Beitragserhöhung. Ergibt die Prüfung höhere Beiträge als die bisheri- gen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzu- heben. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis zu 5 % des Jahresbeitrags bleibt unberücksichtigt, wobei wir in Folgejahren diese Grenze vortragen können.
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Beitragserhöhung. Ergibt die Prüfung höhere Beiträge als die bisheri- gen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzu- heben. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis zu 5 % des Jahresbeitrags Jahresbeitrages bleibt unberücksichtigt, wobei wir in Folgejahren diese Grenze vortragen können.
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