Common use of Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsangleichung Clause in Contracts

Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsangleichung. (1) Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Bei- tragsangleichung. Soweit die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet wer- den, findet keine Beitragsangleichung statt. Min- destbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der Beitragsanglei- chung. (2) Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Bei- träge, um welchen Prozentsatz sich im vergange- nen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schaden- zahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versiche- rer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den einzel- nen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versiche- rungsleistungen. Durchschnitt der Schadenzah- lungen eines Kalenderjahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadenfälle. (3) Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer be- rechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den sich aus A(GB)-

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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Privathaftpflichtversicherung

Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsangleichung. (1) Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Bei- tragsangleichung. Soweit die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet wer- den, findet keine Beitragsangleichung statt. Min- destbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der Beitragsanglei- chung. (2) Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Bei- träge, um welchen Prozentsatz sich im vergange- nen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schaden- zahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versiche- rer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den einzel- nen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versiche- rungsleistungen. Durchschnitt der Schadenzah- lungen eines Kalenderjahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadenfälle. (3) Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer be- rechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den sich aus A(GB)-A(GB)-2

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Samples: Bauherrenhaftpflichtversicherung

Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsangleichung. (1) A(GB)-3.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Bei- tragsangleichungBeitragsanglei- chung. Soweit die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme Umsatz- summe berechnet wer- denwerden, findet keine Beitragsangleichung Beitragsanglei- chung statt. Min- destbeiträge Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der Beitragsanglei- chungBeitragsangleichung. (2) A(GB)-3.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Bei- trägeBeiträge, um welchen Prozentsatz Pro- zentsatz sich im vergange- nen vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt Durch- schnitt der Schaden- zahlungen Schadenzahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Allge- meinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versiche- rer Versicherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert vermin- dert hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den einzel- nen einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versiche- rungsleistungenVersicherungs- leistungen. Durchschnitt der Schadenzah- lungen Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen Schadenzah- lungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadenfälle. (3) Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer be- rechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den sich aus A(GB)-

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Samples: Familienschutz Privat Haftpflichtversicherung