Beitrag zur Aufgabenerfüllung Musterklauseln

Beitrag zur Aufgabenerfüllung. Der deutsche Fernsehmarkt hat sich zu einem der wettbewerbsstärksten auf der Welt entwickelt. Ein Haushalt hat im Schnitt 63 Programme auf der Fernbedienung programmiert. In keinem anderen europäischen Land können so viele Zuschauer so viele Programme sehen. Die großen Sender konkurrieren zunehmend auch mit den kleinen Anbietern. In Zukunft werden noch mehr Programme um Marktanteile konkurrieren. Gleichzeitig weist die Marktanteilsentwicklung des ZDF- Hauptprogramms der letzten 15 Jahre überproportionale Verluste bei den jüngeren Zuschauern auf. Es werden aktuell nur noch 38 % des Marktanteils von 1992 erreicht, während es bei über 50-Jährigen noch 70 % des damaligen Niveaus sind. Deshalb hat der ZDF-Familienkanal die Aufgabe, die Zuschauer, die sich aufgrund ihres Alters, ihrer Lebensgewohnheiten und ihrer medialen Sozialisation im Rahmen des ZDFHauptprogramms nur teilweise mit ihren spezifischen Bedürfnissen wiederfinden, an ein wertehaltiges öffentlich-rechtliches Programmangebot heranzuführen und sie dauerhaft zu binden. Schema-, Programm- und Formatgestaltung sollen passgenau den Tagesablauf sowie die Sehbedürfnisse junger Familien berücksichtigen. Der ZDF-Familienkanal ist komplementär zum Hauptprogramm. Er bündelt und ergänzt dessen Angebote unter inhaltlichen, demografischen und soziologischen Gesichtspunkten und erweitert sie um Programminnovationen, die sich den zentralen Fragen des Alltags junger Familien zuwenden. Der ZDF-Familienkanal soll inhaltlich, aber auch in Bezug auf die Formatentwicklung zum Innovationsmotor für die ZDF-Familie werden. Gleichzeitig nutzt der Familienkanal die Programmvorräte der ZDF-Familie neu und gewinnbringend und leistet durch wirtschaftliche und inhaltliche Synergien einen wichtigen Beitrag zur Amortisation kostbarer Ressourcen im Gesamtunternehmen. Qualität und Modernität zahlreicher ZDF-Programme, die von vielen Jüngeren im Hauptprogramm nicht mehr vermutet werden, kommen zu neuer Geltung. Das ZDF-Hauptprogramm profitiert selbst wiederum von den neuen Erfahrungen bei der Ansprache jüngerer Zuschauer. Der Digitalkanal kann die Programmvielfalt, die vorliegenden Lizenzen und die Stärke des Hauptprogramms nutzen. Dabei unterscheidet sich der ZDF-Familienkanal erkennbar von den Zielgruppen angeboten der kommerziellen Anbieter. Sein Ziel ist die Vermittlung von Wissen und Werten, die zu einer positiven Gestaltung der eigenen wie der gesellschaftlichen Lebens wirklichkeit befähigen. Der ZDF- Familienkanal möchte mit s...
Beitrag zur Aufgabenerfüllung. Die Darstellung und Vermittlung von Kultur gehört unstrittig zu den Kernaufgaben des öffentlich- rechtlichen Rundfunks. Der digitale ZDFkulturkanal richtet sich an Zuschauer aller Altersgruppen, die sich im weitesten Sinn für Kultur interessieren. Er wird auch Spezialangebote für ein jüngeres Publikum auf regelmäßigen Sendeleisten vorhalten, um diese für die Kultur und einen geistvollen Mediengebrauch im weiteren Sinne zu gewinnen. Der digitale ZDFkulturkanal stellt das kulturelle Leben in großer Breite und Ausführlichkeit dar. Er legt dabei auf die Qualität der fernsehmäßigen Um setzung höchsten Wert. Der digitale ZDFkulturkanal sollte auch als Veranstaltungspartner bei Festivals und als Wegweiser für Qualitätsangebote auftreten und kulturelle Projekte würdigen und fördern, die der Bewahrung und Entwicklung des kulturellen Xxxxx dienen. Dies gilt auch für den Denkmalschutz und den öffentlich finanzierten Kulturbetrieb allgemein.
