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. 6.2.1 5.2.1 Widerrufen Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 60 Tagen, haben erstatten wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung Wider- rufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstattenIhrer Beiträge. Voraussetzung ist, dass wir in der Wider- rufsbelehrung Widerrufsbelehrung auf • das Widerrufsrecht, • die Rechtsfolgen des Widerrufs und • den zu zahlenden Betrag hingewie- sen hingewiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz Absatz 2 unterblieben, ha- ben haben wir zusätzlich den Ihren für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben.
6.2.2 5.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen An- zeigepflicht Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns der Ihr Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch unseren Rücktritt beendet, weil der einmalige Ihr einmaliger oder der erste erster Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine ange- messene angemessene Geschäftsgebühr zu.
6.2.3 5.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht uns der Ihr Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
6.2.4 5.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Ver- sicherung vollständig und dauerhaft Versicherung weg, steht uns der Ihr Beitrag zu, den wir hätten beanspruchen beanspru- chen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Inter- esses Kenntnis erlangt haben.
6.2.5 5.2.5 Sie sind nicht zur Zahlung des Ihres Beitrags verpflichtet, wenn • das versicherte Interesse bei Beginn der Versiche- rung Versicherung nicht besteht, oder wenn • das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen genom- men ist, nicht entsteht. Wir können jedoch eine angemessene Ge- schäftsgebühr Geschäftsgebühr verlangen. Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermö- gensvorteil Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Ihr Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Um- ständen Umständen Kenntnis erlangen.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. 6.2.1 2.1 Widerrufen Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Wider- rufsbelehrung Belehrung zum Widerruf auf folgendes hinweisen: • das Widerrufsrecht, Widerrufsrecht • die Rechtsfolgen des Widerrufs und • den zu zahlenden Betrag hingewie- sen und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, ha- ben müssen wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr Versicherungs- jahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben.
6.2.2 2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen An- zeigepflicht Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch unseren Rücktritt beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine ange- messene angemessene Geschäftsgebühr zu.
6.2.3 2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch unsere Anfechtung von uns wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
6.2.4 2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Ver- sicherung Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag zu, den wir hätten beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt haben.
6.2.5 2.5 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versiche- rung Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Wir können jedoch eine angemessene Ge- schäftsgebühr Geschäftsgebühr verlangen. Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermö- gensvorteil Ver- mögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Um- ständen Umständen Kenntnis erlangen.erlangt haben. Wie lange dauert der Vertrag, wann endet er, wie erfolgt die Kündigung?
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Samples: Tierkrankenversicherung
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. 6.2.1 Widerrufen Sie Ihre a) Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagenzwei Wochen zu widerrufen, haben wir hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge des Beitrags zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir der Versicherer in der Wider- rufsbelehrung auf Belehrung über das WiderrufsrechtWiderrufs- recht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewie- sen hingewiesen und Sie der Ver- sicherungsnehmer zugestimmt habenhat, dass der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung Belehrung nach Satz 2 unterblieben, ha- ben wir hat der Versicherer zusätzlich den die für das erste Versicherungsjahr Versiche- rungsjahr gezahlten Beitrag Beiträge zu erstatten. Dies ; dies gilt nicht, wenn Sie der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen habenhat.
6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen An- zeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurückb) Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungs- nehmer Gefahrumstände, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform gefragt hat, nicht angezeigt hat, so steht uns dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang Wirksamwerden der Rücktrittserklärung Rücktrittser- klärung zu. Wird der Versicherungsvertrag das Versicherungsverhältnis durch unseren Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns dem Versicherer eine ange- messene angemessene Geschäftsgebühr zu.
6.2.3 c) Wird der Versicherungsvertrag das Versicherungsverhältnis durch unsere Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht uns dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Ver- sicherung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag zu, den wir hätten beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt haben.
6.2.5 Sie sind d) Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse Inter- esse bei Beginn der Versiche- rung Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entstehtent- steht. Wir können Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Ge- schäftsgebühr Geschäftsgebühr verlangen. Haben Sie Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermö- gensvorteil Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns Dem Ver- sicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir er von den die Nichtigkeit begründenden Um- ständen Umständen Kenntnis erlangen.erlangt. § 8 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. 6.2.1 Widerrufen Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Wider- rufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewie- sen und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs- schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, ha- ben wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben.
6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen An- zeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch unseren Rücktritt beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine ange- messene Geschäftsgebühr zu.
6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Ver- sicherung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag zu, den wir hätten beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt haben.
6.2.5 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versiche- rung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Wir können jedoch eine angemessene Ge- schäftsgebühr verlangen. Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermö- gensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Um- ständen Kenntnis erlangen.. Eigenheim-Schutz (Stand 04.2017) Abschnitt C2 – Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung 39
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Samples: Wohngebäude Versicherung