Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen Musterklauseln

Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen. Der Versicherer garantiert, dass die dieser Privathaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB) aus- schließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von den durch den Gesamtverband der Ver- sicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen aktuellsten Bedingungen abweichen. Ferner garan- tieren wir die Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse.
Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen. Der Versicherer garantiert, dass die Allgemeinen Bedingungen der Uelzener im Teil B nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft empfohlenen Bedingungen ab- weichen. Der Versicherer garantiert, dass Leistungsfälle mindestens nach den vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden.
Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen. 1. Der Versicherer garantiert, dass die dieser Pferdehaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Pferdehaftpflichtversicherung (AVB) ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von den durch den Gesamt- verband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen aktuellsten Bedingungen abweichen. 2. Ferner garantieren wir die Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse.
Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen. Wir garantieren, dass die diesem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen AUB 2017 Premium ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen - jeweils aktueller Stand - abweichen.
Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen. Die Haftpflichtkasse garantiert, dass die dieser Unfallversicherung zu- grunde liegenden Leistungsbeschreibungen der Allgemeinen Unfall- versicherungs-Bedingungen und Besondere Bedingungen zur Unfall- versicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirt- schaft (GDV) empfohlenen Bedingungen – jeweils aktueller Stand – abweichen. Der Versicherer garantiert ferner, dass seine Bedingungen die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom Feb- ruar 2011 erfüllen.
Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen. (1) Der Versicherer garantiert, dass die dieser Privat-Haft- pflichtversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversiche- rung (AHB) und Besonderen Bedingungen zur Privat- Haftpflichtversicherung ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von den durch den Gesamtver- band der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen (Stand: Oktober 2010 bzw. April 2011) abweichen. Der Versicherer bestätigt, dass auch die Mindeststan- dards des Arbeitskreises „Beratungsprozesse“ – Stand Februar 2010 – erfüllt werden.
Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen. Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Unfallversicherung zugrunde- liegenden Versicherungsbedingungen Sie in keinem Punkt schlechter stellen, als die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom Gesamt- verband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Musterbedingungen.
Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen. Die Waldenburger Versicherung AG garantiert, dass die dieser Wohngebäudeversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen ausschließlich zum Vorteil des VN von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen (jeweils aktueller Stand) abweichen.
Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen. Der Versicherer garantiert die Einhaltung der in den Musterbedingungen des GDV (AVB PHV Stand April 2016) aufgeführten Leistungen auch ohne ausdrückliche Erwähnung in den AHB-Privat 20/SD 10.2020, BBVerm 20/SD 10.2020 und RBE-Privat PHV HPP 20/SD 10.2020.
Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen. Der Versicherer garantiert, dass die dieser Hausratversicherung zu- grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung (VHB 2014) ausschließlich zum Vorteil der Ver- sicherungsnehmer von den durch den Gesamtverband der Deut- schen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen ab- weicht.