Beitrag zur Aufgabenerfüllung. Es zählt zu den Kernaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aktuell und hintergründig zu informieren sowie Orientierung zu geben. Mit den neuen Möglichkeiten der digitalen Welt verändern sich jedoch die klassischen Wege der Informationsbeschaffung grundlegend: Für immer mehr Menschen wird es zur Selbstverständlichkeit, sich zu jeder Zeit und an jedem Ort souverän mit den neuesten Nachrichten und wichtigsten Informationen versorgen zu können. Diesen gewandelten Ansprüchen nach orts- und zeitsouveräner Nutzung muss sich das Fernsehen in seiner Informa- tionsvermittlung stellen - in Formatierung, Sprache und in den Verbreitungswegen seiner Angebote. Der ZDFinfokanal leistet dazu in Verbindung mit dem Online-Angebot und dem ZDF-Hauptprogramm einen adäquaten Beitrag. Durch das spezifische Angebot von gebündelter Information im Infokanal kann das ZDF dem veränderten Nutzungsverhalten in seinem linearen Programmangebot gerecht werden und die vom Gesetzgeber verlangte Grundversorgung der Gesellschaft mit Informationen sicherstellen.
Beitrag zur Aufgabenerfüllung. Es zählt zu den Kernaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aktuell und hin- tergründig zu informieren sowie Orientierung zu geben. Mit den neuen Möglichkei- ten der digitalen Welt verändern sich jedoch die klassischen Wege der Informations- beschaffung grundlegend: Für immer mehr Menschen wird es zur Selbstverständlich- keit, sich zu jeder Zeit und an jedem Ort souverän mit den neuesten Nachrichten und wichtigsten Informationen versorgen zu können. Diesen gewandelten Ansprüchen nach orts- und zeitsouveräner Nutzung muss sich das Fernsehen in seiner Informati- onsvermittlung stellen – in Formatierung, Sprache und in den Verbreitungswegen seiner Angebote. Der ZDFinfokanal leistet dazu in Verbindung mit dem Online- Angebot und dem ZDFHauptprogramm einen adäquaten Beitrag. Durch das spezifi- sche Angebot von gebündelter Information im Infokanal kann das ZDF dem verän- derten Nutzungsverhalten in seinem linearen Programmangebot gerecht werden und die vom Gesetzgeber verlangte Grundversorgung der Gesellschaft mit Informationen sicherstellen.
Beitrag zur Aufgabenerfüllung. Die Darstellung und Vermittlung von Kultur gehört unstrittig zu den Kernaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der digitale ZDFkulturkanal richtet sich an Zuschauer aller Altersgruppen, die sich im weitesten Sinn für Kultur interessieren. Er wird auch Spezialangebote für ein jüngeres Publikum auf regelmäßigen Sendeleisten vorhalten, um diese für die Kultur und einen geistvollen Mediengebrauch im weiteren Sinne zu gewinnen. Der digitale ZDFkulturkanal stellt das kulturelle Leben in großer Breite und Ausführlichkeit dar. Er legt dabei auf die Qualität der fernsehmäßigen Umsetzung höchsten Wert. Der digitale ZDFkulturkanal sollte auch als Veranstaltungspartner bei Festivals und als Wegweiser für Qualitätsangebote auftreten und kulturelle Projekte würdigen und för- dern, die der Bewahrung und Entwicklung des kulturellen Xxxxx dienen. Dies gilt auch für den Denkmalschutz und den öffentlich finanzierten Kulturbetrieb allgemein.

Related to Beitrag zur Aufgabenerfüllung

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